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Kein Eintrag in Zeile 23 der Lohnsteuerbescheinigung

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    #16
    AW: Kein Eintrag in Zeile 23 der Lohnsteuerbescheinigung

    Das heißt, wenn ich es angebe, habe ich zwar jetzt direkt nichts davon, kann jedoch möglicherweise in Zukunft (bei höherem Gehalt) davon profitieren, richtig?

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      #17
      AW: Kein Eintrag in Zeile 23 der Lohnsteuerbescheinigung

      Hallo SimonSt,

      ......genauso ist es.

      Tschüß

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        #18
        AW: Kein Eintrag in Zeile 23 der Lohnsteuerbescheinigung

        So, ich war im Keller...
        Ich habe in 2011:

        550 Euro für meine Unfallversicherung bezahlt (ist ne Menge ich weiß, die haben meine Eltern vor ewigen Zeiten abgeschlossen und sie bezahlen auch was dazu...)

        550 Euro für Rentenversicherung 1 bezahlt

        und 1752 für Rentenversicherung 2 bezahlt

        ElsterFormular berechnet jetzt ein zu versteuerndes Einkommen von -3470 Euro.

        Kann das sein? Ist irgendwie ziemlich viel und ich habe in den Jahren die ich berufstätig war (vor meinem Studium, ganz normal als Angestellter, ca. 30.000 Euro brutto im Jahr) nie wirklich viel zurück bekommen. Damals habe ich die Steuererklärung noch vom Lohnsteuerhilfeverein machen lassen.

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          #19
          AW: Kein Eintrag in Zeile 23 der Lohnsteuerbescheinigung

          Zitat von holzgoe Beitrag anzeigen
          Bei negativem zu versteuernden Einkommen stellt das Finanzamt einen Verlust fest den du dann im Folgejahr mit verbraten kannst bei höherem Einkommen.
          Nein, das zvE zählt nicht. Der Gesamtbetrag der Einkünfte muss negativ sein.
          mfg. - Kent

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            #20
            AW: Kein Eintrag in Zeile 23 der Lohnsteuerbescheinigung

            Zitat von Kent Beitrag anzeigen
            Nein, das zvE zählt nicht. Der Gesamtbetrag der Einkünfte muss negativ sein.
            Ebent, und Sonderausgaben können niemals zu einem Verlust führen, da kann man im Keller kramen soviel man will, kriegt man nur ne Staublunge von.
            (Die Unfallversicherung ist übrigens ein Sonderfall, wenn sie auch den beruflichen Bereich abdeckt, wird es i.A. nicht beanstandet, wenn sie je zur Hälfte auf Werbungskosten und Sonderausgaben aufgeteilt wird, und ersteres senkt natürlich das Einkommen, so denn der Arbeitnehmerpauschbetrag insgesamt überschritten wird).

            Im Übrigen scheint mir hier beim Fragesteller ein gravierendes Missverständnis zwischen zvE und Steuererstattung vorzuliegen. Ansonsten wüsste ich nicht, was an 246 Euro zvE so schlimm sein sollen, die tarifliche ESt darauf ist 0, an Lohnsteuer abgeführt wurde 0, also gibt es 0 zurück, die Kapitalerträge außen vor.

            Die gezahlte Abgeltungssteuer gibt es natürlich komplett wieder, wobei 60 Euro gezahlte Steuern für 457 Euro Erträge ziemlich unplausibel sind, genauso wie die Berechnung darauf hindeutet, dass lt. Eingaben die komplett nicht freigestellt gewesen sein sollen, was wiederum der Angabe wiederspricht, dass der FSA "etwas" zu gering bemessen gewesen wäre.

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              #21
              AW: Kein Eintrag in Zeile 23 der Lohnsteuerbescheinigung

              Hallo,
              @kent und @bobobaer
              ihr habt natürlich recht, da hat der Fragesteller mich mit Einkünften und Gesamteinkommen und zu versteuerndes Einkommen selbst durcheinandergebracht.

              Tschüß

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                #22
                AW: Kein Eintrag in Zeile 23 der Lohnsteuerbescheinigung

                Zitat von bobobaer Beitrag anzeigen
                Im Übrigen scheint mir hier beim Fragesteller ein gravierendes Missverständnis zwischen zvE und Steuererstattung vorzuliegen. Ansonsten wüsste ich nicht, was an 246 Euro zvE so schlimm sein sollen, die tarifliche ESt darauf ist 0, an Lohnsteuer abgeführt wurde 0, also gibt es 0 zurück, die Kapitalerträge außen vor.
                Also ist es vollkommen egal, ob ich die Versicherungen angebe oder nicht?

                Zitat von bobobaer Beitrag anzeigen
                Die gezahlte Abgeltungssteuer gibt es natürlich komplett wieder, wobei 60 Euro gezahlte Steuern für 457 Euro Erträge ziemlich unplausibel sind, genauso wie die Berechnung darauf hindeutet, dass lt. Eingaben die komplett nicht freigestellt gewesen sein sollen, was wiederum der Angabe wiederspricht, dass der FSA "etwas" zu gering bemessen gewesen wäre.
                Ich habe mehrere Steuerbescheinigungen zusammen gefasst. Die einzige, in der Kapitalertragssteuer gezahlt wurde, war die meines Bausparvertrags:

                Kapitalerträge: 325 Euro
                In Anspruch genommener Pauschbetrag: 87 Euro
                Kapitalertragssteuer: 60 Euro
                Soli: 3 Euro

                Also war der Freistellungsauftrag mit 87 Euro etwas zu gering, für mich widerspricht sich da nichts...

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                  #23
                  AW: Kein Eintrag in Zeile 23 der Lohnsteuerbescheinigung

                  >> Also ist es vollkommen egal, ob ich die Versicherungen angebe oder nicht?

                  Solange diese Sonderausgaben sind: Ja, da das zvE eh schon unter 8004 Euro liegt und daher die Steuer 0 beträgt.

                  Da ist es deutlich sinnvoller, die noch knappe Zeit bis zur Abgabe (wobei mir der Grund für die Veranlagungspflicht direkt nicht ersichtlich ist, es bestand Einkommen aus nichtselbständiger Arbeit über Lohnsteuerkarte, das Einkommen lag unter 400+x Euro, da sehe ich erstmal keine Ausnahme von §46 EStG) für die Auflistung der Werbungskosten aufzuwenden, um evtl. negative Einkünfte zu erzielen. Wenn man zu denjenigen gehört, bei denen Studienkosten Werbungskosten sind, also nicht nur an Semestergebühren denken, sondern auch an Fahrkosten, Bücher usw.

                  >> Also war der Freistellungsauftrag mit 87 Euro etwas zu gering, für mich widerspricht sich da nichts

                  In meinen Augen ist ein knapp 240 Euro zu niedriger FSA etwas mehr als nur etwas zu gering. Im Falle von Gesamt-Kapitalerträgen unterhalb des Freibetrags wäre es übrigens am Einfachsten gewesen, nur die eine Steuerbescheinigung abzutippen und von den restlichen lediglich die Summe der tatsächlich freigestellten Beträge in Zeile 14a einzutragen. Funktioniert aber nur, wenn nur in Zeile 5 ein Kreuz ist.

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