Strittig ist, ob in der Einkommensteuererklärung beim Versand die Abholung aktiviert wurde. Ist in der gespeicherten und gesendeten Erklärung irgendwo sichtbar, dass dies aktiviert wurde? Leider habe ich nichts gefunden.
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Keine Ankündigung bisher.
Bescheiddatenabholung
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Gast
AW: Bescheiddatenabholung
Nein, zumindest nicht bei Elsterformular. Aber warum über diesen Punkt streiten? Der einzig rechtsverbindliche Steuerbescheid ist derjenige, den Sie immer noch in Papierform erhalten - und den bekommen Sie, egal ob Sie die Bescheid-datenrückübermittlung beantragt haben oder nicht.
Lediglich in den im Finanzamt abgelegten Datensatz wird ein Merker Zustimmung des Steuerpflichtigen zur Rücklieferung automatisch abgespeichert, wenn die Bescheiddatenrückübermittlung beantragt wurde.
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AW: Bescheiddatenabholung
Auf dem Papierbescheid steht kein Vermerk,
"Die Ergebnisse der Verarbeitung wurden antragsgemäß zur elektronischen Übermittlung bereitgestellt."
Arbeite im Finanzamt und der Stpfl. wollte den elektronischen Bescheid zum Abgleichung der Daten nutzen. Er ist der Meinung es beim Versand aktiviert zu haben. Ich wollte nun nur mal gern wissen, ob es eine Möglichkeit gibt es ElsterFormular zu sehen. Für mich selbst steht fest, dass es nicht aktiviert wurde, aber man weiß ja nie, ob nicht doch mal bei der Übermittlung was auf der Strecke bleibt.Jens Müller
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Gast
AW: Bescheiddatenabholung
Wenn auf dem Bescheid kein entsprechender Text steht ist es nicht beantragt worden. Aber es gibt auch Möglichkeiten, dass der Antrag untergeht, wenn die Daten nicht eingelesen werden sondern händisch eingepflegt werden oder auch, wenn die Daten z. B. unter einer anderen Steuernummer verarbeitet werden.
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AW: Bescheiddatenabholung
dann wurde die Rückübermittlung definitiv nicht beantragt.Gruss (S)stiller
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