Hallo,
Ich habe in 2012 Fahrkosten für 2006 - 2011 wegen unrechtmäßiger Kürzung vom Arbeitgeber nachgezahlt bekommen. In den damaligen Jahren hatte ich die nicht erstatteten Kosten als Werbungskosten geltend gemacht.
Irgendwo hab ich gelesen: Erstattete Werbungskosten werden im Zuflussjahr als steuerpflichtige Einnahme bei der Einkunftsart angesetzt, bei der die Aufwendungen als Werbungskosten abgezogen worden sind.
Mein Eintragungs-Plan ist also (Zahlenbeispiele):
4000,- (Arbeitslohn von dem kein Lohnsteuerabzug vorgenommen wurde)
2000,- 2012-er Werbungskosten normal in Anlage N
oder darf der AN-Pauschbetrag nicht gekürzt werden?
Dann würde ich nur 2000,- (Verrechnung) als nicht versteuerten Lohn eintragen, bekäme aber zusätzlich (meine ich) den Pauschbetrag. Deswegen denke ich, dass wahrscheinlich die 1. Variante richtig ist, oder?
Verwirrte Grüße, Koschte
P.S. Hab mir grad noch überlegt, ob ich die 4000,- nicht eigentlich auch in die Lohnsteuerbescheinigung in der Anlage N als Lohn für mehrere Jahre mit 0,- Steuer eintragen könnte, um den ermäßigten Steuersatz zu bekommen. Wüsste nicht, wie ich den sonst dafür beantragen könnte.
Ich habe in 2012 Fahrkosten für 2006 - 2011 wegen unrechtmäßiger Kürzung vom Arbeitgeber nachgezahlt bekommen. In den damaligen Jahren hatte ich die nicht erstatteten Kosten als Werbungskosten geltend gemacht.
Irgendwo hab ich gelesen: Erstattete Werbungskosten werden im Zuflussjahr als steuerpflichtige Einnahme bei der Einkunftsart angesetzt, bei der die Aufwendungen als Werbungskosten abgezogen worden sind.
Mein Eintragungs-Plan ist also (Zahlenbeispiele):
4000,- (Arbeitslohn von dem kein Lohnsteuerabzug vorgenommen wurde)
2000,- 2012-er Werbungskosten normal in Anlage N
oder darf der AN-Pauschbetrag nicht gekürzt werden?
Dann würde ich nur 2000,- (Verrechnung) als nicht versteuerten Lohn eintragen, bekäme aber zusätzlich (meine ich) den Pauschbetrag. Deswegen denke ich, dass wahrscheinlich die 1. Variante richtig ist, oder?
Verwirrte Grüße, Koschte
P.S. Hab mir grad noch überlegt, ob ich die 4000,- nicht eigentlich auch in die Lohnsteuerbescheinigung in der Anlage N als Lohn für mehrere Jahre mit 0,- Steuer eintragen könnte, um den ermäßigten Steuersatz zu bekommen. Wüsste nicht, wie ich den sonst dafür beantragen könnte.
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