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Wie Einnahmen aus Gewerbe Geschäftsjahr 2011 in Einkommenssteuererklärung 2013 e

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    Wie Einnahmen aus Gewerbe Geschäftsjahr 2011 in Einkommenssteuererklärung 2013 e

    Hallo,

    ich bin Gesellschafter einer GbR. Die GbR hat für das Jahr 2011 eine EÜR in 1.2013 erstellt. Aus dieser EÜR geht der Anteil hervor, den ich in der Einkommenssteuererklärung angeben muss. Wo ist dieser Betrag einzutragen?

    Ich habe die Steuererklärung für das Jahr 2011 in 2012 gemacht. Kann ich die Einnahmen aus der GbR im Jahr 2011 in die Einkommenssteuererklärung für 2012 als Einnahmen aus Gewerbe eintragen?

    Ich mache jetzt die Steuererklärung für das Jahr 2012, aber ich habe von der GbR noch keine EÜR. Die EÜR der GbR werde ich erst Anfang 2014 für das Jahr 2012 erhalten. Wie ist in diesem Fall vorzugehen?

    Ich hoffe ich konnte den Fall, einigermaßen Verständlich schildern.
    Ich befasse mich zum ersten mal mit diesem Thema.

    Vielen Dank für Eure Hilfe

    bastler7

    #2
    AW: Wie Einnahmen aus Gewerbe Geschäftsjahr 2011 in Einkommenssteuererklärung 2013 e

    Der Gewinn 2011 gehört auf alle Fälle in die Einkommensteuer 2011. Normalerweise wird das Finanzamt den Einkommensteuerbescheid 2011 von sich aus ändern.

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      #3
      AW: Wie Einnahmen aus Gewerbe Geschäftsjahr 2011 in Einkommenssteuererklärung 2013 e

      Danke für die schnelle Antwort.

      Muss ich dem Finanzamt, die EÜR der GbR für 2011 senden, oder funktioniert dies automatisch, anhand der Daten von der GbR?

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        #4
        AW: Wie Einnahmen aus Gewerbe Geschäftsjahr 2011 in Einkommenssteuererklärung 2013 e

        Du kannst dem Finanzamt eine neue Anlage G (falls es sich um gewerbliche Einkünfte handelt) für Deine Steuernummer schicken.

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          #5
          AW: Wie Einnahmen aus Gewerbe Geschäftsjahr 2011 in Einkommenssteuererklärung 2013 e

          Ihr Anteil aus dem Gewinn der GbR gehört in die Steuererklärung des jeweiligen Geschäftsjahres - unabhängig davon, wann die Gewinnermittlung der GbR aufgestellt wird.

          Ihr Anteil gehört in der Anlage G (wenn es denn eine *gewerbliche* GbR ist) in die Zeile 8 (Stand: Anlage G für das Jahr 2012). Bei anderen Einkunftsarten (freiberufliche GbR / Vermietungs-GbR) müssen Sie Ihren Anteil in die Anlagen S oder V eintragen.

          Wenn Sie bei Abgabe Ihrer Steuererklärung Ihren Anteil noch nicht kennen, lassen Sie das Feld vorerst leer oder setzen Sie einen "Platzhalter" ein.

          Über die Feststellungserklärung der GbR erhält Ihr Finanzamt automatisch Ihren Anteil mitgeteilt und kann / muss dann Ihre Steuererklärung bzw. -Bescheid entsprechend ändern. Eine Kopie der EÜR brauchen Sie nicht einzureichen.

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            #6
            AW: Wie Einnahmen aus Gewerbe Geschäftsjahr 2011 in Einkommenssteuererklärung 2013 e

            Hallo,
            vielen Dank an Euch für die schnelle Beantwortung meiner Frage.
            Ich werde die Einnahmen für 2011(Anlage G) beim Finanzamt nachreichen. Für die nächsten Jahre setze ich einen Platzhalter für den Betrag ein.

            bastler7

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              #7
              AW: Wie Einnahmen aus Gewerbe Geschäftsjahr 2011 in Einkommenssteuererklärung 2013 e

              Sobald der Feststellungsbescheid des Gewerbe erlassen wurde, bekommt dein Sachbearbeiter eine Mitteilung über deinen anteiligen Gewinn. Oft werden diese Mitteilungen aber erst mit Verspätung ausgewertet bzw. oft auch erst mit der nächsten Steuerveranlagung.

              Wenn du eine Verzinsung deiner zu zahlenden Einkommensteuer (entsteht kraft Gesetz) vermeiden willst, dann kannst du die voraussichtlichen Einkünfte auch einfach erstmal schätzen bzw. wie oben beschrieben, eine korrigierte Anlage G nachreichen.
              Mfg

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