Das ist echt der Hammer....
Die Fakten:
Wir, Mann und Frau, leben seit 6 Jahren zusammen und haben ein gemeinsames Kind. Ich möchte die Betreuungskosten nicht geltend machen.
Also trage ich nur die Daten ein: Name, Wohnort, Anspruch auf Kindergeld, Kindschaftsverhältnis.
Um eine Berechnung zu erhalten, muß ich den Betrag Kindergeld, Zeile 6 Anlage Kind 1. Seite, auf 0 setzen. Sonst gibt es einen Abbruchhinweis. Jetzt bekomme "nur" einen Elster-Hinweis (unglaublich): "Für mindestens ein Kind wurde der gesetzliche Mindestanspruch auf kindergeld angesetzt...."
und
"Der Abzug von Kinderbetreuungskosten als Sonderausgaben wurde auf den entsprechenden Höchstbetrag (max. Euro 4.000) beschränkt". Damit kann ich ja leben. Aber in der Berechnung werden nur 40 Euro angegeben. Super!
Die Fakten:
Wir, Mann und Frau, leben seit 6 Jahren zusammen und haben ein gemeinsames Kind. Ich möchte die Betreuungskosten nicht geltend machen.
Also trage ich nur die Daten ein: Name, Wohnort, Anspruch auf Kindergeld, Kindschaftsverhältnis.
Um eine Berechnung zu erhalten, muß ich den Betrag Kindergeld, Zeile 6 Anlage Kind 1. Seite, auf 0 setzen. Sonst gibt es einen Abbruchhinweis. Jetzt bekomme "nur" einen Elster-Hinweis (unglaublich): "Für mindestens ein Kind wurde der gesetzliche Mindestanspruch auf kindergeld angesetzt...."
und
"Der Abzug von Kinderbetreuungskosten als Sonderausgaben wurde auf den entsprechenden Höchstbetrag (max. Euro 4.000) beschränkt". Damit kann ich ja leben. Aber in der Berechnung werden nur 40 Euro angegeben. Super!
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