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Knappschaftliche Rentenversicherung

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    Knappschaftliche Rentenversicherung

    Hallo zusammen,

    ich sitze gerade an der Steuererklärung für das Jahr 2012.

    Nachdem ich lediglich die Daten der Steuerbescheinigung 2012 eingegeben hatte und eine Probeberechnung gestartet habe war ich doch etwas erstaunt.

    Laut der Probeberechnung soll ich 200,00 € nachzahlen.

    Nun ist es so, dass ich nicht in die allgemeine, sondern in die knappschaftliche Rentenversicherung einzahle. Der Arbeitgeberanteil zur Rentenversicherung ist hier höher als der Arbeitnehmeranteil.

    Wären beide Anteile gleich hoch würde es, laut Elster, zu keiner Nachzahlung kommen.

    Ich vermute mal, dass die Nachzahlung dadurch zustande kommt, dass von der Summe der Altersvorsorgeaufwendungen bei mir der höhere Arbeitgeberanteil zur Rentenversicherung abgezogen wurde.

    Die Frage ist nur: Ist das richtig so ? Wird man als Versicherter in der knappschaftlichen Rentenversicherung bei der Steuer benachteiligt ?

    Zu mir: Arbeitnehmer, Steuerklasse 1, keine Kinder, ledig, vom 01.01 - 31.12. beschäftigt.

    Vielen Dank für jede Hilfe

    #2
    AW: Knappschaftliche Rentenversicherung

    Zitat von Delian Beitrag anzeigen
    Hallo zusammen,
    Die Frage ist nur: Ist das richtig so ? Wird man als Versicherter in der knappschaftlichen Rentenversicherung bei der Steuer benachteiligt ?
    nein. Nur: Wer mehr zahlt, kann mehr absetzen, erhält mehr Erstattung. Wer umgekehrt mehr vom AG bekommt, entsprechend weniger.

    Die anlage Vorsorgeaufwand wurde ausgefüllt?

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      #3
      AW: Knappschaftliche Rentenversicherung

      Ja, die Anlage Vorsorgeaufwand wurde ausgefüllt.

      Der Arbeitnehmeranteil in der knappschaftlichen Rentenversicherung ist genauso hoch wie bei einem Arbeitnehmer in der allgemeinen Rentenversicherung (Beitragssatz 9,8%). Der Arbeitgeberanteil ist jedoch höher als bei einem Versicherten in der allgemeinen Rentenversicherung, Beitragssatz 16,20%.

      Ich hab also genauso viele Beiträge gezahlt wie ein Arbeitnehmer in der allgemeinen Rentenversicherung.

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        #4
        AW: Knappschaftliche Rentenversicherung

        Für 2012 sind 74% der RV-Beiträge als Sonderausgaben absetzbar.
        Die anrechenbaren Sonderausgaben werden wie folgt berechnet: (AG+AN)*0.74-AG, also abzgl. des AG-Anteils.
        Für die GRV (AG=9.8%, AN=9.8%) sind das dann 4.70% vom Gehalt.
        Bei der Knappschaft (AG=16.2%, AN=9.8%) sind dann nur 3.04% relevant, trotz gleichem AN-Anteil.
        mfg. - Kent

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          #5
          AW: Knappschaftliche Rentenversicherung

          Na super.

          Dann kommt die Nachzahlung durch die knappschaftliche Rentenversicherung zustande.

          Gerecht ist was anderes. Schliesslich zahlt ein "normaler" Arbeitnehmer die gleichen Beiträge wie ich und muss nichts nachzahlen...

          Aber vielen Dank für die Erläuterungen.

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            #6
            AW: Knappschaftliche Rentenversicherung

            Der "normaler" Arbeitnehmer bekommt aber weniger steuerfrei vom Arbeitgeber ausgezahlt und wegen niedrigerer Rentenversicherungsbeiträge somit eine niedrigere Rente ! Man könnte da jetzt unter Umständen auf den Gedanken kommen, dass die Gerichtigkeitslücke auch an der umgekehrten Ecke sein könnte ... ;-)
            Schönen Gruß

            Picard777

            P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

            Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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              #7
              AW: Knappschaftliche Rentenversicherung

              Richtig.

              Dafür wird von meinem Arbeitgeber aber auch keine Betriebsrente angeboten.

              Und ob ich mich mit meiner im Jahr 2055 beginnenden Rente besser stelle, als ein Arbeitnehmer mit der Kombination Altersrente aus der gesetzlichen RV und Betriebsrente bezweifle ich doch ernsthaft :-)

              Nun gut. Lässt sich wohl nicht ändern.

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