Hi,
ich fahre mit den öffentlichen Verkehrsmitteln zur Arbeit. Mein Arbeitgeber bekommt von mir die entsprechenden Fahrkarten und erstattet mir monatlich die Fahrtkosten, welche in der Jahres-Lohnsteuerbescheinigung unter pauschalbesteuerte Arbeitgeberleistungen eingetragen sind.
In der Anlage N wird dieser Betrag in der Zeile 40 angegeben. Als Werbungskosten / Fahrtkosten gebe ich diese dann auch exakt mit dem gleichen Wert an (Zeile 36 in der Anlage N). In meinem Fall belaufen sich diese Kosten auf 800 Euro.
Liege ich damit richtig, dass das Finanzamt in diesem Fall weder irgendwelche Belege (Fahrkarten) benötigt, noch mir irgendetwas an Kosten in Rechnung stellt? Die Steuern für die Fahrtkosten zahlt ja mein Arbeitgeber.
Mfg
Bernd
ich fahre mit den öffentlichen Verkehrsmitteln zur Arbeit. Mein Arbeitgeber bekommt von mir die entsprechenden Fahrkarten und erstattet mir monatlich die Fahrtkosten, welche in der Jahres-Lohnsteuerbescheinigung unter pauschalbesteuerte Arbeitgeberleistungen eingetragen sind.
In der Anlage N wird dieser Betrag in der Zeile 40 angegeben. Als Werbungskosten / Fahrtkosten gebe ich diese dann auch exakt mit dem gleichen Wert an (Zeile 36 in der Anlage N). In meinem Fall belaufen sich diese Kosten auf 800 Euro.
Liege ich damit richtig, dass das Finanzamt in diesem Fall weder irgendwelche Belege (Fahrkarten) benötigt, noch mir irgendetwas an Kosten in Rechnung stellt? Die Steuern für die Fahrtkosten zahlt ja mein Arbeitgeber.
Mfg
Bernd
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