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Problem mit Plausiblitätsprüfung und Berechnung der Steuern 2012

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    #16
    AW: Problem mit Plausiblitätsprüfung und Berechnung der Steuern 2012

    So, probehalber mal das Kindergeld auf 184, 368 und 552 Euro geändert.

    Bezugszeitraum wäre 0101-3103.

    Stürzt sich immer noch auf die Zeile 51.

    Beim 2. und 3. Kind ist es das volle Jahr relevant. Auch hier wird die mistige Zeile 52 erwähnt.

    Egal was ich tue, Zeile 51 blebt da.
    Zuletzt geändert von berlon; 04.03.2013, 10:02.

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      #17
      AW: Problem mit Plausiblitätsprüfung und Berechnung der Steuern 2012

      Zitat von berlon Beitrag anzeigen
      Auch hier wird die mistige Zeile 52 erwähnt.
      Natürlich kommt der grüne Hinweis. Dann klickt man eben auf Nicht mehr prüfen. Deine Behauptung, dass deswegen die Steuerberechnung deswegen nicht geht, ist aber einfach falsch. Du ziehst dich hier an einem Detail hoch, das gar kein Problem ist.

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        #18
        AW: Problem mit Plausiblitätsprüfung und Berechnung der Steuern 2012

        3x den Hinweis ausgeblendet, Plausiblitätsprüfung läuft ohne Fehler und Hinweise durch.

        Steuerberechnung liefert:

        AHW Abbruch-Hinweise
        Überprüfen Sie bitte die Eintragungen auf der Anlage Kind, z.B. Zeiträume oder Höhe des erhaltenen Kindergeldes oder Angaben zum Kindschaftsverhältnis.

        DHW Dokumentations-Hinweise
        Es konnte keine Steuerberechnung erfolgen!
        Überprüfen Sie bitte die Abbruch-Hinweise. Nach dem Wegfall aller Hinweis/Fehler-Ursachen sollte eine Berechnung erfolgen können, wenn hier kein Ausschlussfall vorliegt. Nach erfolgreicher Plausibilitätsprüfung kann der Fall trotzdem elektronisch an die Finanzbehörden übermittelt werden.

        Alle Kindergeldbeträge und Zeiträume sind nun schon 100fach überprüft und stimmen.

        Kind1: 0101-1503, 3 Monate Anspruch = 3x 184 Euro (552)
        Kind2: 0101-2806, 6 Monate Anspruch = 6x 184 Euro (1104)
        Kind3: 0101-3112, 1 Jahr Anspruch = 12x 190 Euro (2280)

        Bin so langsam mit meinem Latain am Ende
        Zuletzt geändert von berlon; 04.03.2013, 10:59.

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          #19
          AW: Problem mit Plausiblitätsprüfung und Berechnung der Steuern 2012

          So,

          hier die Berechnung für einen Musterfall:

          1. Kind geb. 1.1.1992, leibliches Kind bei Ehemann und Ehefrau, Ausbildung 1.1.-31.1., von 1.2.-15.3. arbeitslos gemeldet. Z22 ja, Z23 ja, Z24 nein, eingetragener Kindergeldanspruch 552 (3x184)

          2. Kind geb. 1.2.1992, leiblich bei Mann und Frau, Ausbildung 1.1.-28.6., Z22 nein, eingetragener Kindergeldanspruch 1104 (6x184)

          3. Kind geb. 1.3.1993, leiblich bei Mann und Frau, Ausbildung 1.1.-31.12, Z22 nein, eingetragener Kindergeldanspruch 2280 (12x190)

          Natürlich kam jeweils bei Z52 die Frage, ob der Freibetrag in Betracht kommt, da nein leer gelassen und Fehler nicht mehr anzeigen lassen.

          So, das kommt raus:

          http://www10.pic-upload.de/04.03.13/ccs86j6n2t.jpg

          Abbruchhinweise kommen erst, wenn die Reihenfolge der Kinder vertauscht wird (dann aber anders lautend) oder die Daten so geändert werden, dass die Zeiträume des Kindergelds tatsächlich nicht mehr stimmen (z.B. das 1. Kind ein Jahr älter gemacht wird, so dass die Arbeitslosigkeit nicht mehr zählt und daher nur 1 Monat KG-Anspruch besteht).

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