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Entnahmen Rücklagen werden wo eingetragen in der Steuererklärung?

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  • Hanseat
    antwortet
    AW: Entnahmen Rücklagen werden wo eingetragen in der Steuererklärung?

    Gemeint ist doch ganz offensichtlich die Steuermäßigung nach § 35a für Handwerkerleistungen - einzutragen beim Selbstnutzer im Hauptvordruck auf Seite 3 in Zeile 75
    Da es sich um eine steuerliche Maßnahme zur Bekämpfung von Schwarzarbeit handelt, ist aber nur der Lohnanteil begünstigt, den der Verwalter zu bescheinigen hat, und NICHT etwa die gesamte Entnahme aus der Instandhaltungsrücklage.

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  • Kontierung
    antwortet
    AW: Entnahmen Rücklagen werden wo eingetragen in der Steuererklärung?

    Guten Abend Stefan,
    ja, Schande über mein Haupt, das mit "Zuführung" war tatsächlich Unsinn

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  • reckoner
    antwortet
    AW: Entnahmen Rücklagen werden wo eingetragen in der Steuererklärung?

    Hallo,

    >>>Bei den Werbungskosten? Wenn ja, wo genau dort.
    Oder bei den Instandhaltungsaufwendungen (im Hauptvordruck, Seite 3, unter Nr. 75)?

    Was hast du bei selbstgenutztem Immobilienbesitz mit der Anlage V zu tun? Dort geht es um Vermietung und Verpachtung.
    Oder etwas aggressiver: Warum hängst du dich hier an einen Thread, ohne ihn gelesen zu haben? Denn es wurde doch schon erklärt, dass man bei selbstgenutzen Immobilien grundsätzlich keine Werbungskosten absetzen kann (wovon auch?).

    Und wie auch schon mehrmals von mir hier im Thread gesagt, Rücklagen haben nichts mit der Steuer zu tun. Die Rücklage gehört noch den Eigentümern (man kann es sich als eine art Fonds vorstellen), und da es auch keine Rolle spielt ob jemand sein Geld von einem Konto auf ein anderes überträgt, ist das auch bei der Rücklage der Fall.

    Es gibt sogar noch einen Punkt der das unterstreicht und den ich bisher nicht angesprochen hatte: Rücklagen können an die Eigentümer zurückgezahlt werden (etwa wenn sich eine geplante Investition erübrigt hat). Da erklärt es sich dann wohl von alleine, dass das nirgendwo absetzbar ist.


    >>>die Zuführung in die Rücklagen und Entnahme aus den Rücklagen wirkt sich nur bei Vermietungen aus...

    Bitte, warum schreibst du sowas? Das mit der Zuführung ist völliger Quatsch, und auch die Entnahme wirkt sich direkt nicht aus, absetzbar sind allein die damit finanzierten Ausgaben (was in manchen Fällen die identische Höhe ist).
    Aber natürlich nur bei Vermietung, darum ging es dir wohl und das ist auch korrekt.

    Stefan

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  • Kontierung
    antwortet
    AW: Entnahmen Rücklagen werden wo eingetragen in der Steuererklärung?

    Guten Abend,
    bitte nicht immer olle Kamellen ausgraben..

    bei Selbstnutzung keine Chance, die Zuführung in die Rücklagen und Entnahme aus den Rücklagen wirkt sich nur bei Vermietungen aus...

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  • peter29
    antwortet
    AW: Entnahmen Rücklagen werden wo eingetragen in der Steuererklärung?

    Hallo,

    also richtig schlau bin ich jetzt immer noch nicht!

    M e i n Fall: Ich besitze eine selbstgenutzte Eigentumswohnung.

    Wo genau kann die nun die Rücklagenverbräuche bei der Einkommensteuer absetzen? Bei den Werbungskosten? Wenn ja, wo genau dort.
    Oder bei den Instandhaltungsaufwendungen (im Hauptvordruck, Seite 3, unter Nr. 75)? Oder ganz woanders?

    Für eine detaillierte Antwort wäre ich sehr verbunden.

    Danke im voraus

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  • reckoner
    antwortet
    AW: Entnahmen Rücklagen werden wo eingetragen in der Steuererklärung?

    Hallo,

    >>>Darin ist der Posten "Entnahmen aus der Instandhaltungsrückstellung" aufgeführt.

    Das hat - wie bereits von mir gesagt - nichts mit der Steuer zu tun (es war euer eigenes Geld).


    >>>Weiterhin steht dort, dass die genannten Zahlungen (also offensichtlich auch die Entnahme) unmittelbar auf die Konten der jeweils ausführenden Unternehmen erfolgten (das ist sicher formal wichtig fürs FA).

    Diese Ausgaben sind dann u.U. als Werbungskosten absetzbar.
    Und nein, das Finanzamt interessiert sich nicht dafür, wie es gezahlt wurde, sondern nur ob überhaupt und ggf. wann.


    >>>wir sind Eigentümer der Wohnung und nutzen sie selbst.

    Und damit hat sich alles erledigt (vergiss' das oben besser, das gilt für euch nicht), wo willst du das denn absetzen? Genauer: zu welchen Einkünften sollen die Werbungskosten denn gehören?

    Stefan
    Zuletzt geändert von reckoner; 16.07.2014, 18:46.

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  • mamilein
    antwortet
    AW: Entnahmen Rücklagen werden wo eingetragen in der Steuererklärung?

