Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Handwerkerleistungen wie anzugeben? Siehe Hauptvordruck, Seite 3, Zeile 76

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Handwerkerleistungen wie anzugeben? Siehe Hauptvordruck, Seite 3, Zeile 76

    Hier geht es um

    Handwerkerleistungen (für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen im eigenen Haushalt), anzugeben in Zeile 76 der Seite 3 des Hauptvordruckes der Einkommensteuererklärung für 2012.

    Ich habe aus dem Jahre 2012 eine Schornsteinfeger-Rechnung (Rechnungsbetrag A entspricht den Arbeitskosten) vorliegen und eine Handwerker-Rechnung für die Reparatur einer Küchenarmatur (Rechnungsbetrag B besteht aus den Materialkosten B1, den Arbeitskosten B2 und einer Anfahrtspauschale B3)

    Wie genau sind nun diese Leistungen in der Zeile 76 zu bezeichnen?

    Und wie wird die Höhe der Aufwendung (A* und B*), die jeweils in Zeile 76 geltend gemacht werden kann, errechnet? Sind hier jeweils nur die Arbeitskosten heranzuziehen?

    Danke.

    #2
    AW: Handwerkerleistungen wie anzugeben? Siehe Hauptvordruck, Seite 3, Zeile 76

    Hallo,

    Die Materialkosten lässt du weg, den Rest gibst du an incl.MWst.
    Von dem Betrag bekommst du 20 Prozent erstattet.
    Grenze 6000 Euro ergibt höchstens 1200 Euro

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

    Kommentar


      #3
      AW: Handwerkerleistungen wie anzugeben? Siehe Hauptvordruck, Seite 3, Zeile 76

      Hallo tarracina,
      in deinem Fall könntest du die Schornsteinfegerrechnung komplett und die Rechnung über die Küchenarmatur ohne Materialkosten ansetzen also B2 und B3 zuzüglich der darauf entfallenden Mehrwertsteuer.
      Auf dein eingetragenen Betrag errechnet das Programm dann die abziehbaren 20 Prozent.

      Tschüß

      Kommentar


        #4
        AW: Handwerkerleistungen wie anzugeben? Siehe Hauptvordruck, Seite 3, Zeile 76

        Danke für die Antworten!

        Ich glaube ich habe in den letzten Jahren das falsch gemacht, ich habe immer weniger angegeben. Ich hatte 20 % der Arbeitskosten in die Steuererklärung geschrieben. Kann man das für die letzten Jahre im Nachhinein geltend machen, weiß nicht ob ich die alten Rechnungen noch finde.

        Ich habe die betreffende Rechnung "Reparatur einer Küchenarmatur" auch gerade aus meinem Aktenberg hervorgeholt. Und da steht ganz unten, dass gem. § 35a Abs. 2 S.2 EStG 20 % der Brutto-Lohnsumme steuerlich geltend gemacht werden können. Dann steht da die Lohnsumme beträgt B2(o.MwSt.), zzgl. MwSt. beträgt die Lohnsumme dann B2 steht auf der Rechnung unten. Ist das dann ein Fehler?

        Da es auf der Rechnung anders steht meine Frage nun.

        Kann ich tatsächlich noch die Anfahrtspauschale B3 hinzunehmen? Wenn ja, wo steht das? Kann man das nachlesen?

        Ich habe früher irgendwann mal in Steuerliteratur gelesen, dass bei Rechnungen, die die Lohnsumme nicht enthalten, die Arbeitskosten, also die Lohnsumme auf 90 v. H. geschätzt werden. Ist das früher so gewesen? Ist das immer noch so?

        Danke.

        Kommentar


          #5
          AW: Handwerkerleistungen wie anzugeben? Siehe Hauptvordruck, Seite 3, Zeile 76

          Hallo,
          Fahrtkosten können mit abgesetzt werden siehe
          http://www.akademische.de/presse/pressemitteilungen/gewusst-wie-handwerkerleistungen-steuerlich-absetzen.
          Ob du früher einen Fehler gemacht hast mit den 20 Prozent müsstest du kontrollieren.
          Normalerweise musst du ja die Rechnung mit einschicken. Wenn der Finanzbeamte deinen Eintrag mit der Rechnung vergleicht, sieht er ja deinen Fehler.
          Also such mal einen alten Bescheid und natürlich die dazu passenden Rechnungen.
          (Es gibt auch eine Aufbewahrungspflicht soviel ich weiß 3 Jahre).
          Dann siehst du ja welcher Betrag berücksichtigt worden ist. Nachreichnen kannst du nichts mehr,dass ist vorbei. Zu- Abflussprinzip

