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Schornsteinfeger - kein direkter Beleg

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    Schornsteinfeger - kein direkter Beleg

    Hallo zusammen,

    wenn ich richtig informiert bin, kann man auch als Mieter die Schornsteinfegerarbeiten als Handwerkerleistungen in der Steuererklärung angeben.
    Doch habe ich keinen direkten Beleg vom Schornsteinfeger, die Kosten werden von meinem Vermieter anteilig in der Nebenkostenabrechnung aufgeführt. Für das Jahr 2011 ergab sich ein Guthaben bei der gesamten Nebenkostenabrechnung, worüber ich Anfang 2012 einen Scheck erhalten habe.

    Nun folgende Fragen:

    Kann ich das überhaupt in der Einkommensteuer 2012 angeben, da ich ja quasi keine Überweisung vorgenommen habe und auch keinen direkten Beleg vom Schornsteinfeger habe.

    Muß ich dazu Belege einreichen (Kopie der Nebenkostenabrechnung)?

    Und gilt der Zeitpunkt der Zahlung (hier erhaltener Scheck 2012) oder der Abrechnung (für 2011) oder die Zahlung der monatlichen Miete inclusive der gesamten Nebenkostenvorauszahlung?

    Vielleicht kann mir jemand helfen?

    Viele Grüße
    Tulpe

    #2
    AW: Schornsteinfeger - kein direkter Beleg

    Die Handwerkerleistungen aus der Nebenkostenabrechnung kann auch ohne eigene Rechnung eingetragen werden. Es wird nicht beanstandet, wenn dabei der Betrag eingetragen wird, der in dem Jahr tatsächlich für die eigene Wohnung angefallen ist, auch wenn darüber erst im Jahr danach abgerechnet wurde.

    Belege sind inzwischen nur noch auf Verlangen einzureichen.

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      #3
      AW: Schornsteinfeger - kein direkter Beleg

      Hallo Elefant,

      Da habe ich in der Antwort aber Quatsch geschrieben. Habe das entfernt.

      Also noch einmal vielen Dank für Ihre Antwort!

      Da ich die Abrechnung für 2012 noch nicht habe, könnte ich wohl auch den Betrag für 2011, abgerechnet in 2012, eintragen?
      Habe bisher noch nie Schornsteinfegerarbeiten in der Steuererklärung angegeben, daher käme es zu keiner Doppeleintragung.

      Viele Grüße
      Tulpe
      Zuletzt geändert von Tulpe; 05.03.2013, 22:18.

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