Bei der Plausibilitätsprüfung wurde ich vom System darauf hingewiesen, dass die Kirchensteuer nach oben aufgerundet wird, was ich dann auch prompt geändert habe. Bisher hatte ich wo es nötig war abgerundet.
Nun frage ich mich, ist das generell so bei allen Beträgen oder Aufwendungen die man in die Steuererklärung einträgt oder übernimmt, dass diese nach oben aufgerundet werden, z.B. bei den Werbungskosten, wenn ich da bspw. Bewerbungskosten habe
mit 63,22 EUR
Runde ich dann nach unten ab auf 63 oder trage ich in das Steuererklärungsformular 64 ein, runde also nach oben auf.
Wie ist es richtig?
Wie ist es in anderen Eintragungsfeldern der Steuererklärung?
Danke.
Nun frage ich mich, ist das generell so bei allen Beträgen oder Aufwendungen die man in die Steuererklärung einträgt oder übernimmt, dass diese nach oben aufgerundet werden, z.B. bei den Werbungskosten, wenn ich da bspw. Bewerbungskosten habe
mit 63,22 EUR
Runde ich dann nach unten ab auf 63 oder trage ich in das Steuererklärungsformular 64 ein, runde also nach oben auf.
Wie ist es richtig?
Wie ist es in anderen Eintragungsfeldern der Steuererklärung?
Danke.
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