Hallo Forum,
komme in der Einkommenserklärung nicht weiter. Fehlermeldung:
Das Kind hat im Laufe des Veranlagerungszeitraums 2012 das 18.Lebensjahr vollendet und es wurden Angaben zur Berücksichtigung eines volljährigen Kindes getätigt. Um die Berücksichtigkeit des Kindes nach vollendung des 18.Lebensjahr zu ermitteln, ist eine Aussage dazu erforderlich, ob das Kind bereits eine erstmalige Berufsausbildung oder ein Erststudium abgeschlossen hat.
2.Problem: Ein weiteres Kind hatte hier bis Sep12 seinen Wohnsitz. Wo wird der darauf folgende Wohnort eingetragen?
Ist seine erste Ausbildung. Wo muss kann das angegeben werden?
vielen Dank
komme in der Einkommenserklärung nicht weiter. Fehlermeldung:
Das Kind hat im Laufe des Veranlagerungszeitraums 2012 das 18.Lebensjahr vollendet und es wurden Angaben zur Berücksichtigung eines volljährigen Kindes getätigt. Um die Berücksichtigkeit des Kindes nach vollendung des 18.Lebensjahr zu ermitteln, ist eine Aussage dazu erforderlich, ob das Kind bereits eine erstmalige Berufsausbildung oder ein Erststudium abgeschlossen hat.
2.Problem: Ein weiteres Kind hatte hier bis Sep12 seinen Wohnsitz. Wo wird der darauf folgende Wohnort eingetragen?
Ist seine erste Ausbildung. Wo muss kann das angegeben werden?
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