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Fahrtkosten - Rückerstattung

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    #16
    AW: Fahrtkosten - Rückerstattung

    Hallo,

    >>>1. Frage: Wie berechnen sich die Arbeitstage wenn ich immer 12 Tage arbeite und dann 2 Tage frei habe? Finde nur was von wöchentliche Tage die ich arbeite angeben.

    Ich würde dann 6 Tage eintragen, passt ungefähr (die Angabe der Tage ist eh' unwichtig, gerechnet wird damit nicht).


    >>>2. Frage: ich arbeite ausschliesslich "auswärts der Arbeitsstätte", da ich täglich bei einem anderen "Patienten" anfange. Seit dem 21.8.2014 arbeite ich bei einem neuen Arbeitgeber, davor bin ich ausschliesslich mit der Bahn von "Patient" zu "Patient" gefahren. Nun fahre ich mit meinem eigenen PKW. Wie berechne ich nun 1. den Weg zur Arbeitsstätte (da diese ja jeden Tag anders ist) und wie berechne ich die Fahrten von "Patient" zu "Patient"??? - Bisher habe ich kein Fahrtenbuch angelegt, könnte dies aber nachholen wenn es unbedingt sein muss, da ich ja meine gesamten Einsatzpläne habe.

    Das sind imho in deinem Fall alles Dienstreisen (oder hast du einen Ort, an dem du jeden Morgen startest?), einen Weg zu einem regelmäßigen Arbeitsplatz gibt es dann nicht. Daher zählen die wirklichen Kosten, also die Bahntickets und bei dem eigenen PKW pauschal 30 Cent pro km (alle Kilometer, also hin, zurück und auch die Zwischenfahrten).


    >>>3. Muss mein Arbeitgeber mir irgendwas bestätigen wegen der Auswärtstätigkeit und falls ich ein Fahrtenbuch brauche, muss er das auch irgendwie bestätigen? Dies würde je zwangsläufig bedeuten, das er noch einmal alle km die ich aufgeschrieben habe nachrechnen muss.

    Ich würde eine ordentliche Aufstellung zu den Fahrten anfertigen und diese vom Arbeitgeber gegenzeichnen lassen (damit unstrittig ist, dass du wirklich an den Orten warst), dann sollte es auch ohne Fahrtenbuch gehen.


    >>>4. Zu den Zeiten bis zum 20.8.2014 habe ich dummerweise keine Fahrkarten mehr. Die sind bei der letzten Renovierung abhanden gekommen. Wie gehe ich hier nun vor? Kann ich oder soll ich einfach die Fahrt von zu Hause zum Büro angeben, aber dies ist ja nicht meine 1. Arbeitsstätte.

    Die Kosten kann - und darf - man schätzen (bzqw. sich einfach erinnern:-), solange das realistisch ist sollte es keine Probleme geben.


    >>>5. Habe ich gelesen, das ich eine Verpflegungspauschale bei 8 Stunden täglich angeben könnte in der Steuererklärung. Im Arbeitsvertrag meines alten Arbeitgebers steht aber nur, das sie mir 20 Stunden wöchentlich zusichern... laut den Verdienstabrechnung sieht man aber die tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden. Was zählt nun und wie kann ich nun belegen an wie vielen Tagen ich 8 Stunden gearbeitet habe?

    Erstmal musst du über 8 Stunden von zu Hause und einer ersten Tätigkeitsstelle weg gewesen sein, die reine Arbeitszeit ist egal (der Sinn ist, dass du - nur - dann einen höheren Aufwand für deine Verpflegung hast - beispielsweise muss ein Trucker häufig in Restaurants essen, und das kostet etwas mehr als die kleine Kochecke im Pausenraum einer Fabrik).
    Wieviele Tage das waren musst du selber ermitteln, etwa aufgrund der Fahrtkostenliste; idealerweise trägt man das in einer gesonderten Spalte gleich mit in die Liste ein.
    Wenn ich davon ausgehen darf, dass es um das Jahr 2014 geht: von 8 bis 24 Stunden 12 Euro, danach 24 Euro pro Kalendertag.

    Stefan
    Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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      #17
      AW: Fahrtkosten - Rückerstattung

      oki, erst einmal danke für die schnelle Antwort


      noch ganz kurz, bei meinem alten AG hatte ich leider keine Tourenpläne in Zettelform. Da lief alles über ein Arbeitshandy, da hab ich deswegen leider keine Nachweise über meine Touren. Da hatte ich allerdings viele Tage wo ich sogar 12-14 Stunden unterwegs war. Kann ich das nun einfach aufschreiben wegen der Verpflegungspauschale oder muss ich es wegen fehlendem Nachweis unter Ulk verbuchen?


      und bei dem neuen AG, zählen dann der Weg zum 1. Patienten und der Weg vom letzten Patienten nach Hause normal als Arbeitsweg und die Wege dazwischen von Patient zu Patient als Werbungskosten oder ist in dem Fall alles zusammen bei Werbungskosten einzutragen?

