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Nachzahlung von Reisekosten für 2006 - 2011 in 2012 = stpfl. Arbeitslohn?

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    Nachzahlung von Reisekosten für 2006 - 2011 in 2012 = stpfl. Arbeitslohn?

    Hallo,
    Ich habe in 2012 Fahrkosten für 2006 - 2011 wegen unrechtmäßiger Kürzung vom Arbeitgeber nachgezahlt bekommen. In den damaligen Jahren hatte ich die nicht erstatteten Kosten als Werbungskosten geltend gemacht.

    Irgendwo hab ich gelesen: Erstattete Werbungskosten werden im Zuflussjahr als steuerpflichtige Einnahme bei der Einkunftsart angesetzt, bei der die Aufwendungen als Werbungskosten abgezogen worden sind.

    Mein Eintragungs-Plan ist also (Zahlenbeispiele):
    4000,- (Arbeitslohn von dem kein Lohnsteuerabzug vorgenommen wurde)
    2000,- 2012-er Werbungskosten normal in Anlage N

    oder darf der AN-Pauschbetrag nicht gekürzt werden?

    Dann würde ich nur 2000,- (Verrechnung) als nicht versteuerten Lohn eintragen, bekäme aber zusätzlich (meine ich) den Pauschbetrag. Deswegen denke ich, dass wahrscheinlich die 1. Variante richtig ist, oder?

    Verwirrte Grüße, Koschte

    P.S. Hab mir grad noch überlegt, ob ich die 4000,- nicht eigentlich auch in die Lohnsteuerbescheinigung in der Anlage N als Lohn für mehrere Jahre mit 0,- Steuer eintragen könnte, um den ermäßigten Steuersatz zu bekommen. Wüsste nicht, wie ich den sonst dafür beantragen könnte.
    Zuletzt geändert von Koschte; 11.01.2013, 21:46.
    Mit freundlichen Grüßen,
    Koschte

    #2
    AW: Nachzahlung von Reisekosten für 2006 - 2011 in 2012 = stpfl. Arbeitslohn?

    DAMALS hast du -zu Recht- die Fahrtkosten als Werbungskosten angesetzt und Arbeitgeber-Erstattungen von 0 EUR davon abgezogen. Wenn nun der Arbeitgeber die in 2012 doch erstattet, dann sind diese in 2012 als Zuflussjahr als negative Werbungskosten anzusetzen, NICHT als Arbeitslohn.

    Wenn du Glück hast ergibt das das gleiche steuerliche Ergebnis wie bei einem Ansatz als steuerpflichtiger Arbeitslohn. Wenn du Pech hast wegen dem Arbeitnehmerpauschbetrag, verlierst du im Ergebnis in 2012 Werbungskostenansätze. Und wenn du ganz großes Pech hast und die Werbungskosten in 2012 dann INSGESAMT negativ werden, könnte ich mir vorstellen, dass Elsterformular diese ganz ungewöhnliche, aber m.E. richtige Variante nicht mitmacht.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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      #3
      AW: Nachzahlung von Reisekosten für 2006 - 2011 in 2012 = stpfl. Arbeitslohn?

      Hm,ich lese mal noch ein wenig. Komme aber immer zu dem Schluss , dass ein
      Rückfluss von Aufwendungen eine Einnahme ist. Letztendlich müßte es aber wirklich auf dasselbe rauskommen. Im Beispiel also 2000,- nachzuversteuern.
      Mit freundlichen Grüßen,
      Koschte

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        #4
        AW: Nachzahlung von Reisekosten für 2006 - 2011 in 2012 = stpfl. Arbeitslohn?

        Hallo Koschte,

        ich kann nicht genau sagen, ob es nun negative Werbungskosten oder normaler Arbeitslohn ist (letzterer aber ohne Sozialversicherungsbeiträge, also doch nichgt so ganz normal).

