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gezahlten Selbstbehalt gesetzliche KV: wo eintragen

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    gezahlten Selbstbehalt gesetzliche KV: wo eintragen

    Ich habe bei meiner gesetzlichen Krankenversicherung einen Wahltarif, bei dem ich einen Bonus bekomme, wenn ich keine oder wenig Leistungen in Anspruch nehme, aber über diesen Bonus hinaus Nachzahlungen leisten muss, wenn mehr Kosten anfallen.
    In 2010 wurden keine für den Bonus relevanten Krankenkassenleistungen abgerechnet, also habe ich in 2011 einen Erstattung erhalten und diese auch in der Anlage Vorsorgeaufwand, Seite 1, Zeile 16 angegeben. Dadurch hat sich der Gesamt-Beitrag zur gesetzlichen Basiskrankenversicherung verringert - was ja auch korrekt ist (die Krankenkasse meldet es ja auch an das Finanzamt).
    Nun hatte ich im Jahr 2011 eine OP und musste daher im Jahr 2012 auf den Bonus der Krankenkasse verzichten und Beiträge (in Höhe des Selbstbehaltes von 270 EUR) nachzahlen.
    Dies würde ich gern steuerlich geltend machen, weiß aber nicht, wo ich es eintragen soll, da es weder ein Zusatzbeitrag ist und auch nicht zu den Zusatzversicherungen und Wahlleistung zählen sollte.
    Die Krankenkasse müsste den zusätzlich gezahlten Betrag ja an das Finanzamt übermittelt haben, aber wo ist der nachgezahlte Beitrag einzutragen?

    #2
    AW: gezahlten Selbstbehalt gesetzliche KV: wo eintragen

    Die von Ihnen selbst getragenen Kosten (Selbstbehalt) sind keine absetzbaren Krankenversicherungsbeiträge, sondern nur Krankheitskosten. Diese können nur als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend gemacht werden.
    mfg. - Kent

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      #3
      AW: gezahlten Selbstbehalt gesetzliche KV: wo eintragen

      Ich habe das geschilderte Tarifmopdell noch nicht ganz verstanden...Sie bekommen eine Rückerstattung, wenn Sie die Kasse in einem Jahr nicht in Anspruch nehmen (wie bei der PKV) und müssen andererseits eine Selbstbeteiligung (z.B. wie in der Kfz-Versicherung?) löhnen, wenn Sie Leistungen bezahlt haben wollen?

      Am besten fragen Sie Ihre Krankenkasse, wo und wie dieser Betrag in der Beitragszahlung enthalten ist.

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        #4
        AW: gezahlten Selbstbehalt gesetzliche KV: wo eintragen

        V. Liersee schrieb:
        Sie bekommen eine Rückerstattung, wenn Sie die Kasse in einem Jahr nicht in Anspruch nehmen (wie bei der PKV) und müssen andererseits eine Selbstbeteiligung (z.B. wie in der Kfz-Versicherung?) löhnen, wenn Sie Leistungen bezahlt haben wollen?

        genau so ist es. Allerdings wird die Selbstbeteiligung erst fällig, wenn die Rückerstattung aufgebraucht ist. Bestimmte Leistungen (Vorsorge, Kontrolle beim Zahnarzt, Arztbesuch ohne Verschreibung) belasten den Bonus nicht.

        Ein Bsp:
        1. Jahr: Arztbesuch + Verschreibung (126 EUR) & Medikamente (55 EUR) = 219 EUR Erstattung
        2. Jahr: nicht krank gewesen = 400 EUR Erstattung
        3. Jahr: neue Zahnkrone (520 EUR) = 120 EUR Nachzahlung
        4. Jahr: Blinddarm-OP (2600 EUR) = 270 EUR Nachzahlung (das ist der Maximalbetrag)



        V. Liersee schrieb:
        Am besten fragen Sie Ihre Krankenkasse, wo und wie dieser Betrag in der Beitragszahlung enthalten ist.

        Das habe ich als erstes getan. Die Mitarbeiter dort haben aber keine Aussage treffen können/wollen und direkt an das Finanzamt verwiesen. Dort (und nach Studium verschiedener Gesetzestexte) wurde mir die Aussage von User -kent- bestätigt, dass der gezahlte Selbstbehalt kein absetzbarer Krankenversicherungsbeitrag ist, sondern nur als Krankheitskosten und demzufolge nur als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend gemacht werden kann.

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