In manchen Fällen kann die Abgabe der Anlage KAP, obwohl es nicht verpflichtend ist, vorteilhaft sein.
Mir liegen hier zwei Steuerbescheinigungen zweier Geldinstitute vor für 2012 (Bescheinigungen für alle Privatkonten und/oder -depots). Beide weisen dort die Höhe der Kapitalerträge aus (Zeile 7 der Anl. KAP). Der ausgewiesene in Anspruch genommene Sparer-Pauschbetrag (Zeile 14 der Anl. KAP) ist jeweils genauso hoch wie der Betrag des Kapitalertrags. Sowohl die Kapitalertragsteuer als auch der Solidaritätszuschlag werden in beiden Bescheinigungen mit 0,00 EUR beziffert.
Alle anderen Angaben werden ebenfalls mit 0,00 EUR angegeben oder negiert.
Die Höhe der Kapitalerträge in beiden Bescheinigungen liegt jeweils unter 50 EUR.
Macht das Ausfüllen der Anlage KAP hier Sinn bzw. kann die Abgabe der Anlage KAP hier in irgendeiner Weise vorteilhaft sein?
Danke.
Mir liegen hier zwei Steuerbescheinigungen zweier Geldinstitute vor für 2012 (Bescheinigungen für alle Privatkonten und/oder -depots). Beide weisen dort die Höhe der Kapitalerträge aus (Zeile 7 der Anl. KAP). Der ausgewiesene in Anspruch genommene Sparer-Pauschbetrag (Zeile 14 der Anl. KAP) ist jeweils genauso hoch wie der Betrag des Kapitalertrags. Sowohl die Kapitalertragsteuer als auch der Solidaritätszuschlag werden in beiden Bescheinigungen mit 0,00 EUR beziffert.
Alle anderen Angaben werden ebenfalls mit 0,00 EUR angegeben oder negiert.
Die Höhe der Kapitalerträge in beiden Bescheinigungen liegt jeweils unter 50 EUR.
Macht das Ausfüllen der Anlage KAP hier Sinn bzw. kann die Abgabe der Anlage KAP hier in irgendeiner Weise vorteilhaft sein?
Danke.
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