Hallo,
ich habe nach Beendigung meines Studiums im März, im Mai eine Tätigkeit in einem sozialversicherungspflichtigen Angestelltenverhältnis begonnen. Als Student habe ich zuvor meine Kranken- und Pflegeversicherung selbst finanziert (zunächst Studententarif, dann für die Zeitspanne zwischen Studiumsende und Jobstart normaler GKV-Beitrag). Meine Frage lautet nun, welcher Höchstbetrag für die übrigen Vorsorgeaufwendungen anerkannt wird, der für Arbeitnehmer (1900 EUR) oder der für Selbstständige / nichtsozialversicherungspflichtig beschäftigte Personen (2800 EUR) ? Im Formular Vorsorgeaufwand muss ich ja die Frage nach steuerfreien Arbeitgeberbeiträgen bejahen (gilt tatsächlich aber ja nur für die Zeit ab Mai, jedoch nicht von Januar bis April).
Vielen Dank für die Antworten.
ich habe nach Beendigung meines Studiums im März, im Mai eine Tätigkeit in einem sozialversicherungspflichtigen Angestelltenverhältnis begonnen. Als Student habe ich zuvor meine Kranken- und Pflegeversicherung selbst finanziert (zunächst Studententarif, dann für die Zeitspanne zwischen Studiumsende und Jobstart normaler GKV-Beitrag). Meine Frage lautet nun, welcher Höchstbetrag für die übrigen Vorsorgeaufwendungen anerkannt wird, der für Arbeitnehmer (1900 EUR) oder der für Selbstständige / nichtsozialversicherungspflichtig beschäftigte Personen (2800 EUR) ? Im Formular Vorsorgeaufwand muss ich ja die Frage nach steuerfreien Arbeitgeberbeiträgen bejahen (gilt tatsächlich aber ja nur für die Zeit ab Mai, jedoch nicht von Januar bis April).
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