Hallo,
ich habe aus der elektr. Lohnsteuerbescheinigung alle Daten in die Anlage N übertragen.
Die steuerfreien Arbeitgeberzuschüsse zur PKV sind angegeben. Zeile 38 und 39.
Müssen die Felder 31 und 32 von mir gefüllt werden,wenn ja was muss hier übertragen werden ? Bin ich richtig der Annahme das es sich hier um die separate Bescheinigung der KV handelt ( gezahlte Abzugsfähige Beiträge für die Krankenvollversicherung und Pflegeversicherung ?
Bitte um Ihre Mithilfe.
Vielen Dank
Gruß
Ralf
ich habe aus der elektr. Lohnsteuerbescheinigung alle Daten in die Anlage N übertragen.
Die steuerfreien Arbeitgeberzuschüsse zur PKV sind angegeben. Zeile 38 und 39.
Müssen die Felder 31 und 32 von mir gefüllt werden,wenn ja was muss hier übertragen werden ? Bin ich richtig der Annahme das es sich hier um die separate Bescheinigung der KV handelt ( gezahlte Abzugsfähige Beiträge für die Krankenvollversicherung und Pflegeversicherung ?
Bitte um Ihre Mithilfe.
Vielen Dank
Gruß
Ralf
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