          Gruß FIGUL
          Gruß FIGUL

          Kommentar


            #6
            AW: Handwerkerleistungen wie anzugeben? Siehe Hauptvordruck, Seite 3, Zeile 76

            >>>Ich glaube ich habe in den letzten Jahren das falsch gemacht, ich habe immer weniger angegeben. Ich hatte 20 % der Arbeitskosten in die Steuererklärung geschrieben. Kann man das für die letzten Jahre im Nachhinein geltend machen, weiß nicht ob ich die alten Rechnungen noch finde.

            Da ich davon ausgehe, dass die entsprechenden Bescheide rechtskräftig sind, da die Einspruchfrist abgelaufen ist, dürfte das unter persönliches Pech fallen.

            >>>Ich habe die betreffende Rechnung "Reparatur einer Küchenarmatur" auch gerade aus meinem Aktenberg hervorgeholt. Und da steht ganz unten, dass gem. § 35a Abs. 2 S.2 EStG 20 % der Brutto-Lohnsumme steuerlich geltend gemacht werden können. Dann steht da die Lohnsumme beträgt B2(o.MwSt.), zzgl. MwSt. beträgt die Lohnsumme dann B2 steht auf der Rechnung unten. Ist das dann ein Fehler?

            Es gibt 20% erstattet. Einzutragen ist der volle Betrag.

            >>>Kann ich tatsächlich noch die Anfahrtspauschale B3 hinzunehmen? Wenn ja, wo steht das? Kann man das nachlesen?

            Anwendungsschreiben des BMF zu §35a, Randnummer 35.


            >>>Ich habe früher irgendwann mal in Steuerliteratur gelesen, dass bei Rechnungen, die die Lohnsumme nicht enthalten, die Arbeitskosten, also die Lohnsumme auf 90 v. H. geschätzt werden. Ist das früher so gewesen? Ist das immer noch so?

            Irgendwann mal ist sicher lange her, denn das galt IIRC mal ein Jahr, als der 35a neu war (und bestand IIRC nicht aus einem fixen Prozentsatz sondern einer Tabelle aufgeschlüsselt nach bestimmten Dienstleistungsarten). Einzig zulässig wäre, dass der Aussteller (!) der Rechnung ausweist, dass der Arbeitskostenanteil der Rechnung x% des Gesamtbetrags ist, schätzen durch den Empfänger geht nicht.
            Zuletzt geändert von ; 07.03.2013, 18:28.

            Kommentar


              #7
              AW: Handwerkerleistungen wie anzugeben? Siehe Hauptvordruck, Seite 3, Zeile 76

              Hallo tarracina,

              also grundsätzlich musst du in der Steuererklärung den Gesamtbetrag angeben, nicht die zu erstattende Steuer (das ist überall so, beispielsweise gibst du ja auch die kompletten Werbungskosten an, nicht nur einen Prozentsatz davon).


              >>>Kann man das für die letzten Jahre im Nachhinein geltend machen, weiß nicht ob ich die alten Rechnungen noch finde.

              Wenn die Bescheide noch offen sind (oder vorläufig nach §164 AO), sonst eher nicht (versuchen kannst du es aber natürlich, vielleicht ist dein Finanzamt ja so kulant).


              Zu der Rechnung: Wenn da extra ein § 35a-Betrag aufgeführt ist, dürfte der auch stimmen. Ich würde dabei dann davon ausgehen, dass auch die abzugsfähigen Nebenkosten darin enthalten sind (Fahrtkosten, Entsorgungskosten, Maschinenkosten).


              >>>Kann ich tatsächlich noch die Anfahrtspauschale B3 hinzunehmen? Wenn ja, wo steht das? Kann man das nachlesen?

              http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Einkommensteuer/112_a.pdf?__blob=publicationFile&v=4


              >>>Ich habe früher irgendwann mal in Steuerliteratur gelesen, dass bei Rechnungen, die die Lohnsumme nicht enthalten, die Arbeitskosten, also die Lohnsumme auf 90 v. H. geschätzt werden. Ist das früher so gewesen? Ist das immer noch so?

