AW: Fahrtkosten - Rückerstattung
Hallo,
>>>1. Frage: Wie berechnen sich die Arbeitstage wenn ich immer 12 Tage arbeite und dann 2 Tage frei habe? Finde nur was von wöchentliche Tage die ich arbeite angeben.
Ich würde dann 6 Tage eintragen, passt ungefähr (die Angabe der Tage ist eh' unwichtig, gerechnet wird damit nicht).
>>>2. Frage: ich arbeite ausschliesslich "auswärts der Arbeitsstätte", da ich täglich bei einem anderen "Patienten" anfange. Seit dem 21.8.2014 arbeite ich bei einem neuen Arbeitgeber, davor bin ich ausschliesslich mit der Bahn von "Patient" zu "Patient" gefahren. Nun fahre ich mit meinem eigenen PKW. Wie berechne ich nun 1. den Weg zur Arbeitsstätte (da diese ja jeden Tag anders ist) und wie berechne ich die Fahrten von "Patient" zu "Patient"??? - Bisher habe ich kein Fahrtenbuch angelegt, könnte dies aber nachholen wenn es unbedingt sein muss, da ich ja meine gesamten Einsatzpläne habe.
Das sind imho in deinem Fall alles Dienstreisen (oder hast du einen Ort, an dem du jeden Morgen startest?), einen Weg zu einem regelmäßigen Arbeitsplatz gibt es dann nicht. Daher zählen die wirklichen Kosten, also die Bahntickets und bei dem eigenen PKW pauschal 30 Cent pro km (alle Kilometer, also hin, zurück und auch die Zwischenfahrten).
>>>3. Muss mein Arbeitgeber mir irgendwas bestätigen wegen der Auswärtstätigkeit und falls ich ein Fahrtenbuch brauche, muss er das auch irgendwie bestätigen? Dies würde je zwangsläufig bedeuten, das er noch einmal alle km die ich aufgeschrieben habe nachrechnen muss.
Ich würde eine ordentliche Aufstellung zu den Fahrten anfertigen und diese vom Arbeitgeber gegenzeichnen lassen (damit unstrittig ist, dass du wirklich an den Orten warst), dann sollte es auch ohne Fahrtenbuch gehen.
>>>4. Zu den Zeiten bis zum 20.8.2014 habe ich dummerweise keine Fahrkarten mehr. Die sind bei der letzten Renovierung abhanden gekommen. Wie gehe ich hier nun vor? Kann ich oder soll ich einfach die Fahrt von zu Hause zum Büro angeben, aber dies ist ja nicht meine 1. Arbeitsstätte.
Die Kosten kann - und darf - man schätzen (bzqw. sich einfach erinnern:-), solange das realistisch ist sollte es keine Probleme geben.
>>>5. Habe ich gelesen, das ich eine Verpflegungspauschale bei 8 Stunden täglich angeben könnte in der Steuererklärung. Im Arbeitsvertrag meines alten Arbeitgebers steht aber nur, das sie mir 20 Stunden wöchentlich zusichern... laut den Verdienstabrechnung sieht man aber die tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden. Was zählt nun und wie kann ich nun belegen an wie vielen Tagen ich 8 Stunden gearbeitet habe?
Erstmal musst du über 8 Stunden von zu Hause und einer ersten Tätigkeitsstelle weg gewesen sein, die reine Arbeitszeit ist egal (der Sinn ist, dass du - nur - dann einen höheren Aufwand für deine Verpflegung hast - beispielsweise muss ein Trucker häufig in Restaurants essen, und das kostet etwas mehr als die kleine Kochecke im Pausenraum einer Fabrik).
Wieviele Tage das waren musst du selber ermitteln, etwa aufgrund der Fahrtkostenliste; idealerweise trägt man das in einer gesonderten Spalte gleich mit in die Liste ein.
Wenn ich davon ausgehen darf, dass es um das Jahr 2014 geht: von 8 bis 24 Stunden 12 Euro, danach 24 Euro pro Kalendertag.
