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Anlage KAP und zwei Steuerbescheinigungen

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    Anlage KAP und zwei Steuerbescheinigungen

    In manchen Fällen kann die Abgabe der Anlage KAP, obwohl es nicht verpflichtend ist, vorteilhaft sein.

    Mir liegen hier zwei Steuerbescheinigungen zweier Geldinstitute vor für 2012 (Bescheinigungen für alle Privatkonten und/oder -depots). Beide weisen dort die Höhe der Kapitalerträge aus (Zeile 7 der Anl. KAP). Der ausgewiesene in Anspruch genommene Sparer-Pauschbetrag (Zeile 14 der Anl. KAP) ist jeweils genauso hoch wie der Betrag des Kapitalertrags. Sowohl die Kapitalertragsteuer als auch der Solidaritätszuschlag werden in beiden Bescheinigungen mit 0,00 EUR beziffert.

    Alle anderen Angaben werden ebenfalls mit 0,00 EUR angegeben oder negiert.

    Die Höhe der Kapitalerträge in beiden Bescheinigungen liegt jeweils unter 50 EUR.

    Macht das Ausfüllen der Anlage KAP hier Sinn bzw. kann die Abgabe der Anlage KAP hier in irgendeiner Weise vorteilhaft sein?

    Danke.

    #2
    AW: Anlage KAP und zwei Steuerbescheinigungen

    Freistellungsaufträge sind bei den betreffenden Geldinstituten erteilt worden.

    Da die Sparerfreibeträge nicht überschritten werden, ist in dieser Richtung (Anlage KAP) dann nichts zu unternehmen?

    Was ist die Günstigerprüfung?

    Die Steuermaterie ist so kompliziert, dass es einen in den Wahnsinn treiben kann. Immer nur einmal im Jahr, dann vergisst man viele Einzelheiten über das Jahr hinweg wieder und/oder es ändern sich dazu noch fast immer nicht wenige Regelungen.

    Danke.

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      #3
      AW: Anlage KAP und zwei Steuerbescheinigungen

      Hallo,

      wenn du insgesamt unter dem Sparerpauschbetrag liegst (aber noch im Plus!), und auch - aufgrund von ausreichenden Freistellungsaufträgen - keine Bank Steuern abgeführt hat, dann macht es keinen Sinn, die Anlage KAP abzugeben.

      Das war übrigens auch schon vor Einführung der Abgeltungsteuer so.

      Stefan
      Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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        #4
        AW: Anlage KAP und zwei Steuerbescheinigungen

        Hallo nochmal,

        >>>Was ist die Günstigerprüfung?

        Da wird geprüft, ob anstatt der 25% Abgeltungsteuer nicht doch der persönliche Steuersatz günstiger wäre (günstiger für den Steuerzahler natürlich).

        Das ist oft bei relativ niedrigen Einkommen der Fall, etwa bei Geringverdienern, Rentnern, Schülern oder Studenten.

        Wer aber gar keine Abgeltungsteuer zahlt (weil unter dem Sparerpauschbetrag), der bekommt ja für seine Kapitalerträge praktisch schon den niedrigsten denkbaren Steuersatz, nämlich 0%, also bringt dann auch die Günstigerprüfung nichts mehr.

        Stefan
        Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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          #5
          AW: Anlage KAP und zwei Steuerbescheinigungen

          Hallo reckoner,

          danke für die Antwort!

          Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
          Hallo,
          wenn du insgesamt unter dem Sparerpauschbetrag liegst (aber noch im Plus!), und auch - aufgrund von ausreichenden Freistellungsaufträgen - keine Bank Steuern abgeführt hat, dann macht es keinen Sinn, die Anlage KAP abzugeben.
          Ja, ich liege unter dem Sparerpauschbetrag (801 EUR) und was meinst Du in diesem Zusammenhang mit "aber noch im Plus"?

          Ist Sparerpauschbetrag und Freistellungsauftrag nicht dasselbe? Wenn ich mit den Kapitalerträgen unter dem Sparerpauschbetrag liege - was hier zutrifft - dann liege ich doch auch mit den Erträgen im Rahmen des Freistellungsbetrages. Oder kann ich auch unter dem Sparerpauschbetrag liegen und gleichzeitig über dem Freistellungsbetrag?

          Macht die Abgabe der Anlage KAP demnach nur Sinn, wenn abgeführte Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag und/oder Kirchensteuer auf der Steuerbescheinigung ausgewiesen ist/sind? Was ist mit dem Fall bei dem die Anlage KAP vorteilhaft sein kann, wenn der Sparer-Pauschbetrag beim Steuerabzug nicht vollständig ausgeschöpft wurde?

