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Verbleibender Verlustvortrag

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    Verbleibender Verlustvortrag

    Laut Einkommensteuerbescheid 2012 habe ich einen verbleibenden Verlustvortrag von 57 Euro. Muß ich auf dem Mantelbogen das Kästchen: Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrages ankreuzen?

    #2
    AW: Verbleibender Verlustvortrag

    Hallo fuwimo,

    wenn du schon einen Bescheid für 2012 hast und dort wurde der Verlust festgestellt brauchst du nichts zu veranlassen.
    Dann brauchst du doch keine Erklärung für 2012 mehr abgeben also auch kein Kreuzchen auf dem Mantelbogen machen.

    Tschüß

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      #3
      AW: Verbleibender Verlustvortrag

      Hallo holzgoe,
      danke für Deine Antwort.
      Leider ist mir ein großer Fehler unterlaufen. Es war natürlich die Steuererklärung von 2011.
      Vielleicht kannst Du mir nochmals was schreiben wegen dem Kästchen auf dem Mantelbogen.
      Danke im Voraus und Grüße von
      fuwimo

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        #4
        AW: Verbleibender Verlustvortrag

        Dazu antworte ich, frei nach holzgoe

        wenn du schon einen Bescheid für 2011 hast und dort wurde der Verlust festgestellt brauchst du nichts zu veranlassen.
        Dann brauchst du doch keine Erklärung für 2011 mehr abgeben also auch kein Kreuzchen auf dem Mantelbogen machen.

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          #5
          AW: Verbleibender Verlustvortrag

          Das Kreuz (in der ESt2012) schadet sicherlich nicht, ist aber auch nicht unbedingt erforderlich. Die FA verrechnen automatisch den verbleibenden Verlustvortrag des Vorjahres (allerdings darf sich die Steuernummer nicht geändert haben).
          mfg. - Kent

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