AW: Bescheiddaten weichen erheblich vom Ergebnis der Elsterberechnung ab
Hallo Basti89,
du hast natürlich recht, ich war glaube ich noch davon ausgegangen, dass die zweite Bescheinigung überhaupt nicht berücksichtigt wurde. Eine nur teilweise Berücksichtigung ist sicher keine offenbare Unrichtigkeit.
Und natürlich heißt es "offenbar", ich schreibe rein aus dem Kopf (und so verschieden - auch in der Bedeutung - sind die beiden Wörter ja nun nicht).
Stefan
Hallo Basti89,
du hast natürlich recht, ich war glaube ich noch davon ausgegangen, dass die zweite Bescheinigung überhaupt nicht berücksichtigt wurde. Eine nur teilweise Berücksichtigung ist sicher keine offenbare Unrichtigkeit.
Und natürlich heißt es "offenbar", ich schreibe rein aus dem Kopf (und so verschieden - auch in der Bedeutung - sind die beiden Wörter ja nun nicht).
Stefan
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