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Anlage KAP wann abgeben?

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    Anlage KAP wann abgeben?

    Hallo,

    3 Fragen:

    1.
    Die Anlage KAP muss ich eigentlich doch nicht ausfüllen und Beträge "erklären", oder?
    Denn durch die automatische Abführung der Steuer und Zahlenwerte ans Finanzamt durch die Banken, weiss die Steuerverwaltung ja bereits alles und gleicht diese ja selbst bei Abgabe des KAP ab.
    Mein Freistellungsbetrag für KAP (801) ist wohl leicht überschritten, aber spielt ja keine Rolle wie o.e.

    Wann MUSS ich zwingend überhaupt KAP abgeben?
    Selbst bei Auslandsaktiendividenden o.ä., wird von der Bank ja auch ans FA gemeldet.


    2.
    ich bin exakt zum 1.7. in einen neue Stadt gezogen. Altes oder neues FA zuständig?


    3.
    Bisher wurde mir jährlich ein Verlustvortrag aus Wertpapiergeschäften bestätigt - diesen will ich für 2012 mit Aktiengewinnen verrechnen. An welcher Stelle (Formular) kann ich das? Oder geht dies nur mittels eigen erstellter Anlage?

    Gruss und Dank
    Fsaah

    #2
    AW: Anlage KAP wann abgeben?

    Hallo Fsaah,

    >>>Wann MUSS ich zwingend überhaupt KAP abgeben?

    einige Beispiele (sicher nicht abschließend):
    - Banken IM Ausland
    - Kirchensteuernacherhebung
    - Privatdarlehen
    - thesaurierende ausländische Fonds

    Außerdem gibt es noch viel mehr Gründe, bei denen es SINNVOLL wäre, die KAP abzugeben.


    >>>ich bin exakt zum 1.7. in einen neue Stadt gezogen. Altes oder neues FA zuständig?

    Neues.


    >>>Bisher wurde mir jährlich ein Verlustvortrag aus Wertpapiergeschäften bestätigt - diesen will ich für 2012 mit Aktiengewinnen verrechnen. An welcher Stelle (Formular) kann ich das?

    Anlage KAP. Dabei musst du die Anträge Zeile 5 und 59* stellen, und die Steuerbescheinigung der Bank mit den Gewinnen erklären.

    *ab 2012 Zeile 60, hat sich geändert

    Stefan
    Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

    Kommentar


      #3
      AW: Anlage KAP wann abgeben?

      Danke!
      an dich, Stefan.

      Gruss
      fsaah

      Kommentar


        #4
        Nachfrage zu Anlage KAP wann abgeben?

        jetzt will ich zu KAP nochmal nachfragen:

        Also ich kann trotz bekannter Kapitalerträge und Dividenden (dem FA ja eh alle bekannt) die Zeile 7 etc leer lassen und brauche eigentlich auch keine Belege/Steuerbescheinigungen beifügen, denn das FA kennt ja alle Werte und hat Steuern erhalten.

        In meinem Fall fülle ich also nur den Bereich wegen VV zu Aktien aus.

        Bzw. bei Erträge Zins usw würde ich mittels Anschreiben das FA auf diesen Umstand hinweisen.

        Generelle Frage:
        Werden Erträge aus KAP generell wie an die Bank abgeführt mit 25 % versteuert ODER werden alle Erträge eben als normales Lohn-Einkommen betrachtet und dann eben mit dem sich ergebenden "Lohnsteuersatz" versteuert?

        Kann es da vorteilhafter sein, doch alle Erträge selbst nochmals anzugeben oder aber wie ich denke, eher nichts anzugeben, da es Pflicht des FA ist, alle ihm ja bekannten Erträge in die Berechnung aufzunehmen.!?

        Gruss
        Fsaah

        Kommentar


          #5
          AW: Anlage KAP wann abgeben?

          Um erstmal mit einer Mär aufzuräumen:

          Das FA kennt die Beträge nicht, denn die Banken melden eben nicht an die Finanzverwaltung, dass Herr X 100 Euro Dividende bekommen hat, sie melden nicht einmal, dass für Herrn X darauf 25 Euro Steuern zzgl. Soli abgeführt wurden. Die Steuern werden im Wesentlichen anonym abgeführt, wenn ich mich recht erinnere, nach Bundesland aufgeschlüsselt.
          Was personenbezogen gemeldet wird, ist die Höhe des in Anspruch genommenen Freistellungsauftrags.

          Darum muss man ja auch, mindestens wenn man abgeführte Steuern anrechnen lassen will, die Steuerbescheinigung der Bank/des Brokers im Original einreichen.

