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Anlage N: Werbungskosten Fahrtkosten

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    Anlage N: Werbungskosten Fahrtkosten

    Hi,

    ich fahre mit den öffentlichen Verkehrsmitteln zur Arbeit. Mein Arbeitgeber bekommt von mir die entsprechenden Fahrkarten und erstattet mir monatlich die Fahrtkosten, welche in der Jahres-Lohnsteuerbescheinigung unter pauschalbesteuerte Arbeitgeberleistungen eingetragen sind.

    In der Anlage N wird dieser Betrag in der Zeile 40 angegeben. Als Werbungskosten / Fahrtkosten gebe ich diese dann auch exakt mit dem gleichen Wert an (Zeile 36 in der Anlage N). In meinem Fall belaufen sich diese Kosten auf 800 Euro.

    Liege ich damit richtig, dass das Finanzamt in diesem Fall weder irgendwelche Belege (Fahrkarten) benötigt, noch mir irgendetwas an Kosten in Rechnung stellt? Die Steuern für die Fahrtkosten zahlt ja mein Arbeitgeber.

    Mfg
    Bernd

    #2
    AW: Anlage N: Werbungskosten Fahrtkosten

    Hier: https://www.elster.de/download/Merkblatt_Einzureichende_Belege_ab_VZ2011_Ansichts-PDF.pdf kannst Du nachgucken, welche Belege Du an das Finanzamt schicken solltest.

    Wie sich die Fahrtkosten auf Deine Steuer auswirken, kannst Du mit ElsterFormular berechnen.

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      #3
      AW: Anlage N: Werbungskosten Fahrtkosten

      Sie haben so alles korrekt gemacht.

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