Laut Einkommensteuerbescheid 2012 habe ich einen verbleibenden Verlustvortrag von 57 Euro. Muß ich auf dem Mantelbogen das Kästchen: Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrages ankreuzen?
Ankündigung
Einklappen
Keine Ankündigung bisher.
Verbleibender Verlustvortrag
Einklappen
X
-
AW: Verbleibender Verlustvortrag
Hallo holzgoe,
danke für Deine Antwort.
Leider ist mir ein großer Fehler unterlaufen. Es war natürlich die Steuererklärung von 2011.
Vielleicht kannst Du mir nochmals was schreiben wegen dem Kästchen auf dem Mantelbogen.
Danke im Voraus und Grüße von
fuwimo
Kommentar
-
AW: Verbleibender Verlustvortrag
Dazu antworte ich, frei nach holzgoe
wenn du schon einen Bescheid für 2011 hast und dort wurde der Verlust festgestellt brauchst du nichts zu veranlassen.
Dann brauchst du doch keine Erklärung für 2011 mehr abgeben also auch kein Kreuzchen auf dem Mantelbogen machen.
Kommentar
Kommentar