          Dies muss nicht bedeuten, dass man in der Anlage KAP zwingend alle Kapitalerträge erklären muss, es hängt vom Zweck der Abgabe ab und was man damit beantragt (wer die Günstigerprüfung beantragt, muss logischerweise alle Erträge erklären, wer nur Erträge nacherklären will, die nicht dem Steuerabzug unterlagen, bei dem reicht im Prinzip die Angabe des bei den nicht aufgeführten Banken/Brokern in Anspruch genommenen FSA).

          Ansonsten ist die Steuer auf Kapitalerträge (von ganz wenigen Ausnahmen abgesehen) 25 Prozent, ob nun in KAP erklärt oder nicht, es sei denn, die Günstigerprüfung wurde beantragt und ergibt, dass die "normale" Besteuerung günstiger ist.

          Kommentar


            #6
            AW: Anlage KAP wann abgeben?

            Hallo Fsaah,

            >>>In meinem Fall fülle ich also nur den Bereich wegen VV zu Aktien aus.

            Nein (hatte ich auch nicht geschrieben), du musst du KOMPLETTE Steuerbescheinigung dieser Bank(en) 1:1 übernehmen. Du darfst auch nichts korrigieren, dazu gibt es gesonderte Felder in der KAP.


            >>>Werden Erträge aus KAP generell wie an die Bank abgeführt mit 25 % versteuert ODER werden alle Erträge eben als normales Lohn-Einkommen betrachtet und dann eben mit dem sich ergebenden "Lohnsteuersatz" versteuert?

            Das kannst du dir quasi aussuchen, nennt sich Günstigerprüfung (Zeile 4). Und es sind maximal 25%, darüber geht es nie.
            Das lohnt sich aber regelmäßig erst, wenn der GRENZsteuersatz unter 25% liegt (auch dann nicht immer, aber der Versuch kann in der Regel nicht schaden).


            >>>Kann es da vorteilhafter sein, doch alle Erträge selbst nochmals anzugeben oder aber wie ich denke, eher nichts anzugeben, da es Pflicht des FA ist, alle ihm ja bekannten Erträge in die Berechnung aufzunehmen.!?

            Natürlich KANN das vorteilhaft sein. Du musst aber schon einen Grund haben, sonst bringt es nichts, Beispiele:
            - dein GRENZsteuersatz liegt unter 25%
            - deine Freistellungsaufträge waren ungünstig verteilt und daher hat eine Bank Abgeltungsteuer abgeführt, obwohl noch etwas Freibetrag übrig war (bei einer anderen Bank)
            - die Bankabrechnung ist fehlerhaft, etwa weil eine Ersatzbemessungsgrundlage verwendet wurde
            - du hast eine Verlustbescheinigung vorliegen (die würde bei Nichterklärung verfallen)

            Stefan
            Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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              #7
              Danke! AW: Anlage KAP wann abgeben?

              hm,

              danke Euch!!

              PS:
              kennt nun das FA alle Beträge oder nicht?
              Ich bin mir ziemlich sicher, dass mir gegenüber ein FA-Beamter dies mal am Telefon behauptet hat...also dass die von mir erklärten Beträge vom FA nochmals auf Richtigkeit überprüft werden (können), da sie "im System" sind.
              Zuletzt geändert von fsaah; 11.01.2013, 13:12.

              Kommentar


                #8
                AW: Danke! AW: Anlage KAP wann abgeben?

                Zitat von fsaah Beitrag anzeigen
                hm,

                danke Euch!!

                PS:
                kennt nun das FA alle Beträge oder nicht?
                Ich bin mir ziemlich sicher, dass mir gegenüber ein FA-Beamter dies mal am Telefon behauptet hat...also dass die von mir erklärten Beträge vom FA nochmals auf Richtigkeit überprüft werden (können), da sie "im System" sind.
                hier ein link zur aufklärung der verfahrensweise

                http://www.tagesspiegel.de/politik/datenschutz-kontenabrufe-durch-aemter-erneut-deutlich-gestiegen/6061200.html

                gruß f.

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                  #9
                  AW: Anlage KAP wann abgeben?

                  Nun, dass die Möglichkeit der Kontenabfrage existiert, ist unbestritten.
                  Aber hast du auch die im von dir zitierten Artikel genannte Zahl gelesen? Selbst wenn sich der Artikel auf 2005 bezieht (nichts ist so alt wie die Zeitung von gestern) und die Zahl der Abfragen wohl ansteigt: 5-6 stellige Zahlen sind bezogen auf die Zahl der Erklärungen Promille- bis einstelliger Prozentbereich. Und da noch außen vor, dass ein großer Teil der Abfragen sich gar nicht auf Steuern beziehen (sondern auf Bafög o.ä.). Weiterhin ergibt die Kontenabfrage erstmal nur, wo ein Konto existiert. Beträge stehen da immer noch nicht drin.

                  Ich weiß nicht, worauf sich die von die angegebene Aussage, dass das FA eh alle Beträge sieht, bezog. Es sieht natürlich die übermittelten Daten der Lohnsteuerbescheinigung, PKV, Riester, Rürup, da es bei all diesem Ermächtigungsvorschriften im Gesetz gibt. Für Kapitalerträge bestimmen sich die Mitteilungen nach §45d. Das stützt im Wesentlichen meine vereinfacht getroffene Aussage: Gemeldet wird, was tatsächlich freigstellt wurde.

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                    #10
                    AW: Anlage KAP wann abgeben?

                    hm, besten Dank euch.

                    Nun, vielleicht täusche ich mich auch und der FA Beamte bezog sich auf die Lohnzahlungswerte - also das, was sowieso auf der Lohnsteuer"karte" am Jahresende kumuliert wird.....das hat er automatisch richtig im System.

                    zu KAP:
                    ein Kumpel erzählte, er gebe keine KAP ab, da er < 801 Euro mit den Erträgen sei und selbst wenn nicht, dann kann und soll doch das FA die Werte ermitteln und ansetzen, denn die können dann ja die Erklärung korrigieren und zusätzliche Steuern erheben als diejenigen von der Bank ans FA bereits abgeführten.

                    Von daher sehe er keine Pflicht einer KAP-Erklärung.
                    Soweit ich weiss, ist das ja richtig, solange < 801 EUR......

                    Danke.

                    Kommentar


                      #11
                      AW: Anlage KAP wann abgeben?

                      richtig, das instrument heißt ABGELTUNGSSTEUER, und damit ist es abgegolten. auch >801eus

                      gruß f.
                      Zuletzt geändert von feelgood; 11.01.2013, 16:51.

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                        #12
                        AW: Anlage KAP wann abgeben?

                        Der Kumpel mit Kapitalerträgen < 801 hat nur Recht, wenn seine Freistellungsaufträge stimmen. Also so hoch sind wie seine Kapitalerträge. Solo - Grenze 801.
                        Negatives Beispiel: Kapitalertrag 600 Euro - Freistellung 200 Euro.
                        Dann überweist die Bank von den 400 Euro KSt, Soliz und eventuell KiSt.
                        Diese Beträge muss man sich durch Ausfüllen der Anlage KAP wieder holen,da der weigentliche Sparerfreibetrag von 801 bzw. 1602 nicht ausgeschöpft wurde.
                        Diese Fälle - zu niedriger Freistellungsauftrag - sind gar nicht so selten.


                        Gruß FIGUL
                        Gruß FIGUL

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                          #13
                          AW: Anlage KAP wann abgeben?

                          Hallo Fsaah,

                          >>>ein Kumpel erzählte, er gebe keine KAP ab, da er kleiner als 801 Euro mit den Erträgen sei und selbst wenn nicht, dann kann und soll doch das FA die Werte ermitteln und ansetzen, denn die können dann ja die Erklärung korrigieren und zusätzliche Steuern erheben als diejenigen von der Bank ans FA bereits abgeführten.

                          Das ist ziemlicher Unsinn. Das FA kann gar nichts korrigieren, weil die Kapitalerträge definitiv nicht gemeldet werden (auch die bereits angesprochene Kontenabfrage liefert nicht die Erträge, noch nicht einmal die Kontostände).
                          Außerdem kann es im Regelfall keine zusätzlichen Steuern geben, die Banken führen gleich den Höchstbetrag ab.


                          >>>Von daher sehe er keine Pflicht einer KAP-Erklärung.

                          Das können wir hier weder bestätigen noch bestreiten, wir kennen seine Situation ja nicht. Du solltest dir aber daran kein Beispiel nehmen, jeder Fall ist anders.


                          >>>Soweit ich weiss, ist das ja richtig, solange kleiner als 801 EUR......

                          Nein, das ist auch über 801 Euro grundsätzlich richtig. Einige Ausnahmen, die zu einer Abgabepflicht führen, hatte ich bereits in meinem ersten Beitrag erwähnt.

                          Stefan
                          Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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