        Ich frage mich aber etwas anderes: Du schreibst bei den Beispielzahlen von 2000 Euro Werbungskosten einerseits, und vom AN-Pauschbetrag andererseits. Was meinst du damit?
        Ich befürchte ein falsches Verständnis der Pauschale.

        >>>oder darf der AN-Pauschbetrag nicht gekürzt werden?
        Diese Frage verstehe ich auch überhaupt nicht.


        Wie hat denn der Arbeitgeber die Nachzahlung eigentlich bescheinigt? Denn er ist dafür verantwortlich, du brauchst da in der Regel nichts korrigieren.

        Stefan
        Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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          #5
          AW: Nachzahlung von Reisekosten für 2006 - 2011 in 2012 = stpfl. Arbeitslohn?

          doch....ich hatte ja dafür in den Vorjahren Steuererstattungen...

          also.... angenommen, mein Arbeitgeber hat mir bisher immer nur 20 Ct./km oder erstattet oder kürzte die Kilometer nach seinem System. Die Differenzen zu den Kürzungen hab ich in allen Jahren in den Erklärungen geltend gemacht = Erstattungen von Steuer

          Nun zahlte der Arbeitgeber diese Differenzen doch noch nach - in einer Summe.

          Wenn ich jetzt in die 2012-er Erklärung sonstige Werbungskosten von 1032,- Euro eintrage und
          2012-er nicht erstattete Reisekosten von 1641,- -----( vom Arbeitgeber steuerfrei ersetzt 3740,- Euro aus 2006 - 2011, was da wohl unpassend ist, denn die Erstattungen beziehen sich ja nicht auf die davon unabhängigen Reisekosten aus 2012)

          .... lange Rede, der Rechner rechnet nichts als Arbeitslohn dazu, sondern gönnt mir die 1032,- sonstigen Werbungskosten. (Und wenn ich die weglasse, gönnt er mir den Pauschbetrag von 1000,-)

          Jedenfalls wird das alles falsch.
          Zuletzt geändert von Koschte; 12.01.2013, 20:12.
          Mit freundlichen Grüßen,
          Koschte

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            #6
            AW: Nachzahlung von Reisekosten für 2006 - 2011 in 2012 = stpfl. Arbeitslohn?

            Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen
            ....wenn du ganz großes Pech hast und die Werbungskosten in 2012 dann INSGESAMT negativ werden, könnte ich mir vorstellen, dass Elsterformular diese ganz ungewöhnliche, aber m.E. richtige Variante nicht mitmacht.
            .....


            und genauso sieht es aus. Hab jetzt keinen Plan mehr. Werd es wohl doch als Lohn eintragen müssen.

            .... was wohl auch richtig ist, wie ich es anfangs dachte:

            Ich zitiere eine Webfundstelle:
            "Erhält der Arbeitnehmer erst in einem späteren Kalenderjahr (VZ) den Ersatz für entstandene Kosten, so ist der erstattete Betrag im VZ des Zuflusses bis zur Höhe der früher abgezogenen Werbungskosten als Einnahme aus nicht selbstständiger Arbeit anzusetzen. Einnahmen aus nicht selbstständiger Arbeit sind nämlich insoweit auch Rückflüsse von Aufwendungen, die zuvor bei der Ermittlung der Einkünfte als Werbungskosten abgezogen worden sind. (BFH 81, 188, BStBl 1965 III, 65, 67 BFH 136, 238, BSTBl 1982 II, 755). "
            Zuletzt geändert von Koschte; 12.01.2013, 20:23.
            Mit freundlichen Grüßen,
            Koschte

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              #7
              AW: Nachzahlung von Reisekosten für 2006 - 2011 in 2012 = stpfl. Arbeitslohn?

              wo oder wie willst du das denn 'als Lohn' eintragen? in die lohnsteuerbescheinigung kommt nur, was der arbeitgeber bescheinigt hat.

              womit sich wieder die imho noch unbeantwortete Frage stellt: wie hat der Arbeitgeber diese Nachzahlung denn ueberhaupt bescheinigt?

