Hi,
räumt Elster irgendwo dem Erklärenden die Möglichkeit ein, einen Verlustvortrag aus Sepkulationsgeschäften (vom FA so auch im Vorjahr beschieden) aus dem Vorjahr einzutragen, damit die Berechnung dies auch berücksichtigt?
Oder geht dies nur im Finanzamt selbst?
Ich fand in ELSTER keine Stelle in KAP oder in N.
Danke vorab!.
fsaah
räumt Elster irgendwo dem Erklärenden die Möglichkeit ein, einen Verlustvortrag aus Sepkulationsgeschäften (vom FA so auch im Vorjahr beschieden) aus dem Vorjahr einzutragen, damit die Berechnung dies auch berücksichtigt?
Oder geht dies nur im Finanzamt selbst?
Ich fand in ELSTER keine Stelle in KAP oder in N.
Danke vorab!.
fsaah
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