Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Anlage Kind

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

  • stiller
    antwortet
    AW: Anlage Kind

    Zitat proper: Sowas gibt es noch? Formulare ausfüllen und papierhaft abgeben?

    JA!!!
    Auch wenn für Unternehmer teilweise bereits eine Verpflichtung besteht, NUR noch elektronisch bestimmte Sachen zu übermitteln, hat der Gesetzgeber für Privatpersonen eine elektronische Übermittlung noch nicht vorgeschrieben.
    Was nicht ist, kann ja noch werden ;-( .

    Gruß
    Schäuble..
    ähh
    Stiller

    Einen Kommentar schreiben:


  • proper
    antwortet
    AW: Anlage Kind

    Sowas gibt es noch? Formulare ausfüllen und papierhaft abgeben?

    Einen Kommentar schreiben:


  • Falzo
    antwortet
    AW: Anlage Kind

    ja ganz sicher wird das finanzamt nicht mit einer steuerberechnung arbeiten die eine reine prognose für den elster benutzer abgibt. dort werden ja sowieso durch den sachbearbeiter ggf die individuellen aspekte genau geprüft, und für die volle anrechnung bei ihrer frau muessen sie ja einen gemeinsamen antrag vorlegen, da sollte auch ein schlaf... äh, unkonzentrierter beamter aufwach... äh, aufmerksam werden ;-)

    und letzten Endes... jemand der nicht mit elster online abgibt, sonder die formulare tatsaechlich noch mit nem stift ausfuellt, muss sich auch darauf verlassen, das die im finanzamt alle eingabe sehen und verstehen ;-)

    Einen Kommentar schreiben:


  • proper
    antwortet
    AW: Anlage Kind

    @ Falzo: Richtig angenommen!

    Ich verstehe das aber richtig, dass Elster tatsächlich in dem Fall fehlerhaft ist und dass trotzdem die Daten beim FA richtig berechnet werden, weil die dort mit was anderem als Elster rechnen?

    @ Petzer: ist egal, denn das ist nicht relevant.

    Einen Kommentar schreiben:


  • Falzo
    antwortet
    AW: Anlage Kind

    ich rate an Hand der Angaben mal, sie sind nicht verheiratet und machen gerade die einzelveranlagung ihrer Frau? die folgenden Aussagen gehen von eben dieser Unterstellung aus ;-)

    der Kindergeldanspruch sollte dann imho nur die haelfte betragen, also 1034, die andere haelfte ist in der anlage kind ihrer steuererklärung einzutragen, egal, wer faktisch das kindergeld ausbezahlt bekommen hat. allerdings ist anzunehmen, das das finanzamt das ggf. automatisch beruecksichtigt.

    das problem mit den 40 euro in der berechnung liegt, wie weiter oben von turnbeutel beschrieben, tatsaechlich an der eintragung in zeile 90. hier rechnet das programm offenbar einfach falsch.
    das finanzamt wird, wie sie das auch schreiben, das entsprechend korrekt beruecksichtigen.

    für berechnungszwecke! können sie ja ggf. das einkommen ihrer frau mal testweise um 2736 kuerzen, dann sollte das ergebnis der berechnung eher zum späteren bescheid passen...

    wie von turnbeutel beschrieben koennen sie für die tatsaechlich zu versendende erklärung in ihrem falle allerdings nicht auf den eintrag in zeile 90 verzichten, da ihre frau sonst nur den halben hoechstbetrag von 2000 euro beruecksichtigt bekommt.

    Einen Kommentar schreiben:


  • Petzer
    antwortet
    AW: Anlage Kind

    Das Kindergeld beträgt schon mal 2.068 €.

    Einen Kommentar schreiben:


  • proper
    antwortet
    AW: Anlage Kind

    @ Turnbeutel: Der Hinweis mit Zeile 90 hat nix gebracht.

    Der Abbruchhinweis lautet: Überprüfen Sie die Eintragungen auf der Anlage Kind, zB. Zeiträume oder Höhe des Kindergeldes oder Angaben zum Kindschaftsverhältnis.

    Was hatte ich angegeben?
    Zeile 5:Name des Kindes,
    Zeile 6: Geburtsdatum (09.06.2004), Kindergeld Euro 1968,
    Zeile 7:Wohnort, Leistungen für 2009 von 01.01. bis 31.12.
    Zeile 9: leibliches Kind
    Zeile 10: ich, von 01.01. bis 31.12.
    Zeile 61: alle relevanten Daten mit den vollen Beträgen (insgesamt 4164)
    Zeile 62: Mutter, Erwerbstätigkeit, von 01.01. bis 31.12., Gesamtbetrag 4164
    Zeile 69: anderer Elternteil, von 01.01. bis 31.12. 0,00 Euro
    Zeile 77: Mutter
    Zeile 81: 4164 und 2776
    Zeile 82: anderer Elternteil
    Zeile 86: 0 und 0
    Zeile 87: gemeinsamer Haushalt von 01.01. bis 31.12.
    Zeile 90 100 %

    Und jetzt werden die Betreuungskosten mit Euro 40,00 angerechnet! Obwohl sie ja mit Euro 2776 anzurechnen wären! Ich meine, das FA wird das ja hoffentlich schnallen und richtig rechnen, aber zur Sicherheit wäre es bestimmt gut, wenn das Programm ein update erhält, indem der Fehler behoben wird.

    Das das Kindergeld nicht richtig erkannt wird, ist nicht so dramatisch.

    Einen Kommentar schreiben:


  • turnbeutel
    antwortet
    AW: Anlage Kind

    Hallo Proper,

    ich hatte ein ähnliches Problem, das ich wie folgt gelöst habe:

    Zeile 6: Kindergeld in der mir zustehenden Höhe eingetragen, d.h. 1034 EUR. Ein Eintrag dort ist zwingend. Ansonsten setzt das Programm einen eigenen Mindestwert an (siehe Elster-Hinweis).

    Zeilen 77 bis 86: Aufteilung des Abzugsbetrages auf mich und meine Freundin

    Zeile 90: Kein Eintrag (auch nicht "0" oder "100")

    Danach hat's funktioniert. Das eigentliche Problem war letztendlich die Zeile 90. Eine Eintragung dort ist überflüssig, weil sich das Programm die Aufteilung offensichtlich aus den Zeilen 77 bis 86 zieht.


    Gruß
    Turnbeutel

    Einen Kommentar schreiben:


  • Falzo
    antwortet
    AW: Anlage Kind

    irgendwo hat sich ein fehler eingeschlichen.

    petzer hat durchaus recht, ohne genauere Angaben, kann man da nicht ad hoc helfen... ich versuchs mal trotzdem:

    sind sie mit ihrer frau verheiratet und werden zusammen veranlagt?

    wurden ganz sicher nur die angegebenen Daten auf Seite 1 der anlage kind eingetragen? (also ganz sicher überhaupt nichts auf seite 2 & 3 etc.)

    wenn das Programm eine Meldung zu den Kinderbetreuungskosten ausgibt, muss dort auch etwas eingetragen sein. evtl. etwas aus dem vorjahr durch datenuebernahme eingetragen?

    was genau kommt fuer ein abbruchhinweis wenn das kindergeld nicht auf 0 gesetzt wird?

    wurde beim kindergeld der kinderbonus beruecksichtigt und somit 2068 als jahressumme eingetragen?

    wurde ggf. in dem vordrueck 'zusaetzliche angaben zur steuerberechnung' irgendwas eingetragen, was den Bereich Kind betreffen könnte?

    Einen Kommentar schreiben:


  • proper
    antwortet
    AW: Anlage Kind

    Tolle Antwort. Danke, bist 'ne echte Hilfe. Der Betrag an sich ist nicht das Thema, sondern der Fehler, dass nur 40 Euro berechnet werden, obwohl der Gesamtbetrag auf den Max Betrag von 4000 beschränkt wurde.

    Erst lesen und dann meckern! Und sowas ist ein "erfahrener Benutzer"......

    Einen Kommentar schreiben:


  • Petzer
    antwortet
    AW: Anlage Kind

    unglaublich, super und 40 € sind so genaue Angaben, dass du hier ganz bestimmt Hilfe erwarten kannst.

    unglaublich.

    Einen Kommentar schreiben:


  • proper
    hat ein Thema erstellt Anlage Kind.

    Anlage Kind

    Das ist echt der Hammer....
    Die Fakten:
    Wir, Mann und Frau, leben seit 6 Jahren zusammen und haben ein gemeinsames Kind. Ich möchte die Betreuungskosten nicht geltend machen.
    Also trage ich nur die Daten ein: Name, Wohnort, Anspruch auf Kindergeld, Kindschaftsverhältnis.

    Um eine Berechnung zu erhalten, muß ich den Betrag Kindergeld, Zeile 6 Anlage Kind 1. Seite, auf 0 setzen. Sonst gibt es einen Abbruchhinweis. Jetzt bekomme "nur" einen Elster-Hinweis (unglaublich): "Für mindestens ein Kind wurde der gesetzliche Mindestanspruch auf kindergeld angesetzt...."
    und
    "Der Abzug von Kinderbetreuungskosten als Sonderausgaben wurde auf den entsprechenden Höchstbetrag (max. Euro 4.000) beschränkt". Damit kann ich ja leben. Aber in der Berechnung werden nur 40 Euro angegeben. Super!
Lädt...
X