Stefan
Hallo,
>>>1. Frage: Wie berechnen sich die Arbeitstage wenn ich immer 12 Tage arbeite und dann 2 Tage frei habe? Finde nur was von wöchentliche Tage die ich arbeite angeben.
Ich würde dann 6 Tage eintragen, passt ungefähr (die Angabe der Tage ist eh' unwichtig, gerechnet wird damit nicht).
>>>2. Frage: ich arbeite ausschliesslich "auswärts der Arbeitsstätte", da ich täglich bei einem anderen "Patienten" anfange. Seit dem 21.8.2014 arbeite ich bei einem neuen Arbeitgeber, davor bin ich ausschliesslich mit der Bahn von "Patient" zu "Patient" gefahren. Nun fahre ich mit meinem eigenen PKW. Wie berechne ich nun 1. den Weg zur Arbeitsstätte (da diese ja jeden Tag anders ist) und wie berechne ich die Fahrten von "Patient" zu "Patient"??? - Bisher habe ich kein Fahrtenbuch angelegt, könnte dies aber nachholen wenn es unbedingt sein muss, da ich ja meine gesamten Einsatzpläne habe.
Das sind imho in deinem Fall alles Dienstreisen (oder hast du einen Ort, an dem du jeden Morgen startest?), einen Weg zu einem regelmäßigen Arbeitsplatz gibt es dann nicht. Daher zählen die wirklichen Kosten, also die Bahntickets und bei dem eigenen PKW pauschal 30 Cent pro km (alle Kilometer, also hin, zurück und auch die Zwischenfahrten).
>>>3. Muss mein Arbeitgeber mir irgendwas bestätigen wegen der Auswärtstätigkeit und falls ich ein Fahrtenbuch brauche, muss er das auch irgendwie bestätigen? Dies würde je zwangsläufig bedeuten, das er noch einmal alle km die ich aufgeschrieben habe nachrechnen muss.
Ich würde eine ordentliche Aufstellung zu den Fahrten anfertigen und diese vom Arbeitgeber gegenzeichnen lassen (damit unstrittig ist, dass du wirklich an den Orten warst), dann sollte es auch ohne Fahrtenbuch gehen.
>>>4. Zu den Zeiten bis zum 20.8.2014 habe ich dummerweise keine Fahrkarten mehr. Die sind bei der letzten Renovierung abhanden gekommen. Wie gehe ich hier nun vor? Kann ich oder soll ich einfach die Fahrt von zu Hause zum Büro angeben, aber dies ist ja nicht meine 1. Arbeitsstätte.
Die Kosten kann - und darf - man schätzen (bzqw. sich einfach erinnern:-), solange das realistisch ist sollte es keine Probleme geben.
>>>5. Habe ich gelesen, das ich eine Verpflegungspauschale bei 8 Stunden täglich angeben könnte in der Steuererklärung. Im Arbeitsvertrag meines alten Arbeitgebers steht aber nur, das sie mir 20 Stunden wöchentlich zusichern... laut den Verdienstabrechnung sieht man aber die tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden. Was zählt nun und wie kann ich nun belegen an wie vielen Tagen ich 8 Stunden gearbeitet habe?
Erstmal musst du über 8 Stunden von zu Hause und einer ersten Tätigkeitsstelle weg gewesen sein, die reine Arbeitszeit ist egal (der Sinn ist, dass du - nur - dann einen höheren Aufwand für deine Verpflegung hast - beispielsweise muss ein Trucker häufig in Restaurants essen, und das kostet etwas mehr als die kleine Kochecke im Pausenraum einer Fabrik).
Wieviele Tage das waren musst du selber ermitteln, etwa aufgrund der Fahrtkostenliste; idealerweise trägt man das in einer gesonderten Spalte gleich mit in die Liste ein.
Wenn ich davon ausgehen darf, dass es um das Jahr 2014 geht: von 8 bis 24 Stunden 12 Euro, danach 24 Euro pro Kalendertag.
Stefan
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