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Einzutragende Beträge auf- oder abrunden?

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    Einzutragende Beträge auf- oder abrunden?

    Bei der Plausibilitätsprüfung wurde ich vom System darauf hingewiesen, dass die Kirchensteuer nach oben aufgerundet wird, was ich dann auch prompt geändert habe. Bisher hatte ich wo es nötig war abgerundet.

    Nun frage ich mich, ist das generell so bei allen Beträgen oder Aufwendungen die man in die Steuererklärung einträgt oder übernimmt, dass diese nach oben aufgerundet werden, z.B. bei den Werbungskosten, wenn ich da bspw. Bewerbungskosten habe

    mit 63,22 EUR

    Runde ich dann nach unten ab auf 63 oder trage ich in das Steuererklärungsformular 64 ein, runde also nach oben auf.

    Wie ist es richtig?

    Wie ist es in anderen Eintragungsfeldern der Steuererklärung?

    Danke.

    #2
    AW: Einzutragende Beträge auf- oder abrunden?

    Hallo,

    Grundsätzlich werden Aufwendungen aufgerundet
    Erstattungen abgerundet. bestes Beispiel KiSt gezahlt = aufrunden
    erstattet = abrunden

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

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      #3
      AW: Einzutragende Beträge auf- oder abrunden?

      Hallo,

      es darf immer zu Gunsten des Steuerzahlers gerundet werden, allerdings erst am Ende jedes Postens (beispielsweise sind tausend Rechnungen über 1 Cent keine 1000 Euro, sondern nur 10 Euro).

      Stefan
      Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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        #4
        AW: Einzutragende Beträge auf- oder abrunden?

        Danke für die Antworten!

        Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
        Hallo,

        Grundsätzlich werden Aufwendungen aufgerundet
        Erstattungen abgerundet. bestes Beispiel KiSt gezahlt = aufrunden
        erstattet = abrunden
        Wieder etwas gelernt.

        Dann habe ich das wieder all die Jahre falsch gemacht.

        Aber warum ist denn das so? Nennt man das zufälligerweise kaufmännisch Runden oder wie nennt man das?

        Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
        Hallo,

        es darf immer zu Gunsten des Steuerzahlers gerundet werden, allerdings erst am Ende jedes Postens (beispielsweise sind tausend Rechnungen über 1 Cent keine 1000 Euro, sondern nur 10 Euro).
        Auch bei Erstattungsbeträgen zu Gunsten des Steuerzahlers oder Steuerpflichtigen?

        Man rundet somit nur den Betrag, die Summe, welche man letztlich als Aufwendung in die Steuererklärung einträgt.

        Danke.

        Kommentar


          #5
          AW: Einzutragende Beträge auf- oder abrunden?

          Hallo,

          >>>Nennt man das zufälligerweise kaufmännisch Runden oder wie nennt man das?

          Nein, kaufmännisch ist das gerade nicht, das wäre ab 0,5 nach oben, wie man es wohl in der Schule gelernt hat.


          >>>Auch bei Erstattungsbeträgen zu Gunsten des Steuerzahlers oder Steuerpflichtigen?

          Zu deinen Gunsten heißt: Immer so wie es besser für dich ist. Aber was für Erstattungsbeträge meinst du genau?


          >>>Man rundet somit nur den Betrag, die Summe, welche man letztlich als Aufwendung in die Steuererklärung einträgt.

          Genau, so hatte ich es gemeint. Es gibt nämlich immer mal wieder Schlauberger, die etwa ihre Bleistifte einzeln im Laden kaufen und dann JEDE Rechnung aufrunden möchten - das ist aber nicht zulässig.

          Stefan
          Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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            #6
            AW: Einzutragende Beträge auf- oder abrunden?

            Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
            >>>Auch bei Erstattungsbeträgen zu Gunsten des Steuerzahlers oder Steuerpflichtigen?

            Zu deinen Gunsten heißt: Immer so wie es besser für dich ist. Aber was für Erstattungsbeträge meinst du genau?
            Bei der Kirchensteuer, z.B. in 2012 gezahlt 612,34, wird aufgerundet auf 613.
            In 2012 bspw. erstattet 83,98, würde dann zu meinen Gunsten abgerundet, auf 83.

            Richtig?

            Danke.

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              #7
              AW: Einzutragende Beträge auf- oder abrunden?

              Hallo,

              ja, richtig, das Beispiel hatte FIGUL ja auch schon gebracht.

              Stefan
              Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                #8
                AW: Einzutragende Beträge auf- oder abrunden?

                Bei manchen Werten gibt es ja Nachkommastellenfelder, bei manchen nicht. Trotzdem bei allen dann xx,00 möglich durch vorteilhaftes Runden?

                Auch bei Kaptialerträgen runden zum Vorteil? Dort kann man ja für jedes Kreditinstitut einzeln die Steuerdaten eintippen. Dann würde man ja mehrfach runden. Im Gegensatz dazu, wenn man bereits im Kopf addieren würde und das Gesamtergebnis addieren würde.
                Bei ausländischer Quellensteuer auch?

                Also grundstätzlich bei allen Werten?

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                  #9
                  AW: Einzutragende Beträge auf- oder abrunden?

                  Bei manchen Werten gibt es ja Nachkommastellenfelder, bei manchen nicht. Trotzdem bei allen dann xx,00 möglich durch vorteilhaftes Runden?
                  Nein, es sind die exakten Cent-Beträge einzutragen! ElsterFormular rundet dann, wo es zulässig ist, das Ergebnis mit den gleichen Rundungsregeln wie oben beschrieben selbst.

                  Deshalb sind die Steuerbescheinigungen der Banken und die Lohnsteuerbescheinigung einfach 1:1 abzuschreiben!
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                    #10
                    AW: Einzutragende Beträge auf- oder abrunden?

                    Hallo,

                    grundsätzlich müssen überall wo es Felder für Cent gibt diese auch eingetragen werden. Die Rundungsregeln gelten nur dort wo keine Cent verlangt werden.

                    Ich war übrigens schon immer der Meinung, dass man erst am Ende - also die Summe - runden darf. Denn sonst könnte man ja beispielsweise bei den Werbungskosten jeden Bleistift und jede Büroklammer einzeln eintragen.
                    Und genau das macht Elster bei den je Bank einzeln eingetragenen Kapitalerträgen (erst addieren, dann runden).

                    Stefan
                    Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                      #11
                      AW: Einzutragende Beträge auf- oder abrunden?

                      Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
                      Hallo,

                      grundsätzlich müssen überall wo es Felder für Cent gibt diese auch eingetragen werden. Die Rundungsregeln gelten nur dort wo keine Cent verlangt werden.

                      Ich war übrigens schon immer der Meinung, dass man erst am Ende - also die Summe - runden darf. Denn sonst könnte man ja beispielsweise bei den Werbungskosten jeden Bleistift und jede Büroklammer einzeln eintragen.
                      Und genau das macht Elster bei den je Bank einzeln eingetragenen Kapitalerträgen (erst addieren, dann runden).

                      Stefan

                      Hallo,

                      bei mehreren Handwerkerleistungen und auch bei verschiedenen WK muss ich bei den einzelnen Posten schon gerundete Beträge eingeben.
                      Ich runde mal ab mal auf, dass sich der reelle Endwert ergibt. (aufgerundet)

                      Gruß FIGUL
                      Gruß FIGUL

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