Liebes Forum,
ich würde mich sehr freuen, wenn mir hier jemand weiterhelfen kann;
Ich bin seit 01.07.2012 Auslandsdeutscher, d.h., ich habe meinen Wohnsitz nach UK verlegt, erzíele hier Einkommen als Angestellter, welches ganz normal in UK versteuert wird. In Deutschland bin ich nicht mehr gemeldet / habe dort keinen Wohnsitz mehr. Vom 01.01. bis einschliesslich 30.06. war ich in Deutschland angestellt. Da ich ja für 12 Monate veranlagt wurde, erwarte ich hier eine Rückerstattung und möchte wie üblich auch meine Fahrtkosten und den Freibetrag für Schwerbehinderte angeben. Meiner Meinung nach bin ich seit dem 01.07.2012 in Deutschland nicht mehr steuerpflichtig. Muss ich in meiner Einkommenssteuererklärung dennoch die Anlage N-AUS ausfüllen oder kann ich das formlos angeben? In der Anlage N-AUS heisst es ja beispielsweise 'Bestand neben dem Wohnsitz im Inland ein weiterer Wohnsitz im Ausland?', was ja hier bereits nicht zutrifft, da während der Zeit, in der die Einkünfte im Ausland erzeilt wurden, gar kein Inlandswohnsitz mehr bestand.
Weiss vielleicht jemand Rat ?
Vielen Dank,
Frank
ich würde mich sehr freuen, wenn mir hier jemand weiterhelfen kann;
Ich bin seit 01.07.2012 Auslandsdeutscher, d.h., ich habe meinen Wohnsitz nach UK verlegt, erzíele hier Einkommen als Angestellter, welches ganz normal in UK versteuert wird. In Deutschland bin ich nicht mehr gemeldet / habe dort keinen Wohnsitz mehr. Vom 01.01. bis einschliesslich 30.06. war ich in Deutschland angestellt. Da ich ja für 12 Monate veranlagt wurde, erwarte ich hier eine Rückerstattung und möchte wie üblich auch meine Fahrtkosten und den Freibetrag für Schwerbehinderte angeben. Meiner Meinung nach bin ich seit dem 01.07.2012 in Deutschland nicht mehr steuerpflichtig. Muss ich in meiner Einkommenssteuererklärung dennoch die Anlage N-AUS ausfüllen oder kann ich das formlos angeben? In der Anlage N-AUS heisst es ja beispielsweise 'Bestand neben dem Wohnsitz im Inland ein weiterer Wohnsitz im Ausland?', was ja hier bereits nicht zutrifft, da während der Zeit, in der die Einkünfte im Ausland erzeilt wurden, gar kein Inlandswohnsitz mehr bestand.
Weiss vielleicht jemand Rat ?
Vielen Dank,
Frank
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