              ansonsten wuerde ich vermutlich picard777 folgen und eben die werbungskosten normal erklären, und die zusätzlichen erstattungen des arbeitgebers in die zeile 40 Anlage N mit eintragen. selbst wenn die steuerberechnung das derzeit? noch nicht korrekt abbildet, wird es das finanzamt wohl dazu veranlassen das genauer zu betrachten. fuer berechnungszwecke kann man ggf. vorhandene werbungskosten ja mal manuell einkuerzen oder dergleichen mehr, um ein etwaiges ergebnis abschaetzen zu können.

              haengt aber alles halt von dem ab, was der arbeitgeber bescheinigt hat, liegt die lohnsteuerbescheinigung ueberhaupt schon vor?

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                #8
                AW: Nachzahlung von Reisekosten für 2006 - 2011 in 2012 = stpfl. Arbeitslohn?

                Der Arbeitgeber hat gar nichts bescheinigt. Jedenfalls nicht auf der Lohnsteuerbescheinigung. Der hat alles in einer Summe ausgezahlt und darauf hingewiesen, dass diese nachträgliche Erstattung als Lohn (meines Erachtens in Zeile 20 Anlage N - Arbeitslohn von dem keine Lohnsteuer einbehalten wurde) anzugeben ist, wenn man in den Vorjahren die Kosten als Werbungskosten geltend gemacht hat.

                Und weil ich ein ehrlicher Mensch bin, will ich das auch angeben.
                Mit freundlichen Grüßen,
                Koschte

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                  #9
                  AW: Nachzahlung von Reisekosten für 2006 - 2011 in 2012 = stpfl. Arbeitslohn?

                  dann würd ich es so eintragen und dem fa die mitteilung des ag als anlage zukommen lassen.
                  liegt doch hoffentlich schriftlich vor?

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                    #10
                    AW: Nachzahlung von Reisekosten für 2006 - 2011 in 2012 = stpfl. Arbeitslohn?

                    Ich schreib den Sachverhalt als Anlage auf. Das reicht. Und letztendlich bleibt halt die Differenz als nachzuversteuernder Lohn übrig. Rechnerisch ist es dann wenigstens richtig.
                    Mit freundlichen Grüßen,
                    Koschte

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                      #11
                      AW: Nachzahlung von Reisekosten für 2006 - 2011 in 2012 = stpfl. Arbeitslohn?

                      Ich bleibe grundsätzlich bei meiner rechtlichen Meinung. Denn NORMALERWEISE tragen Sie ja in der Anlage N das Ganze BRUTTO ein, d.h. Sie tragen Ihre Reisekosten in VOLLER Höhe ein und tragen an der dafür vorgesehenen anderen Stelle die Arbeitgebererstattung ein, so dass im Ergebnis der Nettobetrag übrig bleibt. Dabei spielt es aber keinerlei Rolle, ob die Reisekosten aus dem selben Jahr stammen oder aus einem anderen. Gerade am Jahresende ist es sogar regelmäßig so, dass der Arbeitgeber erst im Januar für Ihnen im Dezember angefallene Reisekosten erstattet.

                      Das mit der Anlage würde ich auch so machen. Denn ein anderer Gedanke wäre, dass die ganzen Altjahre zu ändern wären, denn die Werbungskosten hätten nach BFH I R 59/05 schon damals gemindert werden müssen. Das Urteil betraf aber einen Fall der Reise im Jahr X und Erstattung im Folgejahr. Ob das übertragbar ist ?Keine Ahnung.
                      Schönen Gruß

                      Picard777

                      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                        #12
                        AW: Nachzahlung von Reisekosten für 2006 - 2011 in 2012 = stpfl. Arbeitslohn?

                        Ich forsche mal noch ein wenig. Grundsätzlich könnte es mir sich egal sein, ob das Programm negative Werbungskosten rechnen kann. Wenn ich alles richtig eintrage, hab ich meine Schuldigkeit getan.
                        Mit freundlichen Grüßen,
                        Koschte

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