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Maklergebühr

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    Maklergebühr

    Hi,

    wo muss man die Maklergebühr eintragen?

    Habe eine Maklergebührt 2012 im November bzahlt, jedoch für einen Umzug in 2013 (Februar). Kann oder muss ich die Maklergebühr 2012 oder 2013 geltend machen.

    Danke für antwort

    Gruß

    #2
    AW: Maklergebühr

    Der Zahlungszeitpunkt ist massgebend. Ob und wie Sie diese steuerlich geltend machen können hängt von der rechtlichen Würdigung des zugrundeliegenden Sachverhalts ab.

    Kommentar


      #3
      AW: Maklergebühr

      Hi,

      vielen Dank für die Antwort. Es war ein beruflich bedingter Umzug. Die Frage ist nun, wo ich die Maklergebühren eintragen muss..

      Besten Dank und Gruß

      Kommentar


        #4
        AW: Maklergebühr

        Kommt natürlich dann auf den Beruf an. Bei nichtselbständiger Arbeit Anlage N.

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