              Ich erinnere mich an die Anfangszeit des §35a, da war es noch UNüblich, dass Rechnungen entsprechend ausgestellt waren und daher durfte geschätzt werden. Pauschal 90% waren es aber sicher nicht, in vielen Fällen dürfte das deutlich zu hoch sein.

              Stefan
              Zuletzt geändert von reckoner; 27.03.2013, 12:50.
              Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

              Kommentar


                #8
                AW: Handwerkerleistungen wie anzugeben? Siehe Hauptvordruck, Seite 3, Zeile 76

                Danke für die Antworten, sehr hilfreich!

                Zur Ergänzung:

                A* = A
                B* = B2 + B3

                Und dann noch eine Frage.

                Ich habe das Anwendungsschreiben des BMF (Rdnr. 35) gelesen. Da ist am Ende des Absatzes von "Verbrauchsmitteln" die Rede, die ausgenommen sind.

                Was ist hierunter zu verstehen?

                Danke.

                Kommentar


                  #9
                  AW: Handwerkerleistungen wie anzugeben? Siehe Hauptvordruck, Seite 3, Zeile 76

                  Hallo,

                  >>>Was ist hierunter zu verstehen?

                  Etwa Putzmittel.

                  Stefan
                  Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

                  Kommentar


                    #10
                    AW: Handwerkerleistungen wie anzugeben? Siehe Hauptvordruck, Seite 3, Zeile 76

                    Ich habe noch Fragen zu der Schornsteinfeger-Rechnung.

                    Folgendes ist zunächst auf der Rechnung angegeben:

                    In der Rechnung sind keine Materialkosten enthalten. Diese Rechnung ist nach § 35a, Abs. 3 EStG steuerlich absetzbar.

                    Und dann die Rechnungspositionen und Zahlbetrag:

                    1. Position: Grund-, Kehr- und Überprüfungs-, Abgaswegegebühr, Betrag AW = A1
                    2. Position: Feuerstättenbescheid-Gebühr, Betrag AW = A2
                    3. Position: Summe der Arbeitswerte, = A1 + A2
                    4. Position: 1 Arbeitswert = X

                    5. Position: Rechnungsbetrag (netto), = (A1 + A2) * X = A3

                    6. Position: Zahlbetrag mit MwSt. (brutto), = A4


                    Zählt die 1. Position zu den Arbeitskosten? Zählt die 2. Position zu den Arbeitskosten?

                    Wie hoch ist der Betrag (A*), welcher nun in der Steuererklärung anzugeben ist respektive geltend gemacht werden kann?

                    Danke.

                    Kommentar


                      #11
                      AW: Handwerkerleistungen wie anzugeben? Siehe Hauptvordruck, Seite 3, Zeile 76

                      Hallo,

                      >>>Zählt die 1. Position zu den Arbeitskosten?

                      Natürlich, das ist doch die eigentliche Dienstleistung.


                      >>>Zählt die 2. Position zu den Arbeitskosten?

                      Wenn man es genau nimmt nicht (imho). Da aber so gut wie kein Handwerker die Verwaltungskosten gesondert ausweist (obwohl natürlich auch dort ein Angebot, eine Rechnung u.s.w. erstellt wird), sind es für mich unbedeutende Nebenkosten, die mit abgesetzt werden können; es läßt sich nicht immer alles haarklein abgrenzen.

                      Erst wenn es nennenswerte Arbeiten außerhalb des Haushaltes sind, sieht es anders aus (etwa die Erstellung von Zeichnungen/Planungen durch einen (Innen)Architekten in SEINEM Büro).


                      >>>Wie hoch ist der Betrag (A*), welcher nun in der Steuererklärung anzugeben ist respektive geltend gemacht werden kann?

                      ... daher: A* = A4

                      Stefan
                      Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

                      Kommentar


                        #12
                        AW: Handwerkerleistungen wie anzugeben? Siehe Hauptvordruck, Seite 3, Zeile 76

                        Ich habe das hier gefunden:

                        http://www.schornsteinfeger-nrw.de/user_images/357/Pressemitteilung%20Steuertipp.pdf

                        Kommentar


                          #13
                          AW: Handwerkerleistungen wie anzugeben? Siehe Hauptvordruck, Seite 3, Zeile 76

                          Vielen Dank für die Beiträge!

