Hier geht es um
Handwerkerleistungen (für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen im eigenen Haushalt), anzugeben in Zeile 76 der Seite 3 des Hauptvordruckes der Einkommensteuererklärung für 2012.
Ich habe aus dem Jahre 2012 eine Schornsteinfeger-Rechnung (Rechnungsbetrag A entspricht den Arbeitskosten) vorliegen und eine Handwerker-Rechnung für die Reparatur einer Küchenarmatur (Rechnungsbetrag B besteht aus den Materialkosten B1, den Arbeitskosten B2 und einer Anfahrtspauschale B3)
Wie genau sind nun diese Leistungen in der Zeile 76 zu bezeichnen?
Und wie wird die Höhe der Aufwendung (A* und B*), die jeweils in Zeile 76 geltend gemacht werden kann, errechnet? Sind hier jeweils nur die Arbeitskosten heranzuziehen?
Danke.
Handwerkerleistungen (für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen im eigenen Haushalt), anzugeben in Zeile 76 der Seite 3 des Hauptvordruckes der Einkommensteuererklärung für 2012.
Ich habe aus dem Jahre 2012 eine Schornsteinfeger-Rechnung (Rechnungsbetrag A entspricht den Arbeitskosten) vorliegen und eine Handwerker-Rechnung für die Reparatur einer Küchenarmatur (Rechnungsbetrag B besteht aus den Materialkosten B1, den Arbeitskosten B2 und einer Anfahrtspauschale B3)
Wie genau sind nun diese Leistungen in der Zeile 76 zu bezeichnen?
Und wie wird die Höhe der Aufwendung (A* und B*), die jeweils in Zeile 76 geltend gemacht werden kann, errechnet? Sind hier jeweils nur die Arbeitskosten heranzuziehen?
Danke.
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