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Verlustvortrag aus Vorjahr in Elster für aktuelles Jahr einrechenbar?

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    Verlustvortrag aus Vorjahr in Elster für aktuelles Jahr einrechenbar?

    Hi,

    räumt Elster irgendwo dem Erklärenden die Möglichkeit ein, einen Verlustvortrag aus Sepkulationsgeschäften (vom FA so auch im Vorjahr beschieden) aus dem Vorjahr einzutragen, damit die Berechnung dies auch berücksichtigt?
    Oder geht dies nur im Finanzamt selbst?

    Ich fand in ELSTER keine Stelle in KAP oder in N.

    Danke vorab!.
    fsaah
    Zuletzt geändert von fsaah; 18.01.2013, 23:25.

    #2
    AW: Verlustvortrag aus Vorjahr in Elster für aktuelles Jahr einrechenbar?

    Sie sollten zumindest das Kreuz im Mantelbogen Zeile 92 machen und auf das Ankreuzen in Anlage KAP Zeile 60 oder 61 achten. Das hilft Ihnen natürlich für die Berechnung Nichts, aber führt dazu, dass die Verlustvorträge vom Finanzamt berücksichtigt werden bzw. werden dürfen.

    Bezüglich der Berechnung: In Elsterformular gibt es unter "weitere Vordrucke" einen "Vordruck" namens "Zusätzliche Angaben für die Steuerberechnung", der aufgrund der alphabetischen Sortierung ganz zum Schluss des Scrollens zu finden ist. Schauen sie sich dort einmal die Zeilen 3 und 4 an.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

    Kommentar


      #3
      AW: Verlustvortrag aus Vorjahr in Elster für aktuelles Jahr einrechenbar?

      Hey Picard777!

      Super Tips!!

      Die ersten beiden habe ich schon bemerkt und richtig gemacht, aber dass für die Berechnung die Angaben für die Berechnung vorhanden ist, ist ein guter Hinweis gewesen, denn ich meine, nun kommt der richtige Erstattungsbetrag heraus,

      Bei KAP, da habe ich 60 angekreuzt, wäre beides parallel möglich?
      Ich meine, es geht nur eines, bei mir zumindest...auch das FA meinte dies heute so zu mir.

      Gruss
      und Danke
      fsaah

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        #4
        AW: Verlustvortrag aus Vorjahr in Elster für aktuelles Jahr einrechenbar?

        Parallel möglich ja, WENN Sie auch Verluste nach beiden Vorschriften hätten, was sich aber aus dem Verlustfeststellungsbescheid zum 31.12.2011 ergibt. Allerdings hatte ich vorhin nicht genau geschaut. Wenn Sie Verluste aus Spekulationsgeschäften haben, wird dies ziemlich sicher ausschließlich die Zeile 60 sein.
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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          #5
          AW: Verlustvortrag aus Vorjahr in Elster für aktuelles Jahr einrechenbar?

          nochmals;
          DANKE!

          Kommentar


            #6
            AW: Verlustvortrag aus Vorjahr in Elster für aktuelles Jahr einrechenbar?

            Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen
            Bezüglich der Berechnung: In Elsterformular gibt es unter "weitere Vordrucke" einen "Vordruck" namens "Zusätzliche Angaben für die Steuerberechnung", der aufgrund der alphabetischen Sortierung ganz zum Schluss des Scrollens zu finden ist. Schauen sie sich dort einmal die Zeilen 3 und 4 an.
            Die dort aufgeführte Möglichkeit, einen Verlustvortrag für die Berechnung einzutragen, bezieht sich mE. nur auf normale Einkünfte. Das hat nichts mit Altverlusten aus Aktienverkäufen u.ä. bzgl. Anlage KAP zu tun.

            Bei der Berechnung würden dann ggf. Einkünfte - die der tariflichen Einkommensteuer unterliegen - reduziert, aber nicht Kapitalerträge, die der pauschalen Abgeltungsteuer unterliegen.
            mfg. - Kent

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              #7
              AW: Verlustvortrag aus Vorjahr in Elster für aktuelles Jahr einrechenbar?

              Hi,

              der Einwand scheint richtig zu sein, denn das Gesamteinkommen wird schlicht um den GESAMTbetrag des VV reduziert, unabhängig davon, dass der VV eigentlich ja "nur" mit den Aktiengewinnen verrechnen werden sollte.
              Leider blicke ich nicht, wie ich hier ein erläuterndes Foto hochladen kann....
              ;(

              Danke!
              Gruss
              fsaah

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                #8
                AW: Verlustvortrag aus Vorjahr in Elster für aktuelles Jahr einrechenbar?