      LG Petra

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        #18
        AW: Fahrtkosten - Rückerstattung

        Hallo,

        >>>noch ganz kurz, bei meinem alten AG hatte ich leider keine Tourenpläne in Zettelform. Da lief alles über ein Arbeitshandy, da hab ich deswegen leider keine Nachweise über meine Touren. Da hatte ich allerdings viele Tage wo ich sogar 12-14 Stunden unterwegs war. Kann ich das nun einfach aufschreiben wegen der Verpflegungspauschale oder muss ich es wegen fehlendem Nachweis unter Ulk verbuchen?

        Was soll man da sagen? - manchmal werden Eigenbelege akzeptiert, und manchmal nicht, Versuch macht klug. Nachweis wäre dann deine Liste und ggf. eine kurze Bestätigung des Arbeitgebers, dass es die Arbeitsorte wirklich gab (es soll da Leute geben, die einfach mal Einsatzorte dazu erfinden, das geht natürlich nicht).
        Solange du nichts unwahres auflistest kann dir nichts passieren. Und da man sich ja nicht an erfundene Fahrten falsch erinnert, sondern allenfalls einzelne Fahrten vergessen wird, wo ist das Problem?


        >>>und bei dem neuen AG, zählen dann der Weg zum 1. Patienten und der Weg vom letzten Patienten nach Hause normal als Arbeitsweg und die Wege dazwischen von Patient zu Patient als Werbungskosten oder ist in dem Fall alles zusammen bei Werbungskosten einzutragen?

        Erstmal zählt die Entfernungspauschale (=Pendlerpauschale) auch zu den Werbungskosten, dein Text ist da etwas unlogisch.
        Und jetzt konkret zu dir: Du hast doch keinen ersten/festen Arbeitsplatz, daher brauchst du auch keine Entfernungspauschale. Nimm für alles die - für dich bessere - Fahrtkostenpauschale, und fertig.

        Stefan
        Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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          #19
          AW: Fahrtkosten - Rückerstattung

          ok danke, naja... von meinem alten AG brauch ich nix mehr zu erwarten, die waren stinksauer als ich gegangen bin. Aber auf Dauer 12-14 Stunden täglich unterwegs zu sein, geht gar nicht mit Familie.
          In dem Fall des alten AG würde ich die Fahrkartenkosten, also Monatskarte angeben und dann einfach zur Vorsicht nur 2 Tage die Woche als über 8 Stunden wegen Verpflegung... was meinst du, müsste gehen oder?

          Nun, dann werd ich das mal so ausfüllen und ich denk mir, wenn dem Finanzamt irgendwas stört dann rechnen sie es einfach wieder raus, oder?

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            #20
            AW: Fahrtkosten - Rückerstattung

            Hallo,

            >>>In dem Fall des alten AG würde ich die Fahrkartenkosten, also Monatskarte angeben und dann einfach zur Vorsicht nur 2 Tage die Woche als über 8 Stunden wegen Verpflegung... was meinst du, müsste gehen oder?

            Wie soll ich das beurteilen? Ich war erstens nicht dabei (weiß also nicht wie deine typischen Arbeitstage so ablaufen), und zweitens weiß ich auch nicht wie genau es dein Sachbearbeiter haben möchte.
            Wie schon angedeutet geht es imho in erster Linie darum, dass die Fahrtkosten logisch sind; dann prüft der Sachbearbeiter das nicht besonders.
            Logisch heißt in erster Linie, dass es berufsüblich ist (der Supermarktkassierer müsste schon nachweisen, warum er 50 Dienstreisen hatte - der Immobilienberater einer Bank eher nicht, da wäre es glaubwürdig). Dazu dann natürlich, dass es widerspruchsfrei ist (wenn auf einer mit eingereichten Lohnabrechnung plötzlich 20 Tage Urlaub stehen, du aber im selben Monat auch 20 Fahrten aufgelistet hast ...).
            Und nochmal grundsätzlich: Man braucht keine Angst zu haben, solange man nicht ausdrücklich lügt kann einem nichts passieren, maximal werden nicht nachweisbare Kosten dann gestrichen.

            Stefan
            Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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