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Außergewöhnliche Belastungen lassen sich nicht berechnen (Steuerklärung 2012)

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    #16
    AW: Außergewöhnliche Belastungen lassen sich nicht berechnen (Steuerklärung 2012)

    @Kent

    Hallo Kent,

    danke für die schnelle Antwort.

    Ich habe mir das fast schon gedacht, dass die höheren Beträge zur Geltung kommen, wollte mich aber noch mal vergewissern.

    Noch einen schönen Abend

    nannini

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      #17
      AW: Außergewöhnliche Belastungen lassen sich nicht berechnen (Steuerklärung 2012)

      Zitat von nannini Beitrag anzeigen
      @Picard777

      Danke für die zusätzliche Info. Und wie ist jetzt die Situation für die gemeinsame Veranlagung nach der Gesetzesänderung. Werden die außergewöhlnichen Belastungen dem zugeteilt, der sie wirtschaftlich getragen hat? Oder ist die Aufteilung immer
      50 :50 oder kann man frei wählen?
      Die Frage stellt sich überhaupt nicht. Denn wenn Sie egal in welchem Jahr eine Zusammenveranlagung haben möchten, erstellen Sie ja eine GEMEINSAME Steuererklärung, in der im Mantelbogen von BEIDEN Eheleuten die addierten Beträge eingetragen werden, die sich dann bei der Ermittlung des GEMEINSAMEN zu versteuernden Einkommens auswirken.
      Schönen Gruß

      Picard777

      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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        #18
        AW: Außergewöhnliche Belastungen lassen sich nicht berechnen (Steuerklärung 2012)

        @Picard777

        Danke, jetzt habe ich es verstanden !!!

        Gruß nannini

        Kommentar


          #19
          AW: Außergewöhnliche Belastungen lassen sich nicht berechnen (Steuerklärung 2012)

          Hallo, bei mir lassen sich die außergewöhnliche Belastungen auch nicht berechnen . Bei mir ist die Lage so: Mein Mann lebt im Ausland und hat dort auch seinen Wohnsitz. Er macht in Deutschland also keine Steuererklärung. Die agB müßten zu 100% bei mir berücksichtigt werden. Beim Hauptvordruck habe ich auf Zeile 95 und 96 100% angegeben. Das Finanzamt hat die agB immer anerkannt. Aber ich möchte halt vorher auch schon die zu bezahlende Steuer wissen. Ich habe es auch versucht anhand der zusätzlichen Angaben, aber das war ja noch schlimmer: Es konnte gar nichts mehr berechnet werden, sonst mindestens alles außer den agB. Kann mir jemand helfen? Vielen Dank im Voraus.

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            #20
            AW: Außergewöhnliche Belastungen lassen sich nicht berechnen (Steuerklärung 2012)

            es haengt auf jeden Fall an den zusätzlichen Angaben, ohne das einkommen des Ehegatten zu kennen, kann das Programm die zumutbaren Belastungen nicht berechnen und somit auch nicht bestimmen, in welcher hoehe die agB zum tragen kommen.

            wie schon richtig erkannt wurde, kann die erklaerung natuerlich ohne Berechnung auf jeden fall ans Finanzamt geschickt werden.

            wenn man gar nicht weiter kommt, wuerde ich mir den bescheid vom letzten jahr nehmen und schauen, wenn die einkuenfte ungefaehr gleich waren, in welcher hoehe da die agB berechnet wurden. dies koennte man ggf. zu berechnungszwecken an anderer stelle von den einkuenften abziehen, um ein naeherungsergebnis für dieses jahr zu bekommen.

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