          Danke.

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            #6
            AW: Anlage KAP und zwei Steuerbescheinigungen

            Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
            >>>Was ist die Günstigerprüfung?

            Da wird geprüft, ob anstatt der 25% Abgeltungsteuer nicht doch der persönliche GRENZSteuersatz günstiger wäre (günstiger für den Steuerzahler natürlich).

            Das ist oft bei relativ niedrigen Einkommen der Fall, etwa bei GERINGverdienern, Rentnern, Schülern oder Studenten.
            Dieser GRENZSteuersatz wird bei Ledigen erst bei einem zu versteuernden Einkommen von ca. 16TEUR erreicht (~ 1333,33 Netto/Monat).
            Das ist wohl so GERINGverdiener, die die zypriotischen KLEINsparer mit 100TEUR
            Mit freundlichen Grüßen
            gez. D. Cremer

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              #7
              AW: Anlage KAP und zwei Steuerbescheinigungen

              Hallo,

              >>>und was meinst Du in diesem Zusammenhang mit "aber noch im Plus"?

              Na das du keine Verluste hattest (unterm Strich), denn die könntest du vortragen lassen. Das war aber zugegebenermaßen etwas zu weit gefasst, bei Verlusten hättest du auch eine Verlustbescheinigung.


              >>>Ist Sparerpauschbetrag und Freistellungsauftrag nicht dasselbe?

              Mit dem Freistellungsauftrag kannst du dir Kapitalerträge gleich bei der Bank steuerfrei abrechnen lassen. Den Sparerpauschbetrag bekommst du erst in der Steuererklärung.


              >>>Oder kann ich auch unter dem Sparerpauschbetrag liegen und gleichzeitig über dem Freistellungsbetrag?

              Ja, das geht ganz leicht, in dem du den Freistellungsauftrag gar nicht oder zu niedrig stellst.


              >>>Macht die Abgabe der Anlage KAP demnach nur Sinn, wenn abgeführte Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag und/oder Kirchensteuer auf der Steuerbescheinigung ausgewiesen ist/sind?

              Ja (die oben angesprochenen Verluste mal außen vor). Es kann aber natürlich sein, dass man die Anlage abgeben MUSS (etwa bei Kapitalerträgen bei einer ausländischen Bank).


              >>>Was ist mit dem Fall bei dem die Anlage KAP vorteilhaft sein kann, wenn der Sparer-Pauschbetrag beim Steuerabzug nicht vollständig ausgeschöpft wurde?

              Damit dürfte wohl genau der Fall gemeint sein, dass man die Freistellungsaufträge nicht richtig gestellt hat. Aber auch da müssen Steuern abgeführt worden sein, sonst kann es logischerweise auch keine Erstattung geben.


              >>>Dieser GRENZSteuersatz wird bei Ledigen erst bei einem zu versteuernden Einkommen von ca. 16TEUR erreicht (~ 1333,33 Netto/Monat).
              Das ist wohl so GERINGverdiener, die die zypriotischen KLEINsparer mit 100TEUR

              Falsche Schlußfolgerung, ich hatte nicht behauptet, dass ALLE Günstigerprüfungs-Profiteure Geringverdiener sind, sondern nur, dass sich die Günstigerprüfung für Geringverdiener - ziemlich egal wo man jetzt genau die Grenze zieht - lohnt.
              Außerdem war es doch nur eine beispielhafte Aufzählung.

              Und meinst du wirklich, dass man mit 100T Euro KEIN Kleinsparer mehr ist? Ein Selbstständiger, der für seine Rente selber vorsorgen muss, wäre damit im Alter ziemlich arm dran, muss ich sagen (auch auf Zypern, so viel billiger als bei uns ist es da auch nicht). Aber egal, ist ja schon sehr Offtopic jetzt.

              Stefan
              Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                #8
                AW: Anlage KAP und zwei Steuerbescheinigungen

                Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
                Es kann aber natürlich sein, dass man die Anlage abgeben MUSS (etwa bei Kapitalerträgen bei einer ausländischen Bank).
                Zum Beispiel bei einer Bank auf Zypern?

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                  #9
                  AW: Anlage KAP und zwei Steuerbescheinigungen

                  Hallo

                  ein Selbstständiger, ca. 65 Jahre alt, der 100.000.-- Euro versteuertes Kapital

                  in eine private Sofortrente einzahlt, kann mit einer lebenslangen Rente

                  von monatlich 500.-- Euro rechnen. Also, diejenigen die 100.000.-- Euro

                  für Ihre Altersrente sparen, werden arme Rentner, auch die zypriotischen

                  KLEINsparer.

                  gez. H A G E N- G R O N E R T

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