    Hallo,

    das ist ja eben meine Frage. Da der Posten bei den steuerlich relevanten Zahlungen aufgeführt ist, gehe ich davon aus, dass ich das irgendwo eintragen sollte. Aber wo? Sind es Sonderausgaben oder was auch immer? Es wäre nett, wenn mir jemand qualifiziert Auskunft geben könnte.

    Gruß, mamilein

    - - - Aktualisiert - - -

    Hallo picard,

    wir sind Eigentümer der Wohnung und nutzen sie selbst.

    Gruß
    Monika

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  • Picard777
    antwortet
    AW: Entnahmen Rücklagen werden wo eingetragen in der Steuererklärung?

    Zusätzliche Frage: Nutzt Du die Wohnung selbst oder wird sie vermietet ?

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  • L. E. Fant
    antwortet
    AW: Entnahmen Rücklagen werden wo eingetragen in der Steuererklärung?

    Als Sonderausgaben? Unter welchem Posten denn?

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  • mamilein
    antwortet
    AW: Entnahmen Rücklagen werden wo eingetragen in der Steuererklärung?

    Hallo zusammen,

    ich bin Wohnungseigentümerin und wühle mich gerade durch die "Übersicht der steuerlich relevanten Daten der Abrechnung für das Wirtschaftsjahr 2013...". Darin ist der Posten "Entnahmen aus der Instandhaltungsrückstellung" aufgeführt. Weiterhin steht dort, dass die genannten Zahlungen (also offensichtlich auch die Entnahme) unmittelbar auf die Konten der jeweils ausführenden Unternehmen erfolgten (das ist sicher formal wichtig fürs FA). Ist das - im Gegensatz zum Ursprungsbeitrag - ein Posten, den ich als Sonderausgaben absetzen kann? Und wenn ja, wo genau?

    Danke vorab für eine Antwort!
    mamilein

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  • Elster-Tester
    antwortet
    AW: Entnahmen Rücklagen werden wo eingetragen in der Steuererklärung?

    Ich verstehe was du meinst. Du hast Angst, dass jmd zum Zeitpunkt der Auflösung der Rücklage den Betrag doppelt ansetzt. Zum einen als "Auflösung" und zum anderen den Erhaltungsaufwand selbst. Es kommt halt auch immer darauf an, wie das ganze in der jeweiligen Hausgeldabrechnung dargestellt wird.

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  • reckoner
    antwortet
    AW: Entnahmen Rücklagen werden wo eingetragen in der Steuererklärung?

    Hallo Elster-Tester,

    sorry, aber ich reite jetzt etwas darauf herum, weil ich genau das bei vielen als Missverständnis vermute (nicht bei dir, aber vielleicht beim TE oder bei anderen Mitlesern):

    >>>Im Zeitpunkt der Auflösung der Rücklage, stellt diese Werbungskosten dar, wenn diese Rücklage z.B für Erhaltungsaufwendungen am Mietobjekt verwendet wird.

    Na eben nicht. Nur die Erhaltungsaufwendungen sind Werbungskosten, nicht mehr und nicht weniger, insbesonder die Rücklage nicht.

    Zugegeben, da es praktisch oft der gleiche Betrag ist, darf man das umgangssprachlich durchaus gleichsetzen (Rücklageentnahme=Investition). Aber nicht das etwa jemand beides absetzt, oder auch noch die Zuführung zur Rücklage, das geht nicht.

    Daher hatte ich es ganz deutlich gesagt: Die Rücklage hat mit der Steuer nichts zu tun, sowohl die Zuführung als auch die Entnahme. [den Satz hätte ich gerne Fett]

    Stefan

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  • Elster-Tester
    antwortet
    AW: Entnahmen Rücklagen werden wo eingetragen in der Steuererklärung?

    >>>Davon war ich natürlich ausgegangen.

    ja, das ist mir klar, aber bin mir nicht sicher, ob der Ersteller des Threads das auch so gemeint hat

    Bin mir nicht sicher ob er die Auflösung und Entnahme verwechselt.

    Im Zeitpunkt der Auflösung der Rücklage, stellt diese Werbungskosten dar, wenn diese Rücklage z.B für Erhaltungsaufwendungen am Mietobjekt verwendet wird.

    z.B.:
    Rücklage wird 2009 und 2010 gebildet. In 2011 Sanierung der Garage. In 2012 Auflösung der Rücklage und Zahlung der Sanierungskosten. Die Rücklage ist daher im Jahr 2012 als Werbungskosten zu berücksichtigen.
    Zuletzt geändert von Elster-Tester; 12.04.2013, 21:21.

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  • reckoner
    antwortet
    AW: Entnahmen Rücklagen werden wo eingetragen in der Steuererklärung?

    Hallo,

    >>>Wir reden hier aber schon über ein Mietobjekt, welches du vermietest und daraus Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielst, oder?

    Davon war ich natürlich ausgegangen.
    Aber auch im anderen Fall bleibt es dabei, die Rücklage (sowohl Zuführung als auch Entnahme) kann nicht eingetragen oder abgesetzt werden.

    Stefan

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  • Elster-Tester
    antwortet
    AW: Entnahmen Rücklagen werden wo eingetragen in der Steuererklärung?

    Wir reden hier aber schon über ein Mietobjekt, welches du vermietest und daraus Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielst, oder?

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