Von der Deutschen Rentenversicherung Bund wird meiner Frau für die Zeit vom 13.12. - 30.12.2011 Übergangsgeld bescheinigt, das aber erst in 2012 ausgezahlt wurde.
Lt. Bescheid der DRV-Bund sind "Entgeltersatzleitungen steuerrechtlich dem Jahr zuzurechnen, in dem sie eingegangen sind."
Trage ich den Betrag mit den genannten Vom- / Bis-Zeiten in Zeile 29 der Anlage N ein, wirft ElsterFormular 2012 dies als "wahrscheinlichen" Fehler aus.
Da scheint noch Krorekturbedarf im ElsterFormular zu sein.
Lt. Bescheid der DRV-Bund sind "Entgeltersatzleitungen steuerrechtlich dem Jahr zuzurechnen, in dem sie eingegangen sind."
Trage ich den Betrag mit den genannten Vom- / Bis-Zeiten in Zeile 29 der Anlage N ein, wirft ElsterFormular 2012 dies als "wahrscheinlichen" Fehler aus.
Da scheint noch Krorekturbedarf im ElsterFormular zu sein.
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