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Mit der Anlage AV eine Original-Bescheinigung für das Finanzamt notwendig?

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    Mit der Anlage AV eine Original-Bescheinigung für das Finanzamt notwendig?

    Ich habe von meinem Anbieter oder Institut mit Post zu Anfang des Jahres 2013 Unterlagen erhalten zu meinem Altervorsorgevertrag (Riester-Vertrag), die jedoch nur für mich bestimmt sind.

    Es war keine Bescheinigung über geleistete Altersvorsorgebeiträge enthalten, die für das Finanzamt gedacht wäre. Ich kann mich aber erinnern, dass solch eine Bescheinigung einmal notwendig war.

    Ich bin mir jetzt nicht mehr ganz sicher wie es im letzten Jahr war, ob ich da eine Bescheinigung über geleistete Altersvorsorgebeiträge an das Finanzamt per Post gesendet habe oder nicht.

    Deshalb meine Frage. Muss beim Finanzamt noch eine Bescheinigung im Original über geleistete Altervorsorgebeiträge (sog. Riester-Verträge), welche in die Anlage AV eingetragen werden, eingereicht werden?

    Danke.

    #2
    AW: Mit der Anlage AV eine Original-Bescheinigung für das Finanzamt notwendig?

    wenn ihr Anbieter elektronisch übermittelt hat, nein.

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      #3
      AW: Mit der Anlage AV eine Original-Bescheinigung für das Finanzamt notwendig?

      Ich habe gerade telefonisch bei meinem Anbieter angefragt.

      Es ist keine Bescheinigung in Papierform für das Finanzamt erforderlich, sofern der Anbieter die relevanten Daten auf elektronischem Wege an das Finanzamt übermittelt, was bei mir der Fall ist.

      Wenn der Anbieter die Daten nicht elektronisch übermittelt, stellt er dem Kunden in der Regel von sich aus eine Bescheinigung aus und schickt sie ihm zu.

      Alle relevanten Daten für das Ausfüllen der Anlage AV der Einkommensteuererklärung 2012 entnimmt man der für die eigenen Unterlagen bestimmten Bescheinigung nach § 92 EStG für das Jahr 2012.

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