Ich habe von meinem Anbieter oder Institut mit Post zu Anfang des Jahres 2013 Unterlagen erhalten zu meinem Altervorsorgevertrag (Riester-Vertrag), die jedoch nur für mich bestimmt sind.
Es war keine Bescheinigung über geleistete Altersvorsorgebeiträge enthalten, die für das Finanzamt gedacht wäre. Ich kann mich aber erinnern, dass solch eine Bescheinigung einmal notwendig war.
Ich bin mir jetzt nicht mehr ganz sicher wie es im letzten Jahr war, ob ich da eine Bescheinigung über geleistete Altersvorsorgebeiträge an das Finanzamt per Post gesendet habe oder nicht.
Deshalb meine Frage. Muss beim Finanzamt noch eine Bescheinigung im Original über geleistete Altervorsorgebeiträge (sog. Riester-Verträge), welche in die Anlage AV eingetragen werden, eingereicht werden?
Danke.
Es war keine Bescheinigung über geleistete Altersvorsorgebeiträge enthalten, die für das Finanzamt gedacht wäre. Ich kann mich aber erinnern, dass solch eine Bescheinigung einmal notwendig war.
Ich bin mir jetzt nicht mehr ganz sicher wie es im letzten Jahr war, ob ich da eine Bescheinigung über geleistete Altersvorsorgebeiträge an das Finanzamt per Post gesendet habe oder nicht.
Deshalb meine Frage. Muss beim Finanzamt noch eine Bescheinigung im Original über geleistete Altervorsorgebeiträge (sog. Riester-Verträge), welche in die Anlage AV eingetragen werden, eingereicht werden?
Danke.
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