Hallo zusammen,
wenn ich richtig informiert bin, kann man auch als Mieter die Schornsteinfegerarbeiten als Handwerkerleistungen in der Steuererklärung angeben.
Doch habe ich keinen direkten Beleg vom Schornsteinfeger, die Kosten werden von meinem Vermieter anteilig in der Nebenkostenabrechnung aufgeführt. Für das Jahr 2011 ergab sich ein Guthaben bei der gesamten Nebenkostenabrechnung, worüber ich Anfang 2012 einen Scheck erhalten habe.
Nun folgende Fragen:
Kann ich das überhaupt in der Einkommensteuer 2012 angeben, da ich ja quasi keine Überweisung vorgenommen habe und auch keinen direkten Beleg vom Schornsteinfeger habe.
Muß ich dazu Belege einreichen (Kopie der Nebenkostenabrechnung)?
Und gilt der Zeitpunkt der Zahlung (hier erhaltener Scheck 2012) oder der Abrechnung (für 2011) oder die Zahlung der monatlichen Miete inclusive der gesamten Nebenkostenvorauszahlung?
Vielleicht kann mir jemand helfen?
Viele Grüße
Tulpe
wenn ich richtig informiert bin, kann man auch als Mieter die Schornsteinfegerarbeiten als Handwerkerleistungen in der Steuererklärung angeben.
Doch habe ich keinen direkten Beleg vom Schornsteinfeger, die Kosten werden von meinem Vermieter anteilig in der Nebenkostenabrechnung aufgeführt. Für das Jahr 2011 ergab sich ein Guthaben bei der gesamten Nebenkostenabrechnung, worüber ich Anfang 2012 einen Scheck erhalten habe.
Nun folgende Fragen:
Kann ich das überhaupt in der Einkommensteuer 2012 angeben, da ich ja quasi keine Überweisung vorgenommen habe und auch keinen direkten Beleg vom Schornsteinfeger habe.
Muß ich dazu Belege einreichen (Kopie der Nebenkostenabrechnung)?
Und gilt der Zeitpunkt der Zahlung (hier erhaltener Scheck 2012) oder der Abrechnung (für 2011) oder die Zahlung der monatlichen Miete inclusive der gesamten Nebenkostenvorauszahlung?
Vielleicht kann mir jemand helfen?
Viele Grüße
Tulpe
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