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Krankenversicherungsbeiträge Obergrenze

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    Krankenversicherungsbeiträge Obergrenze

    Guten Tag, folgende Frage (Einkommensteuererklärung 2011):

    2011 war ich teilweise privat, teilweise freiwillig gesetzlich krankenversichert. Der Beitrag, den mir die PKV für die ersten Monate bescheinigt hat, liegt schon bei über 5000,- (für mich und zwei Kinder).
    Genügt es nun, diesen Wert als außergewöhnliche Belastung (wo genau, Z. 68 oder 71?) einzutragen, da die Obergrenze für die Absetzbarkeit ohnehin überschritten wurde oder lohnt es sich, von der GKV noch eine Bescheinigung über die geleisteten Beiträge anzufordern (was wg. zwischenzeitlichen Wegzugs ins Ausland mühsam wäre)?

    Vielen Dank für Hilfe!

    #2
    AW: Krankenversicherungsbeiträge Obergrenze

    Die Krankenversicherungsbeiträge werden nicht als aussergewöhnliche Belastung behandelt sondern sind in der Anlage Vorsorgeaufwand einzutragen. Krankenversicherungsbeiträge sind ab 2010 voll steuerlich abzugsfähig. Inwieweit Sie sich finanziell auswirken hängt von Ihren übrigen persönlichen Verhältnissen ab.

    Weitere Infos finden Sie z. B. hier:

    http://www.finanztip.de/recht/steuerrecht/buergerentlastungsgesetz.htm

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      #3
      AW: Krankenversicherungsbeiträge Obergrenze

      Zitat von korsika Beitrag anzeigen
      Krankenversicherungsbeiträge sind ab 2010 voll steuerlich abzugsfähig.
      Damit da Keiner das für bare Münze nimmt, weil er nicht mehr bei dem Finanztipp weiterliest: Voll steuerlich abzugsfähig, SOWEIT damit eine BASISversorgung abgedeckt wird. Bei gesetzlicher KV bedeutet das, dass bei Personen mit Krankengeldanspruch pauschal 4 % gekürzt werden und bei privat Versicherten der Versicherer eine Bescheinigung herausrückt, WENN MAN DER DATENÜBERMITTLUNG AN DAS FINANZAMT ZUGESTIMMT HAT, wieviel vom Beitrag BASISversorgung ist und was nicht.
      Schönen Gruß

      Picard777

      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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        #4
        AW: Krankenversicherungsbeiträge Obergrenze

        Herzlichen Dank!
        Etwas ist mir noch unklar: Im von Ihnen angegebenen Text finde ich: "Beiträge für bei Ihnen berücksichtigungsfähige Kinder gehören auf die Anlage Kind."
        Nun gibt die Beitragsbescheinigung der PKV keinen Hinweis darauf, für wen die Beiträge gezahlt worden sind. Es heißt: "Wir bestätigen, dass folgende Versicherungsbeträge im Jahr 2011 entrichtet wurden.
        Krankenversicherung (Nummer) - (Betrag)
        Krankenversicherung - (Betrag)
        Pflegepflichtversicherung - (Betrag)"

        In dieser Versicherung befanden sich jedoch neben mir auch die zwei Kinder.
        Wo kann ich das wie eintragen? Wird das Finanzamt diesen Beleg einfach akzeptieren mit dem Gesamtbetrag in der Anlage Vorsorgeaufwand eingetragen?

        Erneut vielen Dank!

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          #5
          AW: Krankenversicherungsbeiträge Obergrenze

          Wenn die Kinder bei Ihnen steuerlich berücksichtigt werden tragen Sie den Gesamtbetrag auf der Anlage Vorsorgeaufwand ein. Dies wird akzeptiert.

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            #6
            AW: Krankenversicherungsbeiträge Obergrenze

            Gut, da bin ich erleichtert. Wie ist das mit dem Hinweis von Picard777, sollte ich mich da nochmal an den Versicherer wenden? Falls das FA um ein paar Prozent kürzt, sei's drum, aber kann es sein, dass gar nichts berücksichtigt wird, falls keine zusätzliche Bescheinigung vorhanden ist oder man keiner Datenübermittlung zugestimmt hat (ich weiß das überhaupt nicht mehr)?

            Herzlichen Dank für Ihre Zeit!

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              #7
              AW: Krankenversicherungsbeiträge Obergrenze

              Schauen Sie auf der Bescheinigung mal nach, ob da irgendetwas steht, dass die Krankenversicherung irgendwohin Daten übermittelt hat. Falls nein, spricht das eher gegen Ihre Zustimmung.

              Ebenfalls interessant könnte sein, welcher genauer Paragraf mit EXAKTER Nummer bei dem Krankenversicherungsbeitrag genannt wird. Bei Par. 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG sind das die Beträge aus der Basisversorgung, bei Par. 10 Abs. 1 Nr. 3a EStG sind das die Beträge AUßERHALB der Basisversorgung.
              Schönen Gruß

              Picard777

              P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

              Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                #8
                AW: Krankenversicherungsbeiträge Obergrenze

                So, erneut vielen Dank!
                Da steht nichts von einer Datenübermittlung und auch nichts von Paragraphen. Ist die Bescheinigung evtl. gar nicht für steuerliche Zwecke ausgestellt worden? Wahrscheinlich wende ich mich doch an den Versicherer...

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                  #9
                  AW: Krankenversicherungsbeiträge Obergrenze

                  Das sollten Sie -nun- auf jeden Fall tun.
                  Schönen Gruß

                  Picard777

                  P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                  Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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