Hallo,
ich bin Gesellschafter einer GbR. Die GbR hat für das Jahr 2011 eine EÜR in 1.2013 erstellt. Aus dieser EÜR geht der Anteil hervor, den ich in der Einkommenssteuererklärung angeben muss. Wo ist dieser Betrag einzutragen?
Ich habe die Steuererklärung für das Jahr 2011 in 2012 gemacht. Kann ich die Einnahmen aus der GbR im Jahr 2011 in die Einkommenssteuererklärung für 2012 als Einnahmen aus Gewerbe eintragen?
Ich mache jetzt die Steuererklärung für das Jahr 2012, aber ich habe von der GbR noch keine EÜR. Die EÜR der GbR werde ich erst Anfang 2014 für das Jahr 2012 erhalten. Wie ist in diesem Fall vorzugehen?
Ich hoffe ich konnte den Fall, einigermaßen Verständlich schildern.
Ich befasse mich zum ersten mal mit diesem Thema.
Vielen Dank für Eure Hilfe
bastler7
ich bin Gesellschafter einer GbR. Die GbR hat für das Jahr 2011 eine EÜR in 1.2013 erstellt. Aus dieser EÜR geht der Anteil hervor, den ich in der Einkommenssteuererklärung angeben muss. Wo ist dieser Betrag einzutragen?
Ich habe die Steuererklärung für das Jahr 2011 in 2012 gemacht. Kann ich die Einnahmen aus der GbR im Jahr 2011 in die Einkommenssteuererklärung für 2012 als Einnahmen aus Gewerbe eintragen?
Ich mache jetzt die Steuererklärung für das Jahr 2012, aber ich habe von der GbR noch keine EÜR. Die EÜR der GbR werde ich erst Anfang 2014 für das Jahr 2012 erhalten. Wie ist in diesem Fall vorzugehen?
Ich hoffe ich konnte den Fall, einigermaßen Verständlich schildern.
Ich befasse mich zum ersten mal mit diesem Thema.
Vielen Dank für Eure Hilfe
bastler7
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