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Auslandsdeutscher

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    Auslandsdeutscher

    Liebes Forum,

    ich würde mich sehr freuen, wenn mir hier jemand weiterhelfen kann;

    Ich bin seit 01.07.2012 Auslandsdeutscher, d.h., ich habe meinen Wohnsitz nach UK verlegt, erzíele hier Einkommen als Angestellter, welches ganz normal in UK versteuert wird. In Deutschland bin ich nicht mehr gemeldet / habe dort keinen Wohnsitz mehr. Vom 01.01. bis einschliesslich 30.06. war ich in Deutschland angestellt. Da ich ja für 12 Monate veranlagt wurde, erwarte ich hier eine Rückerstattung und möchte wie üblich auch meine Fahrtkosten und den Freibetrag für Schwerbehinderte angeben. Meiner Meinung nach bin ich seit dem 01.07.2012 in Deutschland nicht mehr steuerpflichtig. Muss ich in meiner Einkommenssteuererklärung dennoch die Anlage N-AUS ausfüllen oder kann ich das formlos angeben? In der Anlage N-AUS heisst es ja beispielsweise 'Bestand neben dem Wohnsitz im Inland ein weiterer Wohnsitz im Ausland?', was ja hier bereits nicht zutrifft, da während der Zeit, in der die Einkünfte im Ausland erzeilt wurden, gar kein Inlandswohnsitz mehr bestand.

    Weiss vielleicht jemand Rat ?

    Vielen Dank,

    Frank

    #2
    AW: Auslandsdeutscher

    Sie haben für das GANZE Kalenderjahr eine Steuererklärung in Deutschland einzureichen. Die britischen Einkünfte seit dem 01.07. sind zwar nicht mehr steuerpflichtig, aber steuerfrei MIT Progressionsvorbehalt, d.h. sie beeinflussen den Steuersatz. Wichtig ist daher der Mantelbogen Zeile 97-100, wobei Sie die Einkünfte am besten auf einem formlosen Blatt darstellen und berechnen (Einkünfte heißt Einnahmen abzüglich Werbungskosten), da sonst garantiert Nachfragen kommen.

    Die Anlage N-AUS ist tatsächlich nichts für Sie, es sei denn Sie hätten schon im ersten Halbjahr schon ganz oder teilweise ausländischen Arbeitslohn gehabt.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

    Kommentar


      #3
      AW: Auslandsdeutscher

      ...vielen herzlichen Dank für die schnelle und kompetente Antwort!

      Dem ist nichts hinzuzufügen, ausser vielleicht, gewusst, wie ,-)

      Kommentar

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