Hallo,
ich bin etwas überrascht. Ich habe insgesamt 1133 Euro Kapitalerträge. Nach Abzug des Sparerpauschbetrags von 801 Euro muss ich noch 332 Euro versteuern. Von der Bank wurden darauf bereits Abgeltungssteuer und Soli berechnet und abgeführt, die entsprechenden Beträge habe ich ebenfalls in Anlage KAP eingetragen.
Soweit so gut:
Setze ich ein Kreuz in Zeile 6 (da noch Kirchensteuer abgeführt werden muss) ergibt sich für mich eine Lohnsteuererstattung X.
Setze ich zudem ein Kreuz in Zeile 4 (Günstigerprüfung) ergibt sich für mich eine Lohnsteuererstattung von 99 Euro mehr.
Ich bin verwirrt, denn angeblich macht die Günstigerprüfung nur bei kleinen Einkommen Sinn. Mein zu versteuerndes Einkommen liegt aber über 35000 Euro, so dass mein Grenzsteuersatz ja eigentlich über 25% liegen sollte.
Wie lässt sich aber dann erklären, dass ich mit Günstigerprüfung so viel mehr erstattet bekomme?
Gruß
fernfahrer
ich bin etwas überrascht. Ich habe insgesamt 1133 Euro Kapitalerträge. Nach Abzug des Sparerpauschbetrags von 801 Euro muss ich noch 332 Euro versteuern. Von der Bank wurden darauf bereits Abgeltungssteuer und Soli berechnet und abgeführt, die entsprechenden Beträge habe ich ebenfalls in Anlage KAP eingetragen.
Soweit so gut:
Setze ich ein Kreuz in Zeile 6 (da noch Kirchensteuer abgeführt werden muss) ergibt sich für mich eine Lohnsteuererstattung X.
Setze ich zudem ein Kreuz in Zeile 4 (Günstigerprüfung) ergibt sich für mich eine Lohnsteuererstattung von 99 Euro mehr.
Ich bin verwirrt, denn angeblich macht die Günstigerprüfung nur bei kleinen Einkommen Sinn. Mein zu versteuerndes Einkommen liegt aber über 35000 Euro, so dass mein Grenzsteuersatz ja eigentlich über 25% liegen sollte.
Wie lässt sich aber dann erklären, dass ich mit Günstigerprüfung so viel mehr erstattet bekomme?
Gruß
fernfahrer
Kommentar