Wenn dies Ihr erster Besuch hier ist,
lesen Sie bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen
durch. Sie müssen sich vermutlich registrieren,
bevor Sie Beiträge verfassen können. Klicken Sie oben auf 'Registrieren', um den Registrierungsprozess zu
starten. Sie können auch jetzt schon Beiträge lesen. Suchen Sie sich einfach das Forum aus, das Sie am meisten
interessiert.
Ankündigung
Einklappen
Keine Ankündigung bisher.
Falsche Berechnung der Entfernungspauschale für Behinderte 2
AW: Falsche Berechnung der Entfernungspauschale für Behinderte 2
Hallo Harzed,
du fährst ja gar nicht mit dem eigenen(!) PKW. Dann gilt die Sonderregelung für Schwerbehinderte (=tatsächlich gefahrene Kilometer im Gegensatz zu den sonst üblichen Entfernungskilometern) für dich auch nicht.
Du bekommst entweder die tatsächlichen Kosten (Feld 114) oder die 30 Cent Entfernungspauschale, je nach dem was mehr ist. Sofern die Zahlen im Screenshot stimmen, sind das bei ndir die 2479 Euro.
Der Grund ist recht einfach, Gewinn sollst du nämlich durch die Fahrtenkosten nicht machen, sondern nur deine Kosten steuerfrei bekommen; das Finanzamt ist kein Sozialamt.
Stefan
Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?
AW: Falsche Berechnung der Entfernungspauschale für Behinderte 2
Hallo Harzed,
>>>Ja Stefan ich will ja auch die mir entstandenen 2479 Euro abgesetzt haben , aber ich muss doch auch die Angaben ab der Zeile 32 eintragen, richtig ?
Ja, würde ich sagen (ich kann es leider gerade nicht nachstellen, bin nicht an meinem Hauptrechner).
>>>Sobald ich aber dieses mache stimmt die interne Berechnung nicht mehr denn es rechnet dann beides ...
Wie beides? Elster sollte - wie gesagt - grundsätzlich den höheren Wert nehmen, und das ist auch unabhängig von der Behinderung, jeder kann - zumindest bis 4500 Euro - die höheren Kosten für ÖPNV geltend machen.
Wenn du dich etwas geduldest, werde ich es nachher mal nachstellen, geht aber erst ab ca. 23:00 Uhr.
Oder vielleicht äußert sich ja noch jemand anderes dazu.
Stefan
Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?
AW: Falsche Berechnung der Entfernungspauschale für Behinderte 2
Ich hab das mal nachgestellt. Die Berechnung sieht zwar ein bisschen sonderbar aus. Insgesamt werden aber dann 2.480 Euro als Fahrkosten angesetzt - also ein Euro mehr. Im Prinzip ist es also am Ende eigentlich richtig.
Ach ja, ich versuch einfach mal, die Berechnung hier reinzukopieren. Die Zahlen weichen ein bisschen ab, weil ich quasi eine 'Ausprobierdatei' habe, die ich nur ein bisschen geändert hab.
Wege zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte
Wege mit sonstigen Verkehrsmitteln
234 Tage x 9 km x 0,30 EUR...........631,80
......höchstens jedoch 4.500............632
......Entfernungspauschale...............632
......Fahrtkosten mit ÖPNV 2.468,45
zu berücksichtigen sind.................2.469
Fahrtkosten bei Behinderung
......Fahrtkosten mit ÖPNV.....10,54
insgesamt......................................... ...................-2.480
AW: Falsche Berechnung der Entfernungspauschale für Behinderte 2
Hallo Harzed,
bei mir ist es wie von Elefant geschildert, Elster rechnet einen kleinen Teil irgendwie gesondert, kommt aber insgesamt auf den richtigen Betrag (bzw. 1 Euro mehr, weil die beiden Einzelergebnisse offenbar schon vor der Addition gerundet werden).
Ich komme mit den Beispielzahlen auf genau 2480 Euro. Und natürlich Minus, da es ja vom steuerpflichtigen Einkommen abgezogen wird. Im Punkt Vorzeichenwechsel sind sowohl Elster als auch die richtigen Bescheide manchmal etwas unkorrekt, das war aber eigentlich schon immer so.
Stefan
Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?
Kommentar