Hallo,
3 Fragen:
1.
Die Anlage KAP muss ich eigentlich doch nicht ausfüllen und Beträge "erklären", oder?
Denn durch die automatische Abführung der Steuer und Zahlenwerte ans Finanzamt durch die Banken, weiss die Steuerverwaltung ja bereits alles und gleicht diese ja selbst bei Abgabe des KAP ab.
Mein Freistellungsbetrag für KAP (801) ist wohl leicht überschritten, aber spielt ja keine Rolle wie o.e.
Wann MUSS ich zwingend überhaupt KAP abgeben?
Selbst bei Auslandsaktiendividenden o.ä., wird von der Bank ja auch ans FA gemeldet.
2.
ich bin exakt zum 1.7. in einen neue Stadt gezogen. Altes oder neues FA zuständig?
3.
Bisher wurde mir jährlich ein Verlustvortrag aus Wertpapiergeschäften bestätigt - diesen will ich für 2012 mit Aktiengewinnen verrechnen. An welcher Stelle (Formular) kann ich das? Oder geht dies nur mittels eigen erstellter Anlage?
Gruss und Dank
Fsaah
3 Fragen:
1.
Die Anlage KAP muss ich eigentlich doch nicht ausfüllen und Beträge "erklären", oder?
Denn durch die automatische Abführung der Steuer und Zahlenwerte ans Finanzamt durch die Banken, weiss die Steuerverwaltung ja bereits alles und gleicht diese ja selbst bei Abgabe des KAP ab.
Mein Freistellungsbetrag für KAP (801) ist wohl leicht überschritten, aber spielt ja keine Rolle wie o.e.
Wann MUSS ich zwingend überhaupt KAP abgeben?
Selbst bei Auslandsaktiendividenden o.ä., wird von der Bank ja auch ans FA gemeldet.
2.
ich bin exakt zum 1.7. in einen neue Stadt gezogen. Altes oder neues FA zuständig?
3.
Bisher wurde mir jährlich ein Verlustvortrag aus Wertpapiergeschäften bestätigt - diesen will ich für 2012 mit Aktiengewinnen verrechnen. An welcher Stelle (Formular) kann ich das? Oder geht dies nur mittels eigen erstellter Anlage?
Gruss und Dank
Fsaah
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