                          Genau an dieser 2. Position habe ich auch so meine Zweifel gehabt. Aber wenn man genau hinschaut ist diese Feuerstättenbescheid-Gebühr als AW-Betrag ausgewiesen und auch an der 3. Position. (AW = Arbeitswert, Kosteneinheit bei (Werkstatt-)Rechnungen) Zudem wurde die Bescheinigung oder der Bescheid sofort also bei mir Zuhause erstellt und dann mir ausgehändigt.

                          So gesehen wäre dieser Betrag dann doch den Arbeitskosten zuzuordnen? Meiner Ansicht nach, ja.

                          Gehören derartige Verwaltungskosten (wie Erstellung von Bescheiden oder Rechnungen) denn prinzipiell zu den Arbeitskosten oder nicht?


                          Noch eine Frage zur Zahlungsweise. Also die Rechnung wurde damals in Bar beglichen. Der Schornsteinfeger hat jedoch persönlich nach Erhalt des Zahlbetrages auf der Rechnung mit Unterschrift und Datum (Betrag erhalten) bestätigt den Betrag erhalten zu haben. Die Frage deshalb, da ich in der pdf-Datei aus dem Link von sophie m. gelesen habe, dass Barzahlungen nicht anerkannt werden.

                          Danke.

                          Kommentar


                            #14
                            AW: Handwerkerleistungen wie anzugeben? Siehe Hauptvordruck, Seite 3, Zeile 76

                            Zitat von tarracina Beitrag anzeigen
                            Vielen Dank für die Beiträge!

                            Genau an dieser 2. Position habe ich auch so meine Zweifel gehabt. Aber wenn man genau hinschaut ist diese Feuerstättenbescheid-Gebühr als AW-Betrag ausgewiesen und auch an der 3. Position. (AW = Arbeitswert, Kosteneinheit bei (Werkstatt-)Rechnungen) Zudem wurde die Bescheinigung oder der Bescheid sofort also bei mir Zuhause erstellt und dann mir ausgehändigt.

                            So gesehen wäre dieser Betrag dann doch den Arbeitskosten zuzuordnen? Meiner Ansicht nach, ja.

                            Gehören derartige Verwaltungskosten (wie Erstellung von Bescheiden oder Rechnungen) denn prinzipiell zu den Arbeitskosten oder nicht?


                            Noch eine Frage zur Zahlungsweise. Also die Rechnung wurde damals in Bar beglichen. Der Schornsteinfeger hat jedoch persönlich nach Erhalt des Zahlbetrages auf der Rechnung mit Unterschrift und Datum (Betrag erhalten) bestätigt den Betrag erhalten zu haben. Die Frage deshalb, da ich in der pdf-Datei aus dem Link von sophie m. gelesen habe, dass Barzahlungen nicht anerkannt werden.

                            Danke.
                            Hallo tarracina,

                            also ich habe meinen Klavierstimmer auch bar bezahlt und habe von ihm eine offizielle Quittung Betrag dankend erhalten usw. bekommen, da gab es auch keine Probleme mit der Anerkennung.

                            Tschüß

                            Kommentar


                              #15
                              AW: Handwerkerleistungen wie anzugeben? Siehe Hauptvordruck, Seite 3, Zeile 76

                              Hallo,

                              >>>Gehören derartige Verwaltungskosten (wie Erstellung von Bescheiden oder Rechnungen) denn prinzipiell zu den Arbeitskosten oder nicht?

                              Wie gesagt, für mich sind es - abesetzbare - Nebenleistungen.


                              >>>Also die Rechnung wurde damals in Bar beglichen.

                              Dann hat es sich eigentlich erledigt, unbare Zahlung ist eine Grundvoraussetzung.

                              Aber gib es doch einfach an, bei solchen Kleinigkeiten werden selten Belege verlangt (noch dazu mit Elster = Belege erst auf Anfrage).
                              Und wenn du dann wider erwarten doch etwas einreichen musst, dann gibst du die Quittung ab und fertig (es wird dann wahrscheinlich nicht anerkannt, aber mehr passiert auch nicht).

                              Stefan
                              Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

                              Kommentar

                              Lädt...
                              X