Hallo
bei der Prüfung meiner Steuererklärung erscheint folgende Fehlermeldung:
Das Kind hat zum 31.12. des Vorjahres das 18. Lebensjahr vollendet. Um die Berücksichtigungsfähigkeit des Kindes im Veranlagungszeitraum 2012 zu ermitteln, ist eineAussage dazu erforderlich, ob das Kind bereits eine erstmalige Berufsausbildung oder ein Erststudium abgeschlossen hat.
Kind: geboren Sept. 1984
Einträge in Anlage Kind:
Zeile 14 Studium 01.01.2012 - 31.03.2012
Doktorarbeit 01.11.2012 - 31.12.2012
Zeile 15 01.04.2012 - 30.10.2012 keine Beschäftigung / Ausbildung
Zeile 22 ja
Zeile 23 ja
Zeile 24 nein
Ich habe auch schon verschiedene Eingaben in Zeile 22 - 24 gemacht, jedoch kommt die Fehlermeldung immer noch.
Mit freundlichen Grüßen
Friedrich
bei der Prüfung meiner Steuererklärung erscheint folgende Fehlermeldung:
Das Kind hat zum 31.12. des Vorjahres das 18. Lebensjahr vollendet. Um die Berücksichtigungsfähigkeit des Kindes im Veranlagungszeitraum 2012 zu ermitteln, ist eineAussage dazu erforderlich, ob das Kind bereits eine erstmalige Berufsausbildung oder ein Erststudium abgeschlossen hat.
Kind: geboren Sept. 1984
Einträge in Anlage Kind:
Zeile 14 Studium 01.01.2012 - 31.03.2012
Doktorarbeit 01.11.2012 - 31.12.2012
Zeile 15 01.04.2012 - 30.10.2012 keine Beschäftigung / Ausbildung
Zeile 22 ja
Zeile 23 ja
Zeile 24 nein
Ich habe auch schon verschiedene Eingaben in Zeile 22 - 24 gemacht, jedoch kommt die Fehlermeldung immer noch.
Mit freundlichen Grüßen
Friedrich
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