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    Bescheiddatenabholung

    Strittig ist, ob in der Einkommensteuererklärung beim Versand die Abholung aktiviert wurde. Ist in der gespeicherten und gesendeten Erklärung irgendwo sichtbar, dass dies aktiviert wurde? Leider habe ich nichts gefunden.
    Jens Müller

    Die Wege der IT sind grenzenlos.

    #2
    AW: Bescheiddatenabholung

    Nein, zumindest nicht bei Elsterformular. Aber warum über diesen Punkt streiten? Der einzig rechtsverbindliche Steuerbescheid ist derjenige, den Sie immer noch in Papierform erhalten - und den bekommen Sie, egal ob Sie die Bescheid-datenrückübermittlung beantragt haben oder nicht.

    Lediglich in den im Finanzamt abgelegten Datensatz wird ein Merker Zustimmung des Steuerpflichtigen zur Rücklieferung automatisch abgespeichert, wenn die Bescheiddatenrückübermittlung beantragt wurde.
    Zuletzt geändert von ; 15.02.2013, 07:59.

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      #3
      AW: Bescheiddatenabholung

      Auf dem Papierbescheid steht kein Vermerk,
      "Die Ergebnisse der Verarbeitung wurden antragsgemäß zur elektronischen Übermittlung bereitgestellt."

      Arbeite im Finanzamt und der Stpfl. wollte den elektronischen Bescheid zum Abgleichung der Daten nutzen. Er ist der Meinung es beim Versand aktiviert zu haben. Ich wollte nun nur mal gern wissen, ob es eine Möglichkeit gibt es ElsterFormular zu sehen. Für mich selbst steht fest, dass es nicht aktiviert wurde, aber man weiß ja nie, ob nicht doch mal bei der Übermittlung was auf der Strecke bleibt.
      Jens Müller

      Die Wege der IT sind grenzenlos.

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        #4
        AW: Bescheiddatenabholung

        Wenn auf dem Bescheid kein entsprechender Text steht ist es nicht beantragt worden. Aber es gibt auch Möglichkeiten, dass der Antrag untergeht, wenn die Daten nicht eingelesen werden sondern händisch eingepflegt werden oder auch, wenn die Daten z. B. unter einer anderen Steuernummer verarbeitet werden.

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          #5
          AW: Bescheiddatenabholung

          Weder noch ist es der Fall, Daten sind unter der Steuernummer gesendet und es wurden auch die übermittelten Daten zur Veranlagung verwendet.
          Jens Müller

          Die Wege der IT sind grenzenlos.

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            #6
            AW: Bescheiddatenabholung

            dann wurde die Rückübermittlung definitiv nicht beantragt.
            Gruss (S)stiller
            STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
            Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
            ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
            Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
            Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
            Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
            Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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