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Sonderausgaben Ausbildung

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    Sonderausgaben Ausbildung

    Hallo,

    ich habe eine eher technische Frage. Ich möchte gerade die Kosten für die Erstausbildung (konsekutives Masterstudium - oder zählt dies schon als Zweitstudium?) als Sonderausgaben angeben. Dazu probiere ich die Angabe von Fahrtkosten, Semesterbeiträgen und Miete (Bücher & anderes Lehrmaterial musste ich nicht anschaffen).

    Allerdings gibt es lediglich eine eine Zeile bei Zeile 47. Weitere Zeilen können nicht hinzugefügt werden. Wie schlüssele ich nun im einzelnen auf, was wie viel gekostet hat?

    Viele Grüße
    Ray05

    #2
    AW: Sonderausgaben Ausbildung

    Auf einem gesonderten Blatt.

    Kommentar


      #3
      AW: Sonderausgaben Ausbildung

      Der Masterstudienteil ist ein ZWEITstudium, daher insoweit Werbungskosten und damit in Anlage N. Siehe BMF-Schreiben vom 22.09.2010 Rz. 24. Das vorangegangene ERSTstudium sind als Sonderausgaben einzutragen.
      Schönen Gruß

      Picard777

      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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