                Hallo fsaah,

                das mit den Angaben in dem Formular "Zusätzliche Angaben für die Steuerberechnung" funktioniert nur manchmal, denn für die Verluste müssen ganz spezielle Gewinne vorhanden sein.

                Ich würde lieber - nur!!! für die eigene Berechnung - den Verlustvortrag aus den KAP-Angaben herausrechnen, das läuft wie folgt:

                Bei Altverlusten: Von Zeile 7 und 8 subtrahieren
                Bei Neuverlusten aus Aktien: Von Zeile 7, 8 und 9 subtrahieren
                Bei sonstigen Neuverlusten: Von Zeile 7 subtrahieren
                (die Verrechnung ist dabei auf maximal Null zu begrenzen, und ggf. darf auch nur der Teilbetrag in die niedrigere Zeile übernommen werden - ich hoffe, du verstehst was ich meine)

                Was für einen Verlustvortrag hast du eigentlich?

                Stefan
                Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

                Kommentar


                  #9
                  AW: Verlustvortrag aus Vorjahr in Elster für aktuelles Jahr einrechenbar?

                  Hi Stefan,

                  nun, ich habe in Zeile 17 + 18 + 19 jeweils 17312 EUR eingetragen,
                  da dies meine Aktiengewinne von der ausl. Aktie Google sind.

                  Daher passt deine Anleitung wohl nicht ganz.
                  Andere Erträge wie Dividenden von anderen ausländischen Aktien sind in o.g. inkusive.

                  Diese Aktien sind alle nach 2008 gekauft und in 2012 verkauft.
                  Der VV ist vor 2008 entstanden und 33002 hoch, beschieden ist er für private Veräusserungsgeschäfte nach § 23 ESTG in der bis zum 31.12.2008 anzuwendenden Fassung.

                  In den Dividenden werden noch "angerechn. ausl. Quellensteuern" angegeben, die ich mal in Zeile 53 eingetragen habe.
                  Die sowieso von der Bank abgeführte KapSt habe ich alles zusammen in Zeile 50 eingetragen - für alle Erträge, gleich ob nationales Sparbuch oder ausl. Dividende/Aktienverkauf.

                  ++++++
                  Zum Thema richtige Berechnung:
                  Damit die Berechnung nun so ca. stimmt, habe ich einfach einmal die o.g. 17312 weggelassen, da sie ja durch die 33002 neutralisiert werden...und somit dürfte es wohl nahezu richtig berechnet werden!?

                  Gruss
                  fsaah
                  Zuletzt geändert von fsaah; 19.01.2013, 13:37.

                  Kommentar


                    #10
                    AW: Verlustvortrag aus Vorjahr in Elster für aktuelles Jahr einrechenbar?

                    >> nun, ich habe in Zeile 17 + 18 + 19 jeweils 17312 EUR eingetragen,
                    da dies meine Aktiengewinne von der ausl. Aktie Google sind.

                    Ich hoffe, dir ist klar, dass das im Abschnitt von KAP ist, die nicht dem Steuerabzug unterlagen, was i.A. auf einen ausländischen Broker hinweist.

                    Kommentar


                      #11
                      AW: Verlustvortrag aus Vorjahr in Elster für aktuelles Jahr einrechenbar?

                      Hi und danke für die Frage.

                      Im Prinzip ist mir das klar, aber jetzt wo du es sagst.

                      Eben wegen solcher Unsicherheiten meinerseits war ich ja gestern beim FA, die Dame dort verwies gleich - als sie "ausl. Aktie" hörte - auf diese Zeile.
                      Es ist Google, also eine ausl. Aktie.
                      OK, die dt. Bank, die die Handel ausführte, führte bereits Steuern ab, wobei eben auch angerechnete und anrechenbare ausl. Quellensteuer ausgewiesen sind....von daher nahm ich an, 17-19 seien korrekt.

                      Demnach gehört es also ganz normal unter Zeile 7?
                      Falls ja, sind dann die Angaben zu den ausl. QuellSt nur nachrichtlich?

                      Nun, diese ganze Fragerei entsteht natürlich nur, weil ich die Steuerbescheinigungen noch nicht habe, wo ja wohl die Beträge mit Angabe der Zeile in KAP steht.

                      Andererseits sind diese Zeilenangaben tlw. falsch und ich finde es schlicht ein Grund zum Auswandern, dass man sich schon einen Steuerberater nehmen muss.
                      ...und dass die Damen und Herren im FA selbst nichts richtig wissen sondern sich nur sicher sind, wenn sie selbst in den Jahressteuerbescheinigungen lesen, wo der Betrag angeblich erklärt werden muss.

                      Leider muss ich wohl doch warten, bis die Jahresbescheinigungen kommen und hoffen ,dass dort alles richtig steht - finde ich ein Armutszeugnis.

                      "Zum Glück" gibts es da Leute wie ihr, die in einem solchen Forum ein wenig helfen und eben die Formulare und Aussagen anderer hinterfragen - DANKE!

                      fsaah

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                        #12
                        AW: Verlustvortrag aus Vorjahr in Elster für aktuelles Jahr einrechenbar?

                        Hallo fsaah,

                        >>>gestern beim FA, die Dame dort verwies gleich - als sie "ausl. Aktie" hörte - auf diese Zeile.

                        Das ist falsch, inländische Bank Zeile 7ff, ausländische Bank Zeile 16ff (für frühere Jahre Zeile 15ff); um was für eine Aktie es sich handelt, spielt dabei keine Rolle.


                        >>>Daher passt deine Anleitung wohl nicht ganz.

                        Doch, die passt ziemlich genau. Du ziehst deinen Verlustvortrag (33002) von dem Betrag in Zeile 8 (17312) ab, aber maximal auf Null.
                        Also wird Zeile 8 um 17312 gemindert, die Zeile 7 dann ebenso. Das macht bei dir zufällig beides Null, das konnte ich aber nicht wissen (normalerweise hat man auch noch Zinsen, Dividenden etc., dann ist Zeile 7 ungleich Zeile 8).


                        >>>Damit die Berechnung nun so ca. stimmt, habe ich einfach einmal die o.g. 17312 weggelassen, da sie ja durch die 33002 neutralisiert werden...und somit dürfte es wohl nahezu richtig berechnet werden!?

                        Und damit hast du es auch so gemacht. Wohlgemerkt nochmal, das ist nur für deine Berechnung, in der wirklichen Steuererklärung muss es natürlich richtig eingetragen werden. Das nur, weil immer mal wieder jemand kommt, der meint er dürfte das selber verrechnen (etwa: Gewinn in USA, Verlust in Japan, also gebe ich nur die Differenz an - und das geht halt nicht).


                        >>>Falls ja, sind dann die Angaben zu den ausl. QuellSt nur nachrichtlich?

                        Nein, eigentlich musst du die auch mit angeben (Zeile 5x), sonst würden sie nicht angerechnet bzw. wieder zurückgerechnet. In deinem Fall ändert das aber vermutlich nichts, weil du aufgrund der Altverluste gar keine Steuern zahlen wirst. Damit können die Quellensteuen auch nicht angerechnet werden - Pech gehabt.
                        Aber wie kommt man eigentlich zu so hohen Beträgen (33002 Verlustvortrag), ohne weitere Kapitalerträge zu haben? Hast du nur die Google-Aktien?


                        >>>Nun, diese ganze Fragerei entsteht natürlich nur, weil ich die Steuerbescheinigungen noch nicht habe, wo ja wohl die Beträge mit Angabe der Zeile in KAP steht.

                        Richtig.


                        >>>Andererseits sind diese Zeilenangaben tlw. falsch

                        Nicht richtig (beweis' mir das Gegenteil - und zwar für Bescheinigungen ab 2009). Ich will nicht sagen, dass die Banken gar keine Fehler machen, aber deine Formulierung ist unpassend, in den allermeisten Fällen wird korrekt bescheinigt, zumindest die Zeilen stimmen eigentlich immer.


                        >>>...und dass die Damen und Herren im FA selbst nichts richtig wissen sondern sich nur sicher sind, wenn sie selbst in den Jahressteuerbescheinigungen lesen, wo der Betrag angeblich erklärt werden muss.

                        Das mag sein, denn erstens ist die Einordnung der Kapitalerträge nicht ihre Aufgabe (das machen die Banken, und die werden gesondert geprüft), und zweitens hast du vermutlich nur mit einer normalen Sachbearbeiterin gesprochen, die kann sich nicht in allen Teilgebieten des Steuerrechts auskennen (was meinst du, wie oft intern bei Kollegen nachgefragt wird?).
                        Außerdem könntest du einfach missverstanden worden sein, "ausländische Aktie" und "Aktie im Ausland" ist ja nun nicht so schwer zu verwechseln.


                        >>>Leider muss ich wohl doch warten, bis die Jahresbescheinigungen kommen und hoffen ,dass dort alles richtig steht - finde ich ein Armutszeugnis.

                        Warum Armutszeugnis? Ohne Steuerbescheinigung ging das noch nie, ebenso wie man auch zwingend eine Lohnsteuerbescheinigung braucht.
                        Und eigentlich ist das doch auch gut so, meiner Erfahrung nach würden es viele nicht schaffen, dass alleine korrekt einzutragen (dich eingeschlossen, sorry).

                        Stefan
                        Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

                        Kommentar


                          #13
                          AW: Verlustvortrag aus Vorjahr in Elster für aktuelles Jahr einrechenbar?

                          Hi Stefan,

                          danke für deinen Zeitaufwand.

                          Ich stimme dir in allem zu, mit folgenden Ergänzungen/Fragen:

                          Also ich habe ca 2000 Eur "normale" Zinserträge (Sparbuch, Tagesgeld, Dividenden etc... ).
                          Somit kommt in Zeile 7 also diese Zahl + die Gewinne aus Aktienverkäufen...ca 17 000.
                          Wieso nun die 17000 nun auch in Zeile 8 gehören, verstehe ich nicht, denn ausschl. Zeile 9 würde doch passen, oder? Auch im ESTG verstehe ich den Unterschied nicht.

                          Und genau das kritisiere ich auch am System.
                          Die Weigerung, an einfaches Steuersystem zu schaffen, doch die Lobbies sind wohl zu stark, und sei es auch nur die der Steuerberater.

                          "Anrechenbare ausl. QSt bzw. angerechnete ausl. QSt"
                          Was ist da der Unterschied? Ich zahle also über die dt. Bank ans deutsche Finanzamt Steuern und im Ausland auch eines sehr kleinen Teil?

                          Und ich bleiben eben ferner der Ansicht, dass es nciht sein sollte, dass ein durchschnittl. intelligenter Bürger solche Formulare nicht verstehen kann (zumindest ohne recht umfangreiche Erläuterungen).
                          Dass jemand nur stupide aus Jahresbescheinigungen abschreiben soll, ohne den Sinn und Inhalt zu verstehen, dass ist "Volksverdummung".

                          Die Bausparkasse D. sendete mir zum Bausparvertrag die Steuerbescheinigung und meint ich solle in Zeile 49 die anrechenbare KapitalertragSt. eintragen, Soli in Zeile 50 und Kirchensteuer in Zeile 52.
                          Das ist eben schlicht falsch, da es wohl Zeile 50 ff. ist.

                          Zu deiner Frage:
                          Ich habe ab Jahr 2002 (oder so) die 33002 VV angesammelt (leider), die ich mir immer vom FA habe bescheiden lassen ....
                          und bis vor Kurzem hatte ich ausschl. Googleaktien, ja, die ich in 2012 verkaufte.
                          Natürlich hatte ich jedes Jahr auch andere Zinserträge wie o.e.

                          Nun, jedenfalls danke dir.
                          fsaah

                          Kommentar


                            #14
                            AW: Verlustvortrag aus Vorjahr in Elster für aktuelles Jahr einrechenbar?

                            Hallo fsaah,

                            >>>Also ich habe ca 2000 Eur "normale" Zinserträge (Sparbuch, Tagesgeld, Dividenden etc... ).
                            Somit kommt in Zeile 7 also diese Zahl + die Gewinne aus Aktienverkäufen...ca 17 000.
                            Wieso nun die 17000 nun auch in Zeile 8 gehören, verstehe ich nicht, denn ausschl. Zeile 9 würde doch passen, oder? Auch im ESTG verstehe ich den Unterschied nicht.

                            Die 2000 Euro kommen auch nicht in Zeile 8, sondern nur in Zeile 7 (und sind damit NICHT mit Altverlusten verrechenbar).

                            Mal grundsätzlich:
                            Zeile 7: Alle Erträge (incl. den anderen Zeilen)
                            Zeile 8: Nur Kursgewinne (incl. Zeile 9) - und nur das ist mit Altverlusten verrechenbar (imho gibt es die Zeile nur deshalb, und sie wird in der Steuererklärung 2014 verschwunden sein)
                            Zeile 9: Nur Kursgewinne aus Aktien (für einen NEUverlustvortrag aus Aktien)


                            >>>doch die Lobbies sind wohl zu stark, und sei es auch nur die der Steuerberater.

                            Naja, dagegen steht ja dann die Lobby der Banken (ich möchte mich nicht festlegen, wer da mächtiger ist:-)


                            >>>"Anrechenbare ausl. QSt bzw. angerechnete ausl. QSt"
                            Was ist da der Unterschied? Ich zahle also über die dt. Bank ans deutsche Finanzamt Steuern und im Ausland auch eines sehr kleinen Teil?

                            Da gibt es keinen Unterschied, außer das die einen schon angerechnet wurden, die anderen hingegen nur bescheinigt.


                            >>>Und ich bleiben eben ferner der Ansicht, dass es nciht sein sollte, dass ein durchschnittl. intelligenter Bürger solche Formulare nicht verstehen kann (zumindest ohne recht umfangreiche Erläuterungen).

                            Ich verstehe sie beispielsweise (und ich habe nicht beruflich damit zu tun)


                            >>>Dass jemand nur stupide aus Jahresbescheinigungen abschreiben soll, ohne den Sinn und Inhalt zu verstehen, dass ist "Volksverdummung".

                            Mag sein, aber das ist halt die Folge der Abgeltungsteuer. Seit dem wird die Steuer direkt an der Quelle abgeführt und der durchschnittliche Bürger soll gar nichts mehr damit zu tun haben (ich weiß, dass das in vielen Fällen nicht stimmt, aber so war die Zielsetzung).


                            >>>Die Bausparkasse D. sendete mir zum Bausparvertrag die Steuerbescheinigung und meint ich solle in Zeile 49 die anrechenbare KapitalertragSt. eintragen, Soli in Zeile 50 und Kirchensteuer in Zeile 52.
                            Das ist eben schlicht falsch, da es wohl Zeile 50 ff. ist.

                            Zugegeben, da hast du einen Fehler gefunden. Das ist aber nur zum Teil die Schuld der Bank, denn in meinen Augen war es schon idiotisch, in diesem Jahr plötzlich die Zeilennummern zu ändern. Dadurch stimmen auch zahlreiche meiner Beiträge in Internetforen nicht mehr.
                            Die Lösung ist aber ganz einfach (sofern man es weiß): Ab Zeilennummer 15 jeweils 1 addieren.


                            >>>Ich habe ab Jahr 2002 (oder so) die 33002 VV angesammelt (leider), die ich mir immer vom FA habe bescheiden lassen ....
                            und bis vor Kurzem hatte ich ausschl. Googleaktien, ja, die ich in 2012 verkaufte.
                            Natürlich hatte ich jedes Jahr auch andere Zinserträge wie o.e.

                            Eben, solche Zinserträge hat doch eigentlich jeder. Und dann ist Zeile 7 nicht unbedingt gleich Zeile 8, darauf wollte ich hinaus.

                            Stefan
                            Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

                            Kommentar


                              #15
                              AW: Verlustvortrag aus Vorjahr in Elster für aktuelles Jahr einrechenbar?

                              Im Übrigen ist es ein Unterschied, ob man seine Steuerbescheinigung verstehen und nachvollziehen will, oder die Anlage KAP ganz ohne Vorliegen der Bescheinigungen ausfüllen will.
                              Ersteres ist löblich, letzteres geht sicher auch, mit Aufwand, Kenntnis der Gesetzeslage und häufig noch Nachschlagen der Besteuerungsgrundlagen im Bundesanzeiger, aber trotzdem halte ich es für eine blöde Idee, wenn es schon an recht trivialen Dingen fehlt, z.B. der Logik, dass wenn in Zeile 9 die in Zeile 8 enthaltenen Aktiengewinne stehen, die natürlich auch in dem Betrag in Zeile 8 enthalten sind.
                              Und da es offenbar darum geht, Aktiengewinne mit einem Verlustvortrag verrechnen zu lassen und dafür mutmaßlich abgeführte Steuern zurückerstattet zu bekommen, frage ich mich auch, was das Ganze soll. Um die abgeführten Steuern zurück zu bekommen, muss die Steuerbescheinigung im Original eingereicht werden. Also muss eh mit dem Abgeben gewartet werden, bis das Papier vorliegt. Warum das so ist, ergibt sich aus dem anderen Thread, wo schon etwas Überzeugungsarbeit geleistet werden musste, dass das FA eben nicht so einfach weiß, welche Kapitalerträge Herr Müller hatte und welche Steuern ihm dafür abgezogen wurde.

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