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18. Lebensjahr

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    18. Lebensjahr

    Hallo Forum,

    komme in der Einkommenserklärung nicht weiter. Fehlermeldung:

    Das Kind hat im Laufe des Veranlagerungszeitraums 2012 das 18.Lebensjahr vollendet und es wurden Angaben zur Berücksichtigung eines volljährigen Kindes getätigt. Um die Berücksichtigkeit des Kindes nach vollendung des 18.Lebensjahr zu ermitteln, ist eine Aussage dazu erforderlich, ob das Kind bereits eine erstmalige Berufsausbildung oder ein Erststudium abgeschlossen hat.

    2.Problem: Ein weiteres Kind hatte hier bis Sep12 seinen Wohnsitz. Wo wird der darauf folgende Wohnort eingetragen?

    Ist seine erste Ausbildung. Wo muss kann das angegeben werden?

    vielen Dank

    #2
    AW: 18. Lebensjahr

    Die Frage zur erstmaligen Berufsausbildung bzw. Erststudium wird auf der Anlage Kind in Zeile 22 beantwortet.
    Einen weiteren Wohnsitz können Sie eintragen, wenn Sie unter Zeile 8 auf der Anlage Kind auf den Button hinzufügen klicken.

    Kommentar


      #3
      AW: 18. Lebensjahr

      Super, Danke schön, alles geklärt. Nach ein paar Stunden sieht man den Wald vor lauter Bäumen nicht.

      Vielen Dank

      Kommentar

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