Ich habe bei meiner gesetzlichen Krankenversicherung einen Wahltarif, bei dem ich einen Bonus bekomme, wenn ich keine oder wenig Leistungen in Anspruch nehme, aber über diesen Bonus hinaus Nachzahlungen leisten muss, wenn mehr Kosten anfallen.
In 2010 wurden keine für den Bonus relevanten Krankenkassenleistungen abgerechnet, also habe ich in 2011 einen Erstattung erhalten und diese auch in der Anlage Vorsorgeaufwand, Seite 1, Zeile 16 angegeben. Dadurch hat sich der Gesamt-Beitrag zur gesetzlichen Basiskrankenversicherung verringert - was ja auch korrekt ist (die Krankenkasse meldet es ja auch an das Finanzamt).
Nun hatte ich im Jahr 2011 eine OP und musste daher im Jahr 2012 auf den Bonus der Krankenkasse verzichten und Beiträge (in Höhe des Selbstbehaltes von 270 EUR) nachzahlen.
Dies würde ich gern steuerlich geltend machen, weiß aber nicht, wo ich es eintragen soll, da es weder ein Zusatzbeitrag ist und auch nicht zu den Zusatzversicherungen und Wahlleistung zählen sollte.
Die Krankenkasse müsste den zusätzlich gezahlten Betrag ja an das Finanzamt übermittelt haben, aber wo ist der nachgezahlte Beitrag einzutragen?
In 2010 wurden keine für den Bonus relevanten Krankenkassenleistungen abgerechnet, also habe ich in 2011 einen Erstattung erhalten und diese auch in der Anlage Vorsorgeaufwand, Seite 1, Zeile 16 angegeben. Dadurch hat sich der Gesamt-Beitrag zur gesetzlichen Basiskrankenversicherung verringert - was ja auch korrekt ist (die Krankenkasse meldet es ja auch an das Finanzamt).
Nun hatte ich im Jahr 2011 eine OP und musste daher im Jahr 2012 auf den Bonus der Krankenkasse verzichten und Beiträge (in Höhe des Selbstbehaltes von 270 EUR) nachzahlen.
Dies würde ich gern steuerlich geltend machen, weiß aber nicht, wo ich es eintragen soll, da es weder ein Zusatzbeitrag ist und auch nicht zu den Zusatzversicherungen und Wahlleistung zählen sollte.
Die Krankenkasse müsste den zusätzlich gezahlten Betrag ja an das Finanzamt übermittelt haben, aber wo ist der nachgezahlte Beitrag einzutragen?
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