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Anlage KAP Günstigerprüfung

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    Anlage KAP Günstigerprüfung

    Hallo,
    ich bin etwas überrascht. Ich habe insgesamt 1133 Euro Kapitalerträge. Nach Abzug des Sparerpauschbetrags von 801 Euro muss ich noch 332 Euro versteuern. Von der Bank wurden darauf bereits Abgeltungssteuer und Soli berechnet und abgeführt, die entsprechenden Beträge habe ich ebenfalls in Anlage KAP eingetragen.
    Soweit so gut:
    Setze ich ein Kreuz in Zeile 6 (da noch Kirchensteuer abgeführt werden muss) ergibt sich für mich eine Lohnsteuererstattung X.
    Setze ich zudem ein Kreuz in Zeile 4 (Günstigerprüfung) ergibt sich für mich eine Lohnsteuererstattung von 99 Euro mehr.
    Ich bin verwirrt, denn angeblich macht die Günstigerprüfung nur bei kleinen Einkommen Sinn. Mein zu versteuerndes Einkommen liegt aber über 35000 Euro, so dass mein Grenzsteuersatz ja eigentlich über 25% liegen sollte.
    Wie lässt sich aber dann erklären, dass ich mit Günstigerprüfung so viel mehr erstattet bekomme?
    Gruß
    fernfahrer

    #2
    AW: Anlage KAP Günstigerprüfung

    Das ist vollkommen korrekt, hier wirkt für die Kapitalerträge der Härteausgleich nach § 46 EStG.

    Liegen neben nichtselbstständigen Einkünften bei Arbeitnehmern nur noch Einkünfte aus Kapitalvermögen vor (nach Abzug vom Sparer-Pauschbetrag) und sind diese kleiner als 410 EUR, sind diese Einnahmen zusätzlich steuerfrei. Faktisch kann man dann steuerfreie Kapitalerträge bis 1211 EUR haben. Genau dafür macht die Günstigerprüfung Sinn, auch wenn der indiv. Grenzsteuersatz deutlich über 25% liegt.
    Zuletzt geändert von Kent; 16.02.2013, 20:21. Grund: Rechenfehler
    mfg. - Kent

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      #3
      AW: Anlage KAP Günstigerprüfung

      Hallo,
      wieso steht davon aber gar nichts in der Eingabehilfe von Elster? Hier steht zur Günstigerprüfung nur:
      "Das Finanzamt wird dann prüfen, ob die tarifliche Besteuerung Ihrer Kapitalerträge gegenüber dem Abgeltungsteuersatz von 25 % zu einer Steuerentlastung führt".

      Von Härteausgleich ist keine Rede.
      Sehe ich richtig dass diese Regelung zienlich versteckt ist und wohl von den allermeisten Steuerzahlern gar nicht gekannt wird?
      Die Tatsache, dass dann ja 1211 Euro KAP-Erträge steuerfrei wären, macht mich stutzig. Was ist der Hintergrund dieser Regelung?

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        #4
        AW: Anlage KAP Günstigerprüfung

        Diese Regelung dient der Vereinfachung für beide Seiten, damit nicht jeder Peanutsfall ohne große steuerliche Relevanz in die Steuererklärungspflicht gerät, denn der steuerliche "Verlust" für den Fiskus ist da doch recht überschaubar. Wenn sonst z.B. jede Beteiligung an einer Schiffsbau- oder Filmgesellschaft oder so mit 3,50 EUR Gewinn die Steuererklärungspflicht auslösen würden, dann gute Nacht.

        Vielleicht noch was am Rande: Die 410 EUR beziehen sich auf alle Nebeneinkünfte neben dem Arbeitslohn ZUSAMMEN, d.h. das können z.B. Vermietungseinkünfte, betriebliche einkünfte, Kapitaleinkünfte, Renteneinkünfte etc. sein, die IN DER SUMME 410 EUR übersteigen müssen. Bei Ihnen sind es wohl -zufällig- nur Kapitaleinkünfte.

        Das von Ihnen verwendete Zitat aus der Eingabehilfe ist doch vollkommen richtig, was wollen Sie ?
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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          #5
          AW: Anlage KAP Günstigerprüfung

          @Picard777,

          muss ich Fernfahrer recht geben. Habe ich Kapitalerträge von 1201 Euro, werden automatisch von den 400 Euro KapSteuer + Soli+ KiSt. einbehalten.
          Als treugläubiger Steuerzahler sehe ich das auch für rechtens, obwohl ich um über 100 Euro geprellt werde, da ja nirgends ein Hinweis auf die Härtefallregelung erscheint.
          Fürs FA vielleicht Peanuts für mich nicht.

          Gruß FIGUL
          Gruß FIGUL

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            #6
            AW: Anlage KAP Günstigerprüfung

            Niemand wird geprellt. Im Rahmen der Abgeltungssteuer bei der Bank können -natürlich- nur die 801 EUR berücksichtigt werden, da die Bank etc. nicht wissen kann, ob und in welcher Höhe andere Einkünfte bestehen. Daher ist es dann IHRE Sache, im Rahmen der Anlage KAP die Günstigerprüfung anzustoßen oder halt auch nicht.

            Die Formulierung bei Elster heißt daher zu Recht "Das Finanzamt wird dann prüfen, ob die tarifliche Besteuerung Ihrer Kapitalerträge gegenüber dem Abgeltungsteuersatz von 25 % zu einer Steuerentlastung führt." und NICHT, dass das Finanzamt prüfen wird, ob Ihr individueller Grenzsteuersatz unter 25 % liegt. Es gibt ja auch noch andere Varianten, z.B. dass Ihr Grenzsteuersatz höher liegt, aber der Altersentlastungsbetrag zu einer Entlastung führt. Was soll denn das Finanzamt und Elster machen, wenn sich nun mal überall die zu sehr vereinfachende falsche Meinung festsetzt, dass die Günstigerprüfung nur zwischen 25 % und weniger prüft ? Pressekampagnen ?

            Das mit den Peanuts habe ich doch umgekehrt gemeint. Das Finanzamt verzichtet durch diese Regelung auf Gelder, erspart sich UND IHNEN dafür aber einen größeren Aufwand (Erklärungsabgabepflicht). Wenn Sie sich aus freien stücken dazu entschließen, die Günstigerprüfung nicht anzustoßen, dann kann doch das Finanzamt nichts dafür, dass Sie sich selbst um 100 EUR prellen.
            Schönen Gruß

            Picard777

            P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

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              #7
              AW: Anlage KAP Günstigerprüfung

              Es kommt sogar noch besser, denn nach dem Wortlaut des Par. 46 EStG sind die 410 Euro eigentlich eine Freigrenze, kein Freibetrag, d.h. 410 Euro ohne LSt-Abzug verdient sind komplett steuerfrei, 411 Euro komplett steuerfrei. Bei einem Grenzsteuersatz von 30 Prozent würde der eine Euro mehr also gefühlt mit 123 Euro besteuert.
              Dem trägt dann aber Par. 70 EStDV Rechnung, denn bis 820 Euro ist dann netterweise nur das Doppelte von dem zu versteuern, was über 410 hinausgeht.
              Insofern wäre es bei normaler Besteuerung der Kapitalerträge sogar so, dass bei jemand, der 1311 Euro Kapitalerträge hätte, also 510 Euro über dem Sparerfreibetrag, da nur 200 Euro zu versteuern wären.
              Somit wäre sogar bei Kapitalerträgen zwischen 1211 und 1621 Euro die Günstigerprüfung sinnvoll, je näher an den 1211 mit besseren Chancen, je näher an 1621 mit schlechteren Chancen, dass die normale Besteuerung günstiger ist. Alles vorausgesetzt, dass keine weiteren Einkommen vorliegen, die nicht der LSt unterlagen.

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                #8
                AW: Anlage KAP Günstigerprüfung

                Ok, wenn ich also die Günstigerprüfung ankreuze, muss ich ALLE meine Kapitalerträge angeben, also auch die, die über den korrekt verteilten Freistellungsauftrag abgeltungssteuerfrei waren. Benötige ich für diese Kapitalerträge auch eine Steuerbescheinigung meiner Bank? Denn wenn keine Abgeltungssteuer + Soli von der Bank abgeführt wurden, bekommt man ja automatisch erst mal keine.

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                  #9
                  AW: Anlage KAP Günstigerprüfung

                  Die Bank ist aber verpflichtet, auch dann eine Steuerbescheinigung auszustellen, egal ob Steuer einbehalten wurde oder nicht. Sie ist in beiden Fällen dazu aber nur auf Anforderung Ihrerseits verpflichtet, die eine Bank ist da aber kundenfreundlicher als die andere und rückt das Ding ggf. auch ohne Anforderung automatisch raus.
                  Schönen Gruß

                  Picard777

                  P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

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                    #10
                    Anlage KAP Günstigerprüfung

                    In meinen Bescheid für 2011 steht:

                    zu versteuern nach dem Grundtarif: 28.040, Steuer: 5.016

                    zu versteuern nach § 32 d Abs. 1 EStG: 2.532, Steuer: 445

                    Wie kommt die Steuer in Höhe von 445 EUR zustande?

                    Ich kann es mir nicht erklären und bin für jeden Hinweis über das Zustandekommen des Betrages dankbar!

                    Bei den nach § 32 d Abs. 1 EStG zu versteuernden 2.532 EUR ist der Sparer-Pauschbetrag bereits berücksichtigt worden.

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                      #11
                      AW: Anlage KAP Günstigerprüfung

                      Wurden denn in Anlage KAP noch anrechenbare ausländische Steuern erklärt (Zeile 54,55), so etwa 188 EUR ?
                      mfg. - Kent

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                        #12
                        Anlage KAP Günstigerprüfung

                        Genau so ist es! Herzlichen Dank für den Hinweis!

                        Es wurden anrechenbare ausländische Steuern in Höhe von 177,61 EUR erklärt!

                        Mindelo

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