Hallo zusammen,
ich sitze gerade an der Steuererklärung für das Jahr 2012.
Nachdem ich lediglich die Daten der Steuerbescheinigung 2012 eingegeben hatte und eine Probeberechnung gestartet habe war ich doch etwas erstaunt.
Laut der Probeberechnung soll ich 200,00 € nachzahlen.
Nun ist es so, dass ich nicht in die allgemeine, sondern in die knappschaftliche Rentenversicherung einzahle. Der Arbeitgeberanteil zur Rentenversicherung ist hier höher als der Arbeitnehmeranteil.
Wären beide Anteile gleich hoch würde es, laut Elster, zu keiner Nachzahlung kommen.
Ich vermute mal, dass die Nachzahlung dadurch zustande kommt, dass von der Summe der Altersvorsorgeaufwendungen bei mir der höhere Arbeitgeberanteil zur Rentenversicherung abgezogen wurde.
Die Frage ist nur: Ist das richtig so ? Wird man als Versicherter in der knappschaftlichen Rentenversicherung bei der Steuer benachteiligt ?
Zu mir: Arbeitnehmer, Steuerklasse 1, keine Kinder, ledig, vom 01.01 - 31.12. beschäftigt.
Vielen Dank für jede Hilfe
ich sitze gerade an der Steuererklärung für das Jahr 2012.
Nachdem ich lediglich die Daten der Steuerbescheinigung 2012 eingegeben hatte und eine Probeberechnung gestartet habe war ich doch etwas erstaunt.
Laut der Probeberechnung soll ich 200,00 € nachzahlen.
Nun ist es so, dass ich nicht in die allgemeine, sondern in die knappschaftliche Rentenversicherung einzahle. Der Arbeitgeberanteil zur Rentenversicherung ist hier höher als der Arbeitnehmeranteil.
Wären beide Anteile gleich hoch würde es, laut Elster, zu keiner Nachzahlung kommen.
Ich vermute mal, dass die Nachzahlung dadurch zustande kommt, dass von der Summe der Altersvorsorgeaufwendungen bei mir der höhere Arbeitgeberanteil zur Rentenversicherung abgezogen wurde.
Die Frage ist nur: Ist das richtig so ? Wird man als Versicherter in der knappschaftlichen Rentenversicherung bei der Steuer benachteiligt ?
Zu mir: Arbeitnehmer, Steuerklasse 1, keine Kinder, ledig, vom 01.01 - 31.12. beschäftigt.
Vielen Dank